In der Straßenverkehrsordnung steht, wie man sich als Autofahrer verhalten darf und muss. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die nicht gesetzlich definiert sind. So weiß zwar jeder, dass man in einer Spielstraße Schrittgeschwindigkeit fahren muss, aber niemand, nicht einmal die Straßenverkehrsordnung, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist. Der Einsatz der Lichthupe ist hingegen ganz genau geregelt. Und wer sie falsch benutzt, muss damit rechnen, dass ihm oder ihr der Führerschein entzogen wird.
Lichthupe: Wie und wo man sie einsetzen darf
Wie die Hupe darf man die Lichthupe dazu nutzen, um andere zu warnen. Aber nur, wenn man selbst oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr sind. Autofahrer etwa vor einem Blitzer zu warnen, ist verboten. Hier droht ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro. Belästigt oder blendet man andere damit, verdoppelt sich die Strafe und es werden 10 Euro fällig. Erlaubt ist weiterhin die Lichthupe, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholen möchte. Somit signalisiert man dem vor sich Fahrenden, dass man zum Überholvorgang ansetzt.
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Auch auf der Autobahn ist die Lichthupe erlaubt. Hier darf man die Lichthupe dazu nutzen, um andere Verkehrsteilnehmer bei Gefahren zu warnen oder das Überholen anzuzeigen. Bei letzterem darf man die Lichthupe aber nur stoßweise und nur wenige Sekunden nutzen, wenn ein Fahrer auf der linken Spur die eigene Überholabsicht nicht erkennt, obwohl man links blinkt. „Allerdings sollten Sie auch hier vorsichtig mit dem Warnsignal umgehen“, empfiehlt der ADAC. „Im Zusammenhang mit zu dichtem Auffahren kann das unter Umständen als Nötigung angesehen werden.“
Diesen Fehler sollte man als Autofahrer lieber nicht machen
Hält man den Abstand auf der Autobahn aber nicht ein und der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs wird mit der Lichthupe über eine längere Strecke dazu gezwungen, die linke Spur zu räumen oder schneller zu fahren, ist das Nötigung. Dem Drängler drohen dann neben einer hohen Geldstrafe, bis zu drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Somit kann auch der Führerschein weg sein. Das wird aber im Einzelfall geklärt. Dränglern, die die Finger nicht von der Lichthupe lassen können, droht in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.