In der Straßenverkehrsordnung steht, wie man sich als Autofahrer verhalten darf und muss. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die nicht gesetzlich definiert sind. So weiß zwar jeder, dass man in einer Spielstraße Schrittgeschwindigkeit fahren muss, aber niemand, nicht einmal die Straßenverkehrsordnung, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist. Der Einsatz der Lichthupe ist hingegen ganz genau geregelt. Und wer sie falsch benutzt, muss damit rechnen, dass ihm oder ihr der Führerschein entzogen wird.
Lichthupe: Wie und wo man sie einsetzen darf
Wie die Hupe darf man die Lichthupe dazu nutzen, um andere zu warnen. Aber nur, wenn man selbst oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr sind. Autofahrer etwa vor einem Blitzer zu warnen, ist verboten. Hier droht ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro. Belästigt oder blendet man andere damit, verdoppelt sich die Strafe und es werden 10 Euro fällig. Erlaubt ist weiterhin die Lichthupe, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholen möchte. Somit signalisiert man dem vor sich Fahrenden, dass man zum Überholvorgang ansetzt.
→ Vergessen zu Blinken: So teuer ist es
Auch auf der Autobahn ist die Lichthupe erlaubt. Hier darf man die Lichthupe dazu nutzen, um andere Verkehrsteilnehmer bei Gefahren zu warnen oder das Überholen anzuzeigen. Bei letzterem darf man die Lichthupe aber nur stoßweise und nur wenige Sekunden nutzen, wenn ein Fahrer auf der linken Spur die eigene Überholabsicht nicht erkennt, obwohl man links blinkt. „Allerdings sollten Sie auch hier vorsichtig mit dem Warnsignal umgehen“, empfiehlt der ADAC. „Im Zusammenhang mit zu dichtem Auffahren kann das unter Umständen als Nötigung angesehen werden.“
Diesen Fehler sollte man als Autofahrer lieber nicht machen
Hält man den Abstand auf der Autobahn aber nicht ein und der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs wird mit der Lichthupe über eine längere Strecke dazu gezwungen, die linke Spur zu räumen oder schneller zu fahren, ist das Nötigung. Dem Drängler drohen dann neben einer hohen Geldstrafe, bis zu drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Somit kann auch der Führerschein weg sein. Das wird aber im Einzelfall geklärt. Dränglern, die die Finger nicht von der Lichthupe lassen können, droht in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
nunja ebenso steht in der Verkehrsordnung das Rechtsfahrgebot und wenn Dauerhaft die Linke Spur befahren wird weil man 1 Dickes Auto fährt so sollte man sich nicht wundern die Lichthupe abzubekommen erstrecht wo es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. ist nämluch ebenfalls Nötigung.
Auch in der Schweiz!
Fernlicht einschalten (50 Skunden) da Polizeiauto auf mehrstpurigen Autobahn zick zack fährt um Verkehr zu beruhigen!
Wurde mein Fernlicht 50Sek. als Lichthupe an Polizei mit 140 Sfr bestraft. ( Rekurs noch hängig seit Dezember 2022 ) ist ziemlich sicher die längste Lichthupe der Welt !!!
Guinness Buch !!!
lächerlich,bestraft mal lieber die Leute die den rückwertigen Verkehr behindern auf der Autobahn weil sie links fahren wobei rechts alles frei ist oder die die abzulut blind durch die Gegend fahren und einfach links rüber ziehen ohne zu gucken und dann noch nicht Mal etwas Gas geben, das sind gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr das sollte Fahrverbot geben
Autofahrer fahren mit 90,100km/h Wo ist 120 km/h erlaubt ist in Linke Spur?
Bin Täglich auf Autobahnen unterwegs, sehe täglich das Drama Linke Spur belegt keine Geschwindigkeitsbegrenzung er fährt 100 km/h auf der linken spur, rechte Spur niemand zu sehen . Die Polizei steht am Rand und schaut zu . Dies Ohne Kommentar.
oder LKW rennen über 10km Stau ohne Ende , da genauso Polizei steht am rand und schaut zu . Ohne Worte .
Nur in Frankreich macht das keiner. Warum ? Weil da die Polizei sowas an Ort und Stelle Bestraft mit horrenden Bußgelder und man keine Chance bei Gericht das Geld zurück zu bekommen. Warum ? Was der Ordnungshüter sagt ist Gesetz in Frankreich. In Deutschland ist das leider nicht so.
Unsere Polizei wird leider immer aus gebremst von Anwälten und Richter. Da sollte der Gesetzgeber mal deutlich was ändern.
Das Problem liegt an der Ausbildung. Wer 1974 das letztmal ein Update bekommen hat… und läuft immernoch auf dem alten Wissensstand.
Schleicher, Nebelschlußleuten Dauer Nutzer, 2km vor der Ausfahrt verzögern. Und Auffahrer aud die BAB denen der Beschleunigungs Streifen nicht Ausreicht….
Alle paar Jahre neue Theoretische Prüfung und alle 5 Jahre min 4 Fahrstunden.
Nur so wir es gehen.
Der Thomas postet: „Das Problem liegt an der Ausbildung….“ Das kann durchaus sein, aber der Grund liegt noch tiefer! Die Grundeinstellung vieler Menschen: „Ich bin Deutscher, ich bin Steuerzahler, mir gehört die Straße!“ Diese asoziale deutsche Denkweise des Unfähigseins und miteinander umgehen sowie Egoismus trägt einen bedeutenden Teil dazu bei! Wenn wir Denken könnten wäre es leichter!
Das stimmt. Rücksicht im Straßenverkehr kommt jedem Autofahrer zugute. Wer sich nicht an die Regeln im Straßenverkehr hält und immer wieder andere durch sein aggressives drängeln gefährdet, sollte der Führerschein zeitweilig entzogen werden. Dann kann er darüber nachdenken, warum er Rücksicht für andere Autofahrer im Straßenverkehr einhalten muss.
Ein Jahr ist um.