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Freistellungsauftrag abgeben: Darum ist er für Sparer so wichtig

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Hast du Geld angespart und das Glück dafür Zinsen zu kassieren, solltest du darauf achten, nicht zu viele Steuern zu bezahlen. Jahr für Jahr steht dir nämlich als Sparer ein Freibetrag auf deine erzielten Gewinne zur Verfügung. Und den kannst du am besten per Freistellungsauftrag in Anspruch nehmen.
Hand füllt ein Formular mit einem Kugelschreiber aus.
Ein Freistellungsauftrag kann dir zusätzliche Arbeit bei der Steuererkärung ersparen.Bildquelle: Chinnapong / ShutterStock.com

Wenn du regelmäßig Zinsen für dein Tagesgeld oder Festgeld bekommst oder vielleicht sogar eine Verzinsung auf deinem Girokonto oder Sparbuch nutzen kannst, hast du eventuell schon einmal von einem „Freistellungsauftrag“ (FST) gehört. Der ist genau dann wichtig, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, also hierzulande Steuern auf deine Kapitalerträge entrichten musst. Bis zu einem bestimmten Betrag kannst du dich von dieser Steuerlast nämlich befreien lassen. Und genau an dieser Stelle tritt für Sparer der Freistellungsauftrag in Erscheinung.

Freistellungsauftrag: Jährlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei nutzen

Steuern auf Kapitalerträge können auf unterschiedliche Art und Weise anfallen. So müssen zum Beispiel Zinsen versteuert werden, aber auch Gewinnbeteiligungen (Dividenden), die du für das Halten von bestimmten Aktien erhältst. Gleichermaßen musst du Gewinne versteuern, die du mit dem Verkauf von Aktien erzielst.

Allerdings gewährt dir der deutsche Staat einen sogenannten Sparerpauschbetrag. Bis zu einer Summe von 1.000 Euro pro Jahr musst du als Single seit dem Jahr 2023 keine Steuern auf deine Kapitalerträge bezahlen. Zuvor waren es nur 801 Euro. Ehepaare können sich den Freifahrtschein für ihre Kapitalerträge auf 2.000 Euro festschreiben lassen. Vor dem Jahr 2023 waren es nur 1.602 Euro.

Wer im Kalenderjahr mehr als 1.000 Euro respektive 2.000 Euro an Kapitalerträgen kassiert, wird vom Staat zur Kasse gebeten. Dann greift nämlich die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Hast du ein Konto oder Wertpapierdepot bei einem deutschen Finanzinstitut, wird diese Besteuerung automatisch an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Hinzu kommt noch ein Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und gegebenenfalls auch noch Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent). Besitzt du ausländische Aktien oder ETFs mit ausländischen Wertpapieren, musst du zusätzlich noch mit einer Quellensteuer rechnen, die aktuell bei bis zu 35 Prozent liegen kann. Die Höhe der Quellensteuer ist davon abhängig, wo die Aktiengesellschaft, in die du investiert hast, ihren Sitz hat.

Wie bekomme ich einen Freistellungsauftrag?

Um einen Freistellungsauftrag nutzen zu können, wendest du dich am besten direkt an deine Bank. Sie kann dir verraten, wo du das passende Formular zum Download und anschließenden Einreichen finden kannst. Nutzt du Online-Banking, ist der FST in der Regel auch im Service-Bereich deines Banking-Portals zu finden und kann meistens auch direkt über das Internet bearbeitet und bei deiner Bank eingereicht werden.

Bei Bedarf kannst du deinen Freistellungsauftrag auch aufteilen. Das kann dann Sinn ergeben, wenn du zum Beispiel einerseits ein lukratives Tagesgeld-Konto bei der einen Bank nutzt, und zusätzlich ein Aktiendepot bei einer anderen Bank verwendest. Dann hast du zum Beispiel die Möglichkeit, die eine Hälfte deines Sparerfreibetrags bei Bank A zu hinterlegen und die zweite Hälfte bei Bank B. In welcher Höhe du deine Freistellungsaufträge konkret aufteilst, ist dir aber selbst überlassen. Es können auch 100 Euro bei der einen und 900 Euro bei der anderen Bank sein.

Was passiert, wenn ich die Freibeträge überschreite?

Eine Änderung der hinterlegten Freibeträge ist jederzeit möglich. Wichtig ist nur, dass du die gültigen Freibetrag-Grenzen nicht überschreitest. Bei mehreren Banken einen Freistellungsauftrag über 1.000 oder 2.000 Euro einzureichen, ist folglich nicht gestattet. Tust du es doch, könnte es Probleme mit dem für dich zuständigen Finanzamt geben. Es prüft nämlich deine erteilten Freistellungsaufträge und leitet bei Falschangaben eine detaillierte Prüfung ein. Unter Umständen wirst du dann sogar zu einem Ordnungsgeld verdonnert, weil du gegen das Steuerrecht verstoßen hast. Das solltest du in jedem Fall vermeiden.

Bei deiner Bank oder Sparkasse kannst du deinen Freistellungsauftrag übrigens mit einer von dir gewählten Laufzeit einreichen oder unbefristet. Entscheidest du dich für die unbefristete Laufzeit, hat das den Vorteil, dass du nicht jedes Jahr einen neuen FST einreichen musst. Er verlängert sich vielmehr automatisch. Indes solltest du beachten, dass es für die Einreichung eines Freistellungsauftrags auch Fristen bei deiner Bank gibt, die du einhalten solltest. Bei einigen Banken läuft ein Freistellungsauftrag auch nach einem Jahr oder zum 31. Dezember ab, sodass du dann wieder neu tätig werden musst.

Kann ich auf einen Freistellungsauftrag verzichten?

Solltest du dich dafür entscheiden, auf einen Freistellungsauftrag für deine Kapitalerträge zu verzichten, ist das übrigens kein Beinbruch. Denn wenn du deine von der Bank automatisch einbehaltene Abgeltungssteuer über deine jährliche Steuererklärung mit angibst, wirst du sie später über deinen Steuerbescheid bis zum für dich gültigen Freibetrag zurückerhalten. Mit einem Freistellungsauftrag kannst du dir aber zusätzliche Arbeit im Rahmen deiner Steuererklärung sparen. Deswegen ist es so wichtig, dass du einen FST bei deiner Bank einreichst.

Übrigens: Auch für ein Kinder-Sparkonto gilt ein Sparerfreibetrag in Höhe von derzeit 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Höhere Kapitalerträge, die zum Beispiel bei einem ETF-Sparplan möglich sind, müssen auch unabhängig von einem elterlichen Konto versteuert werden. Unter Umständen kann sich bei Kindern, Studenten oder Rentnern eine beim Finanzamt erhältliche Nichtveranlagungsbescheinigung lohnen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss nämlich keine Abgeltungssteuer auf Erträge gezahlt werden, die höher als der festgelegte Sparerpauschbetrag ausfallen. Dafür darf das Einkommen aber gewisse Grenzen nicht überschreiten.

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