Die Zahl der Fahrraddiebstähle in Deutschland ist von 2021 auf 2022 spürbar angestiegen. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten die Behörden 2022 satte 265.562 Fälle von Fahrraddiebstahl – und damit 31.978 (13,7 Prozent) mehr Delikte als im Vorjahr. Und auch 2023 ging diese Zahl nur geringfügig zurück – auf 264.062. Die Aufklärungsquote fiel in den vergangenen Jahren derweil von 9,9 auf 9,3 Prozent. Ergo: Wenn es eine Möglichkeit gibt, das zweirädrige Ross besser zu schützen, sollte man diese wahrnehmen. An dieser Stelle kommt die sogenannte Fahrradcodierung ins Spiel. Der Begriff beschreibt eine Form der Fahrradregistrierung, die der Rahmennummer haushoch überlegen ist. Doch wie funktioniert die Fahrradcodierung, ist sie wirklich sinnvoll und wo kann man das Fahrrad codieren lassen?
Was bringt eine Fahrradcodierung?
Im Rahmen einer Fahrradcodierung wird eine sogenannte Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (EIN) in den Rahmen des Fahrrads graviert, geprägt oder darauf aufgeklebt. Damit lässt sich das Rad problemlos von der Polizei oder dem Fundbüro identifizieren und einem Eigentümer zuordnen. In erster Linie handelt es sich bei der Fahrradcodierung somit um eine Form der Abschreckung. Denn der Wiederverkaufswert eines gestohlenen Fahrrads sinkt drastisch, wenn jede auch noch so oberflächliche Überprüfung diesen als Diebesgut enttarnen kann. Ferner erhöht eine Fahrradcodierung die Chancen signifikant, dass Eigentümer ihre gestohlenen Fahrräder zurückbekommen. Denn im Gegensatz zur Rahmennummer ist die Fahrradcodierung deutschlandweit einheitlich und nicht auf Datenbankeinträge angewiesen. Daneben existiert auch eine Form der Fahrradregistrierung mittels ID. Auf diese wird im Rahmen dieses Artikels allerdings nicht näher eingegangen.
Wie sieht eine Fahrradcodierung aus?
Eine jede Fahrradcodierung umfasst bis zu 18 Zahlen und Buchstaben. Sie besteht aus einem Kennzeichenkürzel (wie auch ein KFZ-Kennzeichen), einem Gemeindeschlüssel, der Schlüsselnummer der Straße, der Hausnummer, den Initialen des Eigentümers und optional auch einer Jahreszahl. Auf der Website des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.) findest du einen EIN-Generator, mit dem du deine persönliche Fahrradcodierung im Vorfeld generieren kannst. Deine Adresse wird übrigens verschlüsselt und ist für Außenstehende nicht ohne Weiteres einsehbar.
Mit welcher Methode kannst du dein Fahrrad codieren lassen?
Bei Aluminium- oder Stahlrahmen bietet sich üblicherweise die Gravurcodierung an. Dabei wird der Code 0,1 bis 0,2 Millimeter tief in den Rahmen gefräst – an der rechten Seite des Sattelrohrs. Anschließend wird die Stelle gegen Korrosion vorbeugend mit einem Aufkleber überklebt. Die Stabilität des Rahmens leidet nicht unter dem Verfahren. Muss die Fahrradcodierung besonders akkurat erfolgen, lässt sich diese auch mittels eines Prägegerät anbringen. Dies kann insbesondere bei Pedelecs und E-Bikes sinnvoll sein. Wurde der Rahmen hingegen aus einem nicht metallischen Werkstoff wie Carbon gefertigt, dann bleibt nur noch die Klebecodierung. Diese ist witterungsbeständig und lässt sich nur schwer restlos entfernen, bietet jedoch selbstverständlich nicht den gleichen Grad an Sicherheit, wie eine Gravur oder Prägung.
Wo kann ich mein Fahrrad registrieren lassen?
Die Fahrradcodierung kann wahlweise von der Polizei oder vom ADFC durchgeführt werden. Möchtest du dein Fahrrad bei der Polizei registrieren lassen, musst du in der Regel nichts bezahlen. Dafür wird die Möglichkeit einer Fahrradkennzeichnung vergleichsweise selten geboten – an Aktionstagen. Der ADFC führt die Registrierung deutlich regelmäßiger durch; allerdings wird hier für eine Registrierung eine Gebühr von etwa 15 bis 20 Euro fällig. Wobei Clubmitglieder Vergünstigungen erhalten. Möchtest du dein Fahrrad dennoch codieren lassen, kannst du auf dieser ADFC-Seite einen passenden Termin heraussuchen.
Was musst du zur Registrierung des Fahrrads mitbringen?
Neben dem Rad selbst benötigt die Polizei respektive der ADFC ein gültiges Identitätsdokument (etwa einen Personalausweis oder einen Reisepass) sowie einen Kaufvertrag. Bei letzterem darf es sich zudem nicht um einen Kassenbon handeln, denn dieser stellt ohne konkrete Personalisierung keinen Eigentumsnachweis dar. Auf einem richtigen Kaufvertrag findet sich dagegen üblicherweise auch der Name des Eigentümers.
Kann ich ein codiertes Fahrrad weiterverkaufen?
Grundsätzlich stellt eine Fahrradcodierung kein Hindernis für einen Weiterverkauf dar. Allerdings rät der ADAC, einen Kaufvertrag anzufertigen und darin die Eigentümer-Identifizierungs-Nummer aufzuführen. Auf diese Weise erhält der Käufer einen eigenen Eigentumsnachweis. Wird das Rad gestohlen, wird es dennoch zurück zum ursprünglichen Eigentümer gebracht. Daher empfiehlt es sich, eine zweite Fahrradcodierung anzubringen – mit einer aktuellen Jahreszahl. Diese wird anschließend von den Polizeibeamten und im Fundbüro berücksichtigt. Generell ist der Weiterverkauf somit kein Problem, allerdings kann es passieren, dass Käufer den Mehraufwand scheuen und der Wiederverkaufswert daher sinkt.
Bei einem Umzug entstehen hingegen keinerlei zusätzliche Komplikationen. Denn die neue Anschrift des Eigentümers müsste getreu der Meldepflicht im Einwohnermeldeamt vermerkt sein.
Hallo Artem,
vielen Dank für den gut recherchierten Artikel.
Um die größten Missverständnisse zu korrigieren:
* Neben der Fahrradcodierung gibt es auch eine Fahrradregistrierung. Bei letzterer wird eine zufällige ID, üblicherweise ein Aufkleber mit fortlaufender Zählung. Dazu werden die Daten des Eigentümers in einer Datenbank registriert. Das funktioniert dann so lange wie diese Datenbank gepflegt wird. Die Fahrradcodierung hingegen kommt ohne Datenbank aus und funktioniert seit Ihrer Erfindung durch die Polizei vor 30 Jahren.
* Gravur ist die klassische, dauerhafte Kennzeichnung eines Rades. Die Prägung ist deren modernerer Nachfolger. Damit lassen sich auch Gegenstände „tätowieren“, die mit dem Gravurgerät nicht bearbeitet werden können: Moderne Fahrradrahmenformen, Lastenräder, Anhänger, E-Scooter oder sogar Rollatoren. Der EIN-Code eignet sich übrigens nicht nur für Fahrräder, sondern für alle Gegenstände, die dauerhaft gekennzeichnet werden können – z.B. mit Permanentmarker in Gepäcktaschen, aber auch für Drucker, Beamer, Elektrowerkzeuge usw.
* Beim Verkauf eines codierten Rades ist der schriftliche Kaufvertrag wichtig. Über den Code findet das Rad normal zum ursprünglichen Eigentümer zurück. Bei Verkauf und Diebstahl kann der neue Eigentümer aber bei der Diebstahlsanzeige der Polizei demonstrieren, dass das Rad nun ihm gehört, obwohl die Codierung nicht zu ihm passt. Über die Diebstahlsanzeige kann ein gefundenes Rad dann direkt dem neuen Eigentümer zurück gegeben werden.
Hallo Martin,
danke für die erweiterten Ausführungen.