Betrugsfälle auf Kleinanzeigen (ehemals eBay Kleinanzeigen) und ähnlichen Portalen sind alles andere als eine Ausnahme. Ausgeklügelte Tricks, umfangreiche IT-Kenntnisse und riskante Aktionen; das alles braucht man nicht, um Nutzer auf Online-Kleinanzeigen-Portalen um ihr Geld zu bringen. Die einfachste oder besser gesagt oftmals sogar einzige Methode sich zu schützen, ist, sich schon vorher Gedanken zu diesem Thema zu machen. Denn in den meisten Fällen reicht es aus, vorab von dem Betrug zu wissen, um diesen verhindern zu können. Darum haben wir für dich einige der gängigsten Maschen in diesem Artikel aufgeführt – allen voran die sogenannte PayPal-Abzocke.
PayPal-Abzocke auf Kleinanzeigen: Der Ablauf
Hierzulande ist die Handelsplattform Kleinanzeigen besonders beliebt. Für Verbrecher ist die Plattform darum eine Goldgrube. Dabei müssen die Täter lediglich ein Produkt zum Kauf anbieten und dir anraten, das Geld per PayPal „Freunde und Familie“ zu überweisen. Schließlich sei der Geldtransfer so kostenfrei. Sobald du die geforderte Summe überwiesen hast, verschwindet der Betrüger jedoch. Du bleibst sowohl ohne Ware als auch ohne Geld zurück. Doch wie ist das möglich?
So funktioniert der PayPal-Betrug
Gibt es denn keine Schutzmechanismen bei PayPal? Die Antwort lautet: jein. PayPal bietet zwar einen Käuferschutz an, allerdings lediglich, wenn du dich für die Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ entscheidest. Dabei fallen PayPal-Gebühren in Höhe von meist 2,49 Prozent + einmalig 0,35 Euro an. Diese übernimmt zwar der Verkäufer, schlussendlich werden sie jedoch natürlich auf den Käufer abgewälzt. Darum wünschen sich viele Verkäufer und auch Käufer bei Kleinanzeigen den kostenfreien Geldversand per Option „Freunde und Familie“. Doch dieser enthält, wie bereits erwähnt, keinen Käuferschutz. Sobald das Geld weg ist, ist es weg. Und wenn man an einen Betrüger geraten ist, dann bleibt man ohne Geld und ohne Ware zurück. Eine Reklamation klappt höchstens, wenn du dein PayPal-Konto mit einer Kreditkarte verknüpft hast und diese über eine Versicherung verfügt.
Abzocke bei Kleinanzeigen: So schützt du dich
Wenn du den vorangestellten Absatz aufmerksam gelesen hast, dürftest du bereits eine Ahnung haben, wie du dich schützen kannst. Die Lösung aller Probleme ist nämlich sehr einfach: Sofern du dem Verkäufer nicht restlos vertraust, solltest du die Option „Waren und Dienstleistungen“ wählen. In diesem Fall ist der PayPal-Käuferschutz mit von der Partie und du bekommst den verschickten Betrag zurück, falls deine Bestellung nicht bei dir ankommt. Dafür musst du dann mit den anfallenden PayPal-Gebühren leben.
Und wie sieht es aus, wenn du der Verkäufer bist?
Was nicht jedem auffällt: Die Betrugsmasche funktioniert auch andersherum. Wenn du derjenige bist, der etwas über Kleinanzeigen verkaufen will, solltest du – im Gegensatz zum vorher genannten Fall – selbst auf der Option „Familie und Freunde“ bestehen. Ansonsten könnte der Käufer, sobald er die Ware erhalten hat, vom Käuferschutz gebrauch machen und sich das Geld wieder zurückholen. Wenn du über keinen Beleg verfügst, dass du die Ware ordnungsgemäß verschickt hast – beispielsweise, weil du diesen weggeworfen hast oder der Käufer die Ware persönlich abgeholt hat – dann bleibst du wieder einmal ohne Geld und ohne Ware zurück. Du musst also auch als Verkäufer aufpassen.
Weitere Tricks der Betrüger
So viel zur wohl einfachsten und gefährlichsten Masche. Doch es gibt auch zahlreiche andere Tricks, mit deren Hilfe Schwindler dir das Geld aus den Taschen ziehen können – oder es zumindest versuchen.
Dreiecks-Trick
Während die PayPal-Abzocke überaus simpel ist, ist der sogenannte Dreiecks-Trick oder Dreiecks-Betrug schon komplizierter und zeitgleich auch deutlich schwieriger zu verhindern. Dabei sucht sich der Betrüger eine Anzeige aus (zum besseren Verständnis sprechen wir an dieser Stelle mal vom iPhone 12) und bekundet gegenüber dem Verkäufer sein Interesse. Er erhält die Bank- oder PayPal-Daten des Verkäufers, um den vereinbarten Betrag zu überweisen; doch stattdessen erstellt er selbst eine Anzeige mit einem iPhone 12 und sucht sich sein zweites Opfer unter den Interessierten. Im nächsten Schritt vereinbart er den gleichen Geldbetrag wie zuvor mit einem Käufer, gibt diesem jedoch nicht seine eigenen Zahlungsinformationen, sondern die des ursprünglichen Verkäufers. Dieser erhält sein Geld und verschickt die Ware, allerdings natürlich an den Schwindler und nicht an den Geldgeber. Zu diesem Zweck nutzen Betrüger gerne Packstationen, denn dann müssen sie ihre echten Adressen nicht offenbaren.
Das Ergebnis: Der Trickbetrüger hat seine Ware, ohne dafür auch nur einen Cent gezahlt zu haben, während einer der beiden anderen unfreiwilligen Teilnehmern dieses Theaterstücks mit leeren Händen dasteht. Welcher es ist, hängt von der gewählten Bezahlmethode ab. Bei einer Banküberweisung ist es der Käufer, während bei einer PayPal-Zahlung mit Käuferschutz der Verkäufer schlechte Karten hat. Denn die Adresse auf dem Versandetikett und die Adresse in der PayPal-Zahlung müssen übereinstimmen, damit PayPal zugunsten des Verkäufers entscheidet. Der Gauner selbst wird indes nur selten gefunden.
Und wie kann man sich nun gegen den Dreiecks-Trick schützen? Eine relativ gute Möglichkeit ist es, PayPal als Bezahlmethode auszuwählen und darauf zu achten, dass die Adresse desjenigen, der das Geld überwiesen hat und die Lieferadresse übereinstimmen. Alternativ kann man den Gegenüber auch darum bitten, sich ein Foto des Personalausweises samt Namen und Anschrift zuzuschicken.
Abhol-Trick
Eine andere Masche hört auf den Namen Abhol-Trick. Dabei überweist der Betrüger die vereinbarte Summer im Voraus, möchte die Ware allerdings persönlich abholen. Stattdessen kommt jedoch ein Komplize vorbei, der die Ware in Empfang nimmt. Anschließend meldet sich der erste Schwindler wieder, behauptet er habe die Ware nicht erhalten und verlangt sein Geld zurück.
Dieser Masche kannst du jedoch ohne große Mühe entgehen, indem du schlicht auf einer Barzahlung bei der Abholung bestehst. Eine Barzahlung bei Abholung ist auch generell die wohl sicherste Methode, wobei auch diese gewisse Risiken birgt, wie die nächste Betrugsmasche zeigt.
Austausch-Falle
Bei dieser Masche verfügt der Betrüger bereits vorab über ein meist teures, jedoch defektes Produkt (Ware A). Er sucht sich dasselbe Gerät in eBay, Kleinanzeigen oder auf einer anderen Plattform, erwirbt es (Ware B) und überweist auch den vereinbarten Kaufbetrag. Kurz nach dem Erhalt verkündet er jedoch gegenüber dem Verkäufer, dieser habe ihm ein defektes Produkt verkauft und fordert darum sein Geld zurück. Wobei es sich bei dem Produkt, das er dem Verkäufer zurückgibt, natürlich um die defekte Ware A handelt. Für den Verkäufer ist es in diesem Fall sehr schwer zu beweisen, dass das verkaufte Gerät zum Kaufzeitpunkt voll funktionsfähig war. Es sei den er wusste schon vorab von dieser Masche und hat sich vorbereitet – beispielsweise indem er eine Kopie der Rechnung mit der Gerätenummer für sich behalten hat.
Kreditkartendaten-Betrug
Bei dieser Betrugsmasche bedienen sich die Cyberkriminellen der eigentlich sicheren Bezahlfunktion von Kleinanzeigen. Im Rahmen dieser verwahrt Kleinanzeigen beziehungsweise dessen Partner Online Payment Plattform (OPP) die Zahlungsmittel getreu dem Treuhandprinzip und überweist das Geld an den Empfänger, sobald der Eingang der Ware bestätigt wurde. Nun schicken die Betrüger ihren Opfern meistens außerhalb der Kleinanzeigen-Plattform – etwa über WhatsApp – einen Link zu, über den diese ihre Kreditkartendaten angeben sollen – zwecks Anmeldung zur sicheren Bezahlfunktion. Nur versteckt sich hinter der Verlinkung ein simpler Phishing-Link, der dazu gedacht ist, die Anmelde- und Bankingdaten des Opfers in Erfahrung zu bringen. Die Lösung ist in diesem Fall simpel: Klicke niemals auf dubiose Links, die dir fremde Menschen zuschicken.
Sonstige Betrugsmaschen
Abseits solcher, größeren Fallen setzen Gauner oftmals auch auf kleinere Maschen. Hier reicht gesunder Menschenverstand im Regelfall allerdings aus, um nicht abgezockt zu werden. Beispielsweise verschicken Trickbetrüger manchmal gefälschten Zahlungsbestätigungen an den Verkäufer, damit dieser die Ware verschickt. Ein ähnliches Verhalten legen Kriminelle auch beim Post-Trick an den Tag. Dabei geben sie sich jedoch für einen Verkäufer aus und verschicken anstelle gefälschter Zahlungsbestätigungen gefälschte Versandbestätigungen. Sobald der Käufer sein Geld überwiesen hat, bricht der Kontakt ab. Doch es geht auch noch plumper: In einigen Fällen überreden Schwindler ihre Opfer, den Deal außerhalb der ursprünglichen Verkaufsplattform (wie eBay) abzuwickeln – beispielsweise über WhatsApp oder E-Mail. Sobald der angebliche Handel vereinbart ist und der Betrüger sein Geld erhalten hat, taucht dieser ab, ohne die Ware zu verschicken. Und da der Deal außerhalb der Plattform stattfand, muss diese den Fall auch nicht aufklären.
In die gleiche Kerbe schlägt auch der sogenannte DHL-Trick. Hier wird über externe Kanäle eine Zahlungsabwicklung mittels DHL angeboten. Kurz darauf erhält der Verkäufer eine E-Mail von DHL. Darin wird er darüber informiert, dass der Käufer den vereinbarten Geldbetrag bereits an DHL überwiesen habe. Es müsse lediglich eine Versicherungsgebühr bezahlt werden – oftmals in Form eines Gutscheins. Dieser ist es auch, auf den es die Cyberkriminellen abgesehen haben.
Unterm Strich zeigt dieser Artikel, dass es zahlreiche unterschiedliche Betrugsmaschen gibt und man sowohl als Käufer als auch als Verkäufer niemals wirklich zu 100 Prozent sicher ist. Allerdings wird auch deutlich, dass man die absolute Mehrheit der Tricks (leicht) durchschauen und abwenden kann. Alles, was man dafür tun muss, ist ein gewisses Maß an Misstrauen und Achtsamkeit an den Tag zu legen. Und im Zweifelsfall: Eine Selbstabholung samt Barzahlung ist immer eine gute Wahl.