Am 1. Juli 2021 startete das E-Rezept mit einer Testphase in Berlin und Brandenburg, die restlichen Bundesländer mussten sich vorerst noch gedulden. Zum Jahreswechsel 2021/22 sollte das digitale Rezept dann verpflichtend starten – doch aufgrund technischer Mängel fiel dieser Start ins Wasser. Den Plan von 2021 wiederholt man nun 2022/23. Im Allgemeinen steht fest: Das E-Rezept soll dir das Leben erleichtern und im Idealfall Wege ersparen. Welche Dinge es zu beachten gibt, wenn du das E-Rezept nutzen möchtest, zeigen wir dir hier.
→ Digitalisierung in Deutschland: Das Faxen haben wir noch nicht dicke
Wann kommt das E-Rezept?
Nachdem die Pflicht für das das digitale Rezept zum 1. Januar 2022 nicht gekommen war, verlängerte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rund um Karl Lauterbach (SPD) die Testphase zunächst auf unbestimmte Zeit. Praxen und Krankenhäuser sollten das E-Rezept zunächst testen, vorwiegend mussten aber die technischen Hürden aus dem Weg geräumt werden.
Die noch andauernde Testphase scheint nun zu fruchten. Denn wie es vom BMG verlautet, will man das E-Rezept nun zum 1. September schrittweise einführen. Ab dann stellen Pilotpraxen und -Krankenhäuser in Schleswig-Holstein sowie Westfalen-Lippe das digitale Rezept aus. Zeitgleich sind Apotheken in ganz Deutschland dazu verpflichtet, das E-Rezept anzunehmen, berichtet der BR.
Der weitere Fahrplan sieht vor, dass das E-Rezept ab dem 1. Dezember in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe verpflichtend gilt, während die Testphase in sechs weiteren Bundesländern im Dezember startet. Zum Jahreswechsel 2022/23 soll das E-Rezept ab dem 1. Januar 2023 dann in einem zweiten Versuch verpflichtend genutzt werden. Voraussetzung: Die Gematik muss mit der vorherigen Testphase zufrieden sein.
Wo bekommst du es ab 2022/23?
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) startet das E-Rezept dennoch in Deutschland und ist somit – zumindest theoretisch – verfügbar. Das heißt für dich als Patient, dass du das digitale Rezept überall dort bekommst, wo die technischen Gegebenheiten es zulassen. Die Umsetzung ist somit zunächst auf freiwilliger Basis und erfolgt nur dann, wenn Ärzte wie Apotheken sichergehen können, dass die Technik keine Fehler auf dem Rezept verursacht.
Nach wie vor gilt diese Zeit aber auch noch als Testphase, sodass Patienten das E-Rezept bewerten können. Wichtig zu wissen ist, dass derzeit nur das rosafarbene Rezept – also jenes für verschreibungspflichtige Medikamente – ersetzt wird. Langfristig wird das E-Rezept dann weiter ausgebaut. Im nächsten Schritt etwa mit Betäubungsmitteln, digitalen Gesundheitsanwendungen und T-Rezepten. Ab Januar 2023 kannst du dann wirklich nur in Ausnahmefällen das rosa Rezept in Papierform bekommen, beispielsweise wenn die Technik versagt.
Wer kann das digitale Rezept bekommen?
Diese Frage scheint zunächst verwirrend, denn schließlich sollte die Antwort „alle Patienten“ heißen. Tatsächlich gibt es das E-Rezept vorerst aber nur für gesetzlich versicherte Patienten. Für Privatpatienten arbeitet die Regierung derzeit noch an einer Lösung. Das Problem ist die Abrechnung: Erhält ein Privatpatient ein blaues Rezept und löst es ein, muss er zunächst in Vorleistung gehen und regelt den Betrag erst danach mit seiner Versicherung. Die Abrechnung soll mit dem digitalen Rezept aber auch verbraucherfreundlicher werden.
Dieses Zubehör brauchst du
Wie auch für den digitalen Impfausweis CovPass brauchst du auch für das E-Rezept zunächst einmal ein Smartphone. Das sollte mindestens Android 7 oder iOS 14 oder höher als Betriebssystem installiert haben und NFC-fähig sein. Ist diese technische Voraussetzung gegebenen, musst du die E-Rezept-App von Gematik auf deinem Handy installieren. Die Gematik ist für Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens zuständig und gehört dementsprechend auch zum Bundesgesundheitsministerium. Die App steht nicht nur im Google Play Store und Apple App Store zur Verfügung, sondern auch in Huaweis AppGallery. Das E-Rezept ist ausschließlich mit der Rezept-App der Gematik nutzbar – auch dann, wenn deine Krankenkasse eine eigene Anwendung bereitstellt.
Neben App und Smartphone sind außerdem eine Krankenkassenkarte mit NFC-Chip samt PIN und ein NFC-fähiges Smartphone nötig. Den sechsstelligen PIN bekommst du von deiner Krankenkasse, sofern du ihn noch nicht hast.
Zusätzlich zur Rezept-App brauchst du künftig außerdem eine E-Patientenakte, die ebenfalls von der Gematik entwickelt wird. In dieser verwaltest du dann all deine Rezepte.
→ Smartphones und Handys mit NFC
Was ist, wenn du kein Smartphone hast?
Für jene ohne Smartphone hat die Regierung ebenfalls eine Lösung parat, die die Sinnhaftigkeit aber ad absurdum führt. Du bekommst dann einen ausgedruckten Rezept-Code von deinem Arzt, den du dann bei der Apotheke vorzeigen kannst.
Gleiches gilt im Übrigen auch für Patienten, die ein zu altes Handy haben oder keine PIN für ihre Gesundheitskarte. Dann kannst du mit der E-Rezept-App nur den Code für das Medikament in der Praxis abscannen, diesen in der App speichern und in der Apotheke vorzeigen.
So funktioniert das E-Rezept
Hast du die App und brauchst ein Rezept, verschreibt dein Arzt dir das Medikament fortan digital. Du bekommst folgend einen QR-Code für das verschriebene Medikament zur Hand, das du in der Apotheke einlöst. Du musst dafür nicht unbedingt in die Apotheke vor Ort, sondern kannst es auch Online bestellen oder dir nach Hause liefern lassen.
Gleiches gilt für den Arztbesuch: Warst du in einem Quartal bereits bei deinem behandelnden Arzt und hast deine Krankenkassenkarte vorgezeigt, kannst du auch die Videosprechstunde nutzen, um ein E-Rezept zu erhalten. Den entsprechenden QR-Code zeigt dir die App dann automatisch nach der Verschreibung an.
In Apotheken werden Rezepte noch 100 Tage, nachdem du sie eingelöst hast, gespeichert. Sollte dir also dein Smartphone oder der Ausdruck mit QR-Code abhandenkommen, kannst du sie nochmal auf ein neues Gerät herunterladen.
Datenschutz und Sicherheit
Alle Daten, die du in die E-Rezept-App eingibst, laden nach Angaben der Gematik auf verschlüsselten Servern der Telematikinfrastruktur (Gesundheitsnetz), die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Auch die digitalen Rezepte selbst werden zunächst von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen. Daten über dein Nutzerverhalten sind anonymisiert; personenbezogene Daten sammelt die App nicht.
Zum Start der Testphase bestätigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die generelle Sicherheit der App. Allerdings mahnt das BSI an, dass einige Features noch nachgeliefert werden müssen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, verlangt das BSI, dass Nutzer etwa nicht darauf hingewiesen werden, wenn sie die App nicht per PIN oder Fingerabdruck geschützt haben. Darüber hinaus setzt die Anwendung keine Warnung ab, wenn ungewöhnliche Anmeldeversuche registriert werden. Der Gematik-Sicherheitschef Holm Diening kündigte an, die Besserungen nachzuliefern – wahrscheinlich bis Oktober.
„Ab Januar 2022 kannst du dann wirklich nur in Ausnahmefällen das rosa Rezept in Papierform bekommen, beispielsweise wenn die Technik versagt.“ <<< Das halte ich für eine eine Behauptung. Das hätten "die" gerne. Es wird weiterhin ein Papierrezept geben, denn nicht jeder will und kann das mit dem Smartphone abhandeln. Meine Mutter z.B. bestimmt nicht …. und ich auch nicht.
Ich habe kein Smartphon und werde mir sicherlich keines aufzwingen lassen,
ja wo sind wir denn, in einer Diktatur?
Es wird doch wohl auch für einen PC Passende Programme zur E-Mail geben.
Wenn ihr schon einen alten Beitrag aufwärmt, dann solltet ihr auch die Daten anpassen, das steht mindestens zwei mal das Datum Januar 22 in einer Formulierung die von der Zukunft spricht.
Ich will dieses E-Rezept immer noch nicht.
Danke, Karl, für den Hinweis. Das haben wir korrigiert.
Das E-Rezept ist ein weiterer Beitrag zum gläsernen Patienten. Dann kann hinterher jeder sehen, welche Pillen ich schlucke. Auch der Arbeitgeber hat so die Möglichkeit, anhand der verordneten Medikamente etwas über den Gesundheitszustand seiner Mitarbeiter herauszufinden. Sollte es sich dann um Psychopharmaka handeln, so wird mancher dann schnell seine Kündigung im Briefkasten haben. So lange es Hacker gibt, wird es keinen Datenschutz geben. Wenn es die Krankenkassen nicht anders wollen, so sollen sie allen Patienten ein korrekt programmiertes Smartphone und eine verständliche Anleitung kostenlos zukommen lassen und auch die laufenden Kosten für den Handyvertrag übernehmen. Natürlich wird es auch dazu kommen, dass ältere Menschen nicht mehr an ihre dringend benötigten Medikamente herankommen und somit im Sinne des CDU Politikers Phillip Mißfelder vorzeitig sozialverträglich ableben.