Wenn du deinem Internet-Anbieter kündigst, solltest du das nur dann machen, wenn du in deiner Wohnung keinen Anschluss mehr brauchst und du auch nach einem Umzug keine Verwendung mehr dafür hast. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammenziehst und ihr dann zwei Anschlüsse nutzen würdet. Auch wenn du künftig Internet ausschließlich über deinen Handyvertrag nutzen möchtest, kannst du selber kündigen.
Das passiert, wenn du selber kündigst
Willst du aber nur deinen Anbieter wechseln, dann solltest du auf keinen Fall die Kündigung für deinen DSL-Vertrag selber verschicken. Das Problem: Dein neuer Internetanbieter kann sich dann oftmals nicht mit dem alten Anbieter absprechen. Diese Absprachen sind aber notwendig, damit sich die beiden Firmen auf einen Wechseltermin verständigen. Das erfolgt über eine definierte Plattform, an der die meisten Anbieter angeschlossen sind. Dieser Prozess kann aber nur angestoßen werden, wenn der neue Anbieter sich um die Kündigung kümmert.
Findet das nicht statt, sitzt du wo möglich längere Zeit ohne Internet zu Hause. Auch deine Festnetznummer können bei deinem Telefonanbieter verloren gehen. Übrigens gilt das nicht nur für DSL, sondern auch für Kabel-Internet. Allerdings ist es bei einem Wechsel zwischen diesen beiden Anschlussformen nicht ganz so kritisch, da es zwei verschiedene Infrastrukturen sind. Kabelanbieter schalten ihre Anschlüsse manchmal schon weit vor dem Wechsel und überlassen sie dem Kunden sogar kostenlos in dieser Zeit.
Willst du umziehen und brauchst deinen Anschluss nicht mehr, hast du kein außerordentliches Kündigungsrecht. Nur dann, wenn dein Anbieter dich in der neuen Wohnung nicht versorgen kann, muss er dich mit einer Frist von drei Monaten aus dem Vertrag entlassen. Gerade bei kleineren regionalen Netzbetreibern kann das der Fall sein. Auch bei einem Umzug ins Ausland kommst du meistens aus deinem Vertrag raus.
Für den Fall, dass du deinen Internetanschluss wirklich kündigen willst, kannst du diese Vorlage als Kündigungsschreiben verwenden.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Anschluss mit der Telefonnummern xyz und der Kundennummer xyz fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich wünsche keinen Umzug des Anschlusses in eine andere Wohnung und bitte von Anrufen zur Kundenrückgewinnung abzusehen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen“
Beachten musst du dabei natürlich die Kündigungsfrist deines Anbieters. Dank einer gesetzlichen Regelung beträgt diese nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von üblicherweise zwei Jahren nur noch einen Monat. Nicht in jedem Fall musst du eine schriftliche Kündigung verfassen. Viele Anbieter ermöglichen inzwischen auch schon eine Kündigung per Mausklick aus dem Kundencenter.
Kündigung bei Umzug nur unter bestimmten Voraussetzungen
Möchtest du hingegen wegen eines Umzugs kündigen, so solltest du vorher auch einen Umzugsversuch mit deinem Anschluss unternommen haben. Ist dieser nicht möglich, kündigt dir der Anbieter vermutlich von sich aus. Alternativ solltest du ihm eine Sonderkündigung schicken. Unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Monats kannst du als Kunde den Anschluss kündigen, wenn dein Anbieter dich nicht mehr versorgen kann – auch innerhalb der Mindestlaufzeit.
Willst du aber Telekom, Vodafone, 1&1, O2 und Co. nur kündigen, weil du einen besseren Preis gefunden hast oder mit deinem Anbieter unzufrieden bist, dann kündige auf keinen Fall selbst. Wie du richtig kündigst, wenn du deinen Anbieter wechseln willst, haben wir dir in einem eigenen Ratgeber zusammengestellt.