DSL-Anschluss kündigen: Das solltest du keinesfalls bei der Kündigung tun

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Willst du deinem Internet- und Festnetzanbieter den Rücken kehren, klingt das nach einer Kündigung. Doch vorsichtig: Machst du etwas falsch, hast du zwar deinen Vertrag gekündigt, stehst aber auch lange ohne Internet und Telefon da. Wir zeigen dir, was du beachten musst.
Eine Computertastatur mit einer VDSL-Taste
Bildquelle: Deutsche Telekom

Wenn du deinem Internet-Anbieter kündigst, solltest du das nur dann machen, wenn du in deiner Wohnung keinen Anschluss mehr brauchst und du auch nach einem Umzug keine Verwendung mehr dafür hast. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammenziehst und ihr dann zwei Anschlüsse nutzen würdet. Auch wenn du künftig Internet ausschließlich über deinen Handyvertrag nutzen möchtest, kannst du selber kündigen.

Das passiert, wenn du selber kündigst

Willst du aber nur deinen Anbieter wechseln, dann solltest du auf keinen Fall die Kündigung für deinen DSL-Vertrag selber verschicken. Das Problem: Dein neuer Internetanbieter kann sich dann oftmals nicht mit dem alten Anbieter absprechen. Diese Absprachen sind aber notwendig, damit sich die beiden Firmen auf einen Wechseltermin verständigen. Das erfolgt über eine definierte Plattform, an der die meisten Anbieter angeschlossen sind. Dieser Prozess kann aber nur angestoßen werden, wenn der neue Anbieter sich um die Kündigung kümmert.

Findet das nicht statt, sitzt du wo möglich längere Zeit ohne Internet zu Hause. Auch deine Festnetznummer können bei deinem Telefonanbieter verloren gehen. Übrigens gilt das nicht nur für DSL, sondern auch für Kabel-Internet. Allerdings ist es bei einem Wechsel zwischen diesen beiden Anschlussformen nicht ganz so kritisch, da es zwei verschiedene Infrastrukturen sind. Kabelanbieter schalten ihre Anschlüsse manchmal schon weit vor dem Wechsel und überlassen sie dem Kunden sogar kostenlos in dieser Zeit.

Willst du umziehen und brauchst deinen Anschluss nicht mehr, hast du kein außerordentliches Kündigungsrecht. Nur dann, wenn dein Anbieter dich in der neuen Wohnung nicht versorgen kann, muss er dich mit einer Frist von drei Monaten aus dem Vertrag entlassen. Gerade bei kleineren regionalen Netzbetreibern kann das der Fall sein. Auch bei einem Umzug ins Ausland kommst du meistens aus deinem Vertrag raus.

Für den Fall, dass du deinen Internetanschluss wirklich kündigen willst, kannst du diese Vorlage als Kündigungsschreiben verwenden.

„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Anschluss mit der Telefonnummern xyz und der Kundennummer xyz fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich wünsche keinen Umzug des Anschlusses in eine andere Wohnung und bitte von Anrufen zur Kundenrückgewinnung abzusehen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen“

Beachten musst du dabei natürlich die Kündigungsfrist deines Anbieters. Dank einer gesetzlichen Regelung beträgt diese nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von üblicherweise zwei Jahren nur noch einen Monat. Nicht in jedem Fall musst du eine schriftliche Kündigung verfassen. Viele Anbieter ermöglichen inzwischen auch schon eine Kündigung per Mausklick aus dem Kundencenter.

Kündigung bei Umzug nur unter bestimmten Voraussetzungen

Möchtest du hingegen wegen eines Umzugs kündigen, so solltest du vorher auch einen Umzugsversuch mit deinem Anschluss unternommen haben. Ist dieser nicht möglich, kündigt dir der Anbieter vermutlich von sich aus. Alternativ solltest du ihm eine Sonderkündigung schicken. Unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Monats kannst du als Kunde den Anschluss kündigen, wenn dein Anbieter dich nicht mehr versorgen kann – auch innerhalb der Mindestlaufzeit.

Willst du aber Telekom, Vodafone, 1&1, O2 und Co. nur kündigen, weil du einen besseren Preis gefunden hast oder mit deinem Anbieter unzufrieden bist, dann kündige auf keinen Fall selbst. Wie du richtig kündigst, wenn du deinen Anbieter wechseln willst, haben wir dir in einem eigenen Ratgeber zusammengestellt.

Mitreden

7 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild T.Howman

    Ich finde die Aussage, dass es bei einem Wechsel von (V)DSL auf Kabel(Coax) oder z.B Glasfaser nicht so kritisch ist, nicht wirklich passend. Gerade hier kommt es oft zu Problemen wenn der Endkunde selbst kündigt. Coax und Fiber Anbieter müssen oft noch die Infrastruktur bzw die Zuleiting Fertigstellen. Wenn es hier keine Absprache gibt geht es meistens schief.
    Lg,

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  2. Nutzerbild Sebastian

    Wo nehmt ihr diese Aussagen her? Bis zum Ende des Vertrages ist der Anbieter für mich verantwortlich und hat sich ggf mit einem neuen Anbieter in Verbindung zu setzen. Genauso ist die Regelung nach einem Umzug anders. Wenn dort bereits ein Anschluss besteht (durch z.b Lebenspartner zu dem man zieht) ist eine fristlose Kündigung möglich. Lest die AGBs und informiert euch beim Verbraucherschutz, statt solchen Stuss zu erzählen.

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  3. Nutzerbild Maximilian

    Die Begründung „Dann kann sich der neue Anbieter nicht mit dem alten abstimmen“ ist etwas schwammig bzw. zu kurz gekommen meiner Meinung nach.
    Das Problem weswegen man nicht selber kündigen sollte ist das Verfahren zur Vorabstimmung des Wechsels. Dieses wird WBCI (Wita Based Carrier Interface) genannt. Dies ist ein Prozess wo beide Anbieter den Wechsel abstimmen. Dabei wird auch der sogenannte Sichere Hafen vereinbart welcher eine Weiterversorgung durch den alten Anbieter von bis zu drei Tagen garantiert wenn beim Wechsel irgendwas schiefgehen sollte.
    Das Problem ist das dieser WBCI Prozess erst vom neuen Anbieter ausgelöst wird und nicht vom Kunden. Wenn ein Kunde aber selber kündigt wird im System des alten Anbieters eine normale Kündigung eingestellt. Das beisst sich dann mit dem WBCI und Wechsel Prozess bzw. der alte Anbieter weiß gar nichts vom Wechsel und kann daher auch keinen Sicheren Hafen bereit stellen.
    Es sei hier noch erwähnt das längst nicht alle Anbieter bei dem WBCI Prozess mitmachen die großen allerdings alle. Aber auch bei denen die noch nicht mitmachen sollte der Wechsel über den neuen Anbieter eingekippt werden damit hier auf andere wege der Sichere Hafen vereinbart werden kann.
    Zusammenfassend also Wechsel und Kündigung sind in den Systemen der Anbieter unterschiedliche Prozesse.

    Quelle: wbci.de

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  4. Nutzerbild Jens

    Es fehlt noch eine Info. Was denn mit den berühmten Schnarchnasen, denen am Freitag einfällt, dass sie nur noch bis Montag kündigen können? Sollen diese darauf vertrauen, dass der neue Anbieter die Kündigung und den Auftrag am Wochenende fristgerecht bearbeitet? Da treffen nämlich ganz schnell Wunschvorstellungen auf Realität.

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    • Berichtige mich, wenn ich falsch liege, aber es ist doch maßgeblich, wann die Kündigung beim entsprechenden Anbieter eingeht und nicht, wann sie bearbeitet wird, oder?

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  5. Nutzerbild Maximilian

    Sollte man tatsächlich selber kündigen müssen, wie z.B. bei den von Jens erwähnten Schnarchnasen. Sollte man auf alle fälle im Schreiben erwähnen das es sich um einen Wechsel zu Anbieter X handelt. Dann stellt das Unternehmen ggf. keine Kündigung ein bzw. merkt diese als Wechsel vor. Das Kündigungsschreiben dann auf alle Fälle dem neuen Anbieter mitsenden dieses kann dann als Anhang mit gesendet werden.
    Allerdings sei hier erwähnt das eine Kündigung z.B. per Fax erst am Montag manuell bearbeitet werden würde. Während die WBCI bei den meisten Anbietern hoch automatisiert ist. Bei den großen kann ich je nach Prozess davon ausgehen das er die Kündigung noch am selben Tag beim alten Anbieter einstellt. Aber eine Garantie gibt es nicht.

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  6. Nutzerbild Philipp

    Ich habe meinen Vertrag zunächst fristgerecht zum Vertragsende gekündigt. Etwas später habe ich per Sonderkündigung einen früheren Wechseltermin erzwungen um früher aus dem Vertragsverhältnis zu kommen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Ich habe bereits eine schriftliche Bestätigung des neuen Wechseltermins erhalten. Jedoch sagt mit meiner neuer Anbieter, dass der frühere Termin nicht übermittelt wurde. Beide Anbieter sagen nun, sie können nichts mehr tun. Mein „alter“ Anbieter wird zum 15.04.2021 den Anschluss freimachen, der neue Anbieter aber erst ab 27.01.2022 bereitstehen. Hat jemand eine Ahnung, wie ich aus der Situation herauskomme?

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