Drei-Minuten-Trick: Viele Autofahrer kennen ihn nicht

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Im Straßenverkehr gibt es viele Regeln, an die sich Autofahrer halten müssen. Wer es nicht macht, muss mit teils drastischen Strafen rechnen. Doch eine dieser Regeln lässt sich gekonnt ausnutzen. Viele Autofahrer kennen den Drei-Minuten-Trick aber nicht.
Drei-Minuten-Trick: Viele Autofahrer kennen ihn nicht
Drei-Minuten-Trick: Viele Autofahrer kennen ihn nichtBildquelle: Evgeny Tchebotarev / Unsplash

Autofahrer, die in der Stadt unterwegs sind, wissen, dass Parkplätze rar sind. Und auch sonst findet sich kaum eine Ecke, an der man stehen bleiben kann, um etwa eine Nachricht bei WhatsApp zu beantworten oder seinen Mitfahrer aussteigen zu lassen und anschließend weiterzufahren. Doch es gibt einen 3-Minuten-Trick, der nicht nur das möglich macht.

Auf dieses Schild sollten Autofahrer achten

Es gibt zwei Schilder auf Deutschlands Straßen, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Sie kennzeichnen, ob ein eingeschränktes oder ein absolutes Halteverbot gilt. Ist auf dem runden Schild ein Balken quer zu sehen, handelt es sich um ein eingeschränktes Halteverbot. Das nahezu gleiche runde Schild mit blauem Hintergrund, einer roten Umrandung, aber zwei diagonalen roten Linien signalisiert ein absolutes Halteverbot. Hier darf man also gar nicht halten. Im eingeschränkten Halteverbot darf man das als Autofahrer sehr wohl. Doch wie lange und was darf man tun?

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Im eingeschränkten Halteverbot darf man also – trotz des „Verbots“ – halten. Und hier kommt der Drei-Minuten-Trick ins Spiel. Denn genau so lange darf man hier stehen. Wer den Motor abstellt, den Zündschlüssel abzieht und im Auto sitzen bleibt, darf also eben eine Nachricht bei WhatsApp beantworten oder jemanden ein- oder aussteigen lassen. Auch Be- und Entladen dürfen Autofahrer hier. Allerdings sind die Tätigkeiten ohne Verzögerung durchzuführen und man muss sich am Auto befinden.

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Befindet sich unterhalb des absoluten Halteverbotsschilds ein weiteres Schild etwa mit der Aufschrift „werktags“, darf man am Wochenende hier trotzdem halten. „Oder das Halteverbot gilt nur für eine bestimmte Uhrzeit, zum Beispiel von 10 bis 18 Uhr. Davor und danach darf dort geparkt werden“, erklärt der ADAC.

Was noch zu beachten gilt

Zudem sollten Autofahrer den Unterschied zwischen Halten und Parken kennen. Das Parken eines Fahrzeugs wird in §12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so definiert: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ Im eingeschränkten Halteverbot für drei Minuten halten und eben beim Bäcker ein paar Brötchen holen, auch wenn es kürzer als drei Minuten dauert, ist also nicht drin.

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