Die 5 größten Irrtümer beim Heizungsgesetz

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Kaum ein anderes Gesetz sorgte in den Medien für so viel Aufmerksamkeit wie das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich Heizungsgesetz genannt. Dabei halten sich heute noch immer einige Irrtümer über das Heizungsgesetz hartnäckig, trotz Abschwächung des ursprünglichen Entwurfes.
Die 5 größten Irrtümer beim Heizungsgesetz
Die 5 größten Irrtümer beim HeizungsgesetzBildquelle: Foto von e24 auf Unsplash

Die Ankündigung der neuen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stieß auf wenig Gegenliebe in der Bevölkerung. Viele befürchteten, mit hohen Sanierungskosten durch den Einbau eines neuen, teuren Heizsystems konfrontiert zu werden. Letztlich trat das Gesetz in einer deutlich abgeschwächten Form in Kraft, die Verbrauchern viel mehr Freiheiten in der Umrüstung ihres Heizsystems lässt. Doch noch immer halten sich hartnäckige Fehlinterpretationen der neuen Regelungen. Die fünf größten Irrtümer beim Heizungsgesetz haben wir hier für dich aufgelistet.

Eine Wärmepumpe ist die einzige Lösung für die 65-Prozent-Regel

Immer wieder kommt der Irrglaube auf, dass die Wärmepumpe zukünftig die einzige Heizungsart ist, die noch immer in Gebäuden erlaubt bleibt. Obwohl sie ohne Zweifel eine effiziente Möglichkeit ist, um langfristig die 65-Prozent-Regel einzuhalten, gibt es zahlreiche weitere Optionen, auf die du für deine Heizung zurückgreifen kannst. Dabei unterscheiden sich die Möglichkeiten bei Neubauten und Bestandsbauten geringfügig untereinander. Als Option für Neubauten kommen unter anderem diese Heizsysteme infrage:

  • Anschluss an ein Fernwärmenetz
  • Biomasseheizung
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Heizen per Stromdirektheizung
  • Heizen mit Solarthermie
  • Hybrid-System, zum Beispiel aus einer Wärmepumpe und Gas– oder Ölheizung
  • Infrarotheizung mit grünem Stromtarif
  • Wärmerückgewinnung aus Bitcoin-Mining zum Heizen

Sämtliche dieser Varianten können auch in Bestandsgebäuden integriert werden. Für bestehende Häuser kannst du zusätzlich auf diese Heizungsarten zurückgreifen:

  • Pelletheizung
  • Hackschnitzelheizung
  • Scheitholz-Holzvergaserkessel
  • Kamin-Kachelofen
  • Gasheizungen (mit mindestens 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)

Obwohl die Auswahl groß bleibt, ist die Wärmepumpe die langfristig günstigere Variante. Vorausgesetzt, dass die Förderprogramme der Bundesregierung nach einem Ende der derzeitigen Haushaltssperre weitergeführt werden. Auch ohne Fördergelder lohnen sich Wärmepumpen rechnerisch noch immer auf viele Jahre Nutzungsdauer. Die Kostenbelastung bei der Anschaffung ist dabei jedoch um vieles größer als bei anderen Heizsystemen, sodass nicht alle Haushalte sie aus eigener Tasche stemmen können.

Der Betrieb von alten Gas- und Ölheizungen ist verboten

Tatsächlich ist die Nutzung von Gas- und Ölheizungen erst ab dem Jahr 2045 pauschal verboten. Niemand muss also ab 2024 eine funktionierende Gasheizung herausreißen, um dem neuen Gesetz gerecht zu werden. Bis dahin gelten zahlreiche Übergangsregelungen, von denen Haushalte profitieren können. Es lohnt sich jedoch, nach Möglichkeit frühzeitig in ein besseres Heizsystem zu investieren. Durch die CO₂-Bepreisung werden die Kosten für Öl und Gas in den nächsten Jahren immer stärker ansteigen. Die vermeintlich günstigere Heizung kann sich so innerhalb weniger Jahre in ein teures Vergnügen verwandeln. Wer nach 2024 trotzdem noch immer eine fossile Brennanlage nutzen will, muss steigende Vorteile an erneuerbaren Energien dabei nachweisen.

Das kann zum Beispiel über den Zubau einer Hybrid-Wärmepumpe geschehen, die diese Quote erfüllt. Sie ist in den meisten Fällen günstiger als ein reines Wärmepumpensystem zum Heizen. Bei Gasheizungen besteht ebenso die Möglichkeit, eine zunehmende Menge an Biomethan in der Gasmischung nachzuweisen. Diese Quote steigt im Laufe der Jahre jedoch an, sodass nicht überall gewährleistet ist, dass die Lieferanten die notwendigen Mengen bereitstellen können. Bis zum Jahr 2029 soll dieser Anteil bei 15 Prozent liegen, ab 2035 bei 30 Prozent und ab 2040 bei 60 Prozent klimaneutralen Gasen. Alternativ könnte zwar eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung gewählt werden. Doch hier sind die Risiken um ein Vielfaches höher, da weder die Zukunft eines umfangreichen Wasserstoffnetzes noch günstigen grünem Wasserstoffes als gesichert gilt.

Alte Häuser müssen komplett saniert werden

Wer ein altes Haus kauft oder erbt, befürchtet schnell, mit hohen Sanierungskosten konfrontiert zu werden. Tatsächlich gibt es jedoch nach Abschwächung der ursprünglich angedachten EU-Sanierungspflicht keinen großen Sanierungszwang mehr. Durch bestimmte Änderungen im Heizungsgesetz kann es jedoch sein, dass bei manchen Gebäuden einzelne Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Dazu zählt unter anderem die Dämmung von Geschossdecken sowie die Dämmung von Heizungsrohren oder Leitungen von Klimaanlagen. Auch eine Heizanlage, die schon älter als 30 Jahre ausfällt, musst du austauschen. Für sämtliche dieser Sanierungsmaßnahmen hast du nach Übernahme der Immobilie zwei Jahre Zeit.

Auch wenn keine Pflicht für bestimmte Sanierungen besteht, kann es sich jedoch lohnen, die Immobilie beim Eigentümerwechsel zu sanieren. Insbesondere, wenn du sie selbst zu nutzen planst. Mit einer besser isolierten Gebäudehülle kannst du viele Energiekosten einsparen und dein Zuhause fühlt sich insgesamt behaglicher an, da der Raum weniger schnell auskühlt und im Sommer die Hitze nicht so stark ins Haus gelangt. Bei einem geplanten Verkauf lohnen sich Sanierungsmaßnahmen jedoch nur bedingt. In den meisten Fällen sind die damit verbundenen Kosten höher als der Preisanstieg beim Verkauf eines sanierten Gebäudes. Einzelne Maßnahmen können dennoch sinnvoll sein, um deine Verkaufschancen zu erhöhen.

Neubauten müssen eine Wärmepumpe erhalten

Nein, tatsächlich ist es keineswegs erforderlich, dass in jeden Neubau eine Wärmepumpe integriert wird. Aufgrund der effizienten Heiztechnologie sind sie jedoch die bevorzugte Wahl bei Neubauten. Solange du mit deiner gewählten Heizung die notwendigen 65 Prozent erneuerbarer Energien erreichst, kannst du sie als Alternative in Neubauten integrieren. Der Nachweis kann hier auf verschiedene Arten erfolgen, etwa durch entsprechende Zertifikate deines Stromanbieters, wenn du eine Infrarotheizung mit grünem Strom betreibst. Lass dich hierzu von deinem Heizungsmonteur über die verschiedenen Heizungstypen, ihre Vor- und Nachteile sowie deine Nachweisoptionen beraten. Auch eine Gasheizung kann die Regelung noch immer erfüllen, aufgrund der drohenden hohen Kosten für Besitzer dieses Heizungstyps, ist sie als Option jedoch nicht empfehlenswert.

Auf Mieter hat das Heizungsgesetz keinen Einfluss

Mieter erliegen schnell dem Irrglauben, dass das neue Gebäudeenergiegesetz keinerlei Einfluss auf sie hätte. Tatsächlich sieht die Realität überall dort anders aus, wo ein Vermieter nach den Vorgaben eine neue Heizung einbaut. Bis zu zehn Prozent der dafür nötigen Kosten dürfen nämlich auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings erst nach dem Abzug von staatlichen Fördermitteln auf die Summe. Dabei gelten jedoch Obergrenzen für die Mieterhöhungen von maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Trotzdem kann diese Summe bei Haushalten mit einem niedrigeren Einkommen schnell zur Belastung werden. Für 100 Quadratmeter wären so schnell 50 Euro pro Monat mehr fällig. Auf ein Jahr gerechnet sind das 600 Euro mehr, die Mieter zahlen würden.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Die heutige Regierung ist am Ende und die nächste wird das Gesetz direkt abschaffen.
    Die Neubauten stagnieren im Rekordtempo, nächstes Jahr wird das Thema von alleine verschwinden, da es keine Neubauten geben wird.
    Das Thema ist durch.
    Es bedarf keine weitere Zeitverschwendung.

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