Hinter dem zuvor thematisierten Handlungsablauf steckt das sogenannte „Brushing“. Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei der der Empfänger ausnahmsweise nicht das Opfer, sondern ein glücklicher Profiteur ist. Doch gänzlich ohne Opfer kommt die Masche selbstverständlich nicht aus. Denn im Leben gibt es bekanntlich nichts oder kaum etwas umsonst.
Brushing: So funktioniert die Masche
Der Grundgedanke bei Brushing ist der, das eigene Unternehmensprofil respektive die Bewertungen der einzelnen Produkte etwas aufzubessern. Dazu verschicken etwa betrügerische Amazon-Händler Produkte an willkürliche, allerdings existierende Adressen und Empfänger. Nehmen diese die Ware an, gilt der Kauf als verifiziert. Daher kann der Händler, der das Paket mittels eines gefälschten Käufer-Profils versandt hat, nun die eigene Leistung bewerten. Ähnlich, wie auch du als Käufer ein bestelltes Amazon-Produkt bewerten kannst – unabhängig davon, ob die Ware in deine vier Wände, eine Packstation, an deinen Arbeitsplatz oder direkt zu deinen Eltern geliefert wurde.
Als Empfänger ist man also im engeren Sinne kein Opfer von Brushing, sondern viel eher ein Profiteur. Die Rolle des Opfers übernehmen die Amazon-Nutzer, die anhand gefälschter Bewertungen eine Ware mit möglicherweise minderwertiger Qualität erwerben. Und was die Besteller betrifft: Diese lassen sich nur schwer ausfindig machen. Denn versuchen die Empfänger die Käufer zu lokalisieren, stoßen sie oftmals auf gefälschte Adressen und Namen. Die Anschriften und Namen der Adressaten sollen derweil üblicherweise aus den öffentlich verfügbaren Listen stammen – wie etwa aus sozialen Netzwerken oder digitalen Verzeichnissen.
Dürfen Empfänger die Produkte behalten?
Wird nicht bestellte Ware geliefert, muss sie nach Angaben der Verbraucherzentrale grundsätzlich nicht bezahlt werden. Auch der weitere Umgang mit der Lieferung sei dem Empfänger überlassen. Falls der Händler schnell auf eine Kontaktanfrage reagiert und das Rücksendeporto übernimmt, können Adressaten das Produkt zurückschicken. Andernfalls empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Ware zu behalten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte diese allerdings sechs Monate lang aufbewahren, um „im Falle eines Zustellungsfehlers zurücksenden zu können“. Amazon äußert sich derweil noch klarer zu der Thematik: „Du musst den Artikel nicht zurückgeben.“
Abseits von Brushing werden nicht bestellte Waren übrigens gelegentlich auch mit der Absicht geliefert, diese nachträglich in Rechnung zu stellen. In diesem Fall rät die Verbraucherzentrale, sich nicht von Zahlungsaufforderungen unter Druck setzen zu lassen. Denn ein Kaufvertrag läge erst vor, wenn man das Angebot des Versenders annimmt.
Amazon warnt vor Brushing
Amazon untersagt die Brushing-Praktik und somit auch das unaufgeforderte Zusenden von Paketen an Kunden. Daher fordert die Plattform die Empfänger auf, nicht bestellte Pakete unverzüglich zu melden. Davor sollen Betroffene jedoch eigenständig prüfen, ob es sich bei der Sendung nicht schlichtweg um ein Geschenk von einem Freund oder Familienmitglied handelt. Ist dem nicht so, können sich Betroffene an den Amazon-Kundendienst wenden oder Brushing über ein Online-Formular für unerwünschte Pakete melden. Den Betrügern drohen der Entzug ihrer Verkaufsberechtigung, zurückgehaltene Zahlungen sowie eine Strafanzeige.