Black Friday: Das sind die Tricks der Händler

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Immer wieder verleiten Online-Händler mit einem Cyber Monday einem Amazon Prime Day oder dem Black Friday Menschen zum Kauf von Dingen, die sie häufig nicht wirklich brauchen. Dabei hat der aufgedruckte Rabatt zu oft nur wenig mit der Realität zu tun. So erkennst du unwahre und gute Angebote.
Auf Amazon mit dem Handy einkaufen.
Online-Shopping bei AmazonBildquelle: Pixabay

Black Friday, Singles Day, Prime Day: Tage, an denen Händler wie Amazon, notebooksbilliger.de oder Otto unzählige Produkte zu Schnäppchenpreisen verschleudern. Richtig? Falsch! Doch das bedeutet im Umkehrschluss auch nicht, dass du am Black Friday keine Schnäppchen finden wirst. Du musst nur wissen, wie sich echte Deals von Scheinangeboten unterscheiden lassen. Wir verraten dir, wie du vorgehen und worauf du achten musst, damit der Black Friday zu einem echten Schnäppchen-Tag wird.

Tipps und Tricks zum Rabatt-Kauf im Überblick:

  1. Preise vergleichen
  2. Seriosität des Verkäufers prüfen
  3. Nicht mehr kaufen, als man braucht
  4. Widerrufsrecht nutzen

Herstellerpreis vs. Straßenpreis: Vergleichen lohnt sich auch am Black Friday & Prime Day

Oft werben Händler mit Rabatten in Höhe von XY Prozent. Der Kunde denkt, dass das Gerät vor der Aktion um ein Vielfaches mehr gekostet hat. Tatsächlich handelt es sich bei dem Referenzpreis, von dem die Prozentzahl abgezogen wird, häufig jedoch um den unverbindlichen Verkaufspreis (UVP) des Herstellers. Dieser Preis ist gegebenenfalls längst überholt im Vergleich zum sogenannten „Straßenpreis“. Der „Straßenpreis“ besagt, wie viel das Smartphone im freien Handel kostet.

Ein Beispiel: Ein Hersteller bringt ein Handy für 200 Euro auf den Markt. Nach einiger Zeit kostet es im Handel regulär 150 Euro. Am Black Friday (oder dem Prime Day) bietet der Händler das Gerät allerdings für 100 Euro an und bewirbt es mit einem Preisnachlass von 50 Prozent – zum UVP (200 Euro). Die tatsächliche Ersparnis, nämlich die gegenüber den vorher beim selben Händler veranschlagten 150 Euro, liegt dann allerdings nur bei knapp 33 Prozent.

Mit diesem Trick, den mancher Händler auf die Spitze treiben, entstehen „Mega“-Rabatte von beispielsweise 70 Prozent. Gerade im Bereich Smartphones stellen übertriebene Rabatte keine Seltenheit dar. Wir bieten zu jedem Gerät einen Preisvergleich an, der den aktuell günstigsten Preis angibt – ein Vergleich vor dem Kauf lohnt sich immer.

Beispielsweise:

Novellierung der Preisangabenverordnung – doch nicht so fair?

Die grundsätzliche Idee hinter der seit Mai 2022 gültigen Regelung war recht simpel. Händler sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, bei Preisermäßigungen für Waren als Vergleichspreis den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, der „innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet“ wurde. Leider wurde die Vorschrift missverständlich formuliert und umfasst zudem einige Ausnahmen. Allen voran: Bei Werbung mit dem unverbindlichen Verkaufspreis (UVP) gilt diese nicht. Zumindest, wenn für den Verbraucher ersichtlich ist, dass es sich dabei lediglich um einen Preisvergleich und nicht um eine Ermäßigung handelt.

Als Folge scheinen viele Händler die 30-Tage-Regelung zu ignorieren und auf den Vergleich zum UVP zu setzen. Es ist allerdings fraglich, ob es sich tatsächlich lediglich um einen Vergleich handelt. Zumal nur einige wenige Geräte mit der unverbindlichen Preisempfehlung verglichen werden, die Kaufpreise in einigen Fällen in knalligem Rot abgebildet werden, teilweise eine ebenso rote Prozent-Anzeige à la „-39 Prozent“ eingeblendet wird und der UVP oftmals durchgestrichen ist.

Novellierung der Preisangabenverordnung
Preisvergleich mit dem UVP

Erst kürzlich wurden Verfahren gegen Edeka und Netto eingeleitet, die laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg austesten, inwieweit die Regelung auf die eigene Werbung anzuwenden ist. Entsprechend sollten Anwender beim Shoppen stets aufpassen und sich den Preisvergleich im Zweifelsfall lieber ein Mal zu viel als zu wenig ansehen.

Die Mär von der geschenkten Mehrwertsteuer

Eine gern gesehene Rabattaktion bei Technik-Angeboten ist die geschenkte Mehrwertsteuer. Zwar ist vielen Kunden geläufig, dass der Staat keinesfalls auf die ihm zustehenden 19 Prozent verzichtet. Allerdings wird durch die Werbung suggeriert, dass man ebendiese 19 Prozent tatsächlich einspart. Unabhängig davon, dass als Referenz womöglich ebenfalls der Herstellerpreis angegeben wird, geht die Trickserei in diesem Punkt noch etwas weiter. Im Regelfall wird die Mehrwertsteuer auf den Netto-Preis der Ware erhoben, anstatt vom Bruttobetrag abgezogen zu werden.

Was mathematisch klingt, ist mit einem Beispiel einfach zu erklären: Beträgt der Warenwert eines Geräts 100 Euro, wird es an einer deutschen Kasse normalerweise 119 Euro kosten. Da von diesen 119 Euro die Steuer abgeführt werden muss. Wenn der Händler nun mit „Mehrwertsteuer geschenkt“ wirbt, reicht es aus, wenn er rund 16 Prozent abzieht, um auf einen Nettobetrag zu gelangen, der plus 19 Prozent den Ausgangs-Brutto-Betrag ergibt. Der tatsächliche Rabatt beträgt bei dieser Masche also keineswegs 19, sondern knapp 16 Prozent. Mehr dazu in unserem Erklärvideo:

Zeit- und Mengen-Limits mit Argwohn beachten

Speziell im Online-Handel werden Kunden zum Kauf gedrängt: Viele Angebote werden am Black Friday, Singles Day und Co. als zeitlich und in der Menge limitiert angeboten. Damit wird dem Kunden Druck gemacht, ein Produkt möglichst schnell und am besten ohne weiteres Nachdenken zu kaufen. Ansonsten läuft entweder ein Countdown ab oder das Produkt ist angeblich vergriffen. Zwar sind diese Angebote nicht immer zwingend gelogen. Eine etwaige Warenknappheit wird jedoch nicht selten künstlich erzeugt.

Bei Offline-Angeboten kann dagegen das Gegenteil der Fall sein. Manche Händler werben mit einem bestimmten Gerät, um Käufer in ihre Läden zu locken. Dabei ist die Anzahl der reduzierten Produkte so gering, dass diese bereits nach nur wenigen Stunden oder gar nach nur wenigen Minuten vergriffen sind.

Augen auf beim Zubehör-Kauf

Online-Händler haben am Black Friday, Amazon Prime Day und Co. ein Ziel: verkaufen, verkaufen, verkaufen. Natürlich pro Kunde möglichst viel. So werden Systemangebote geschnürt, im Rahmen derer Kunden ein Produkt mit Zubehör angeboten bekommen. Der Endpreis des Pakets liegt zwar über dem des eigentlich zu kaufen beabsichtigten Produkts, aber unter dem der summierten Einzelpreise der zusammengeschnürten Waren. Dennoch sollte auch hier mit Argusaugen verglichen werden. In der Regel beabsichtigt man nur für ein Produkt Geld auszugeben. Die Rechnung schießt durch ungeplantes Zubehör in die Höhe. Darum solltest du dir vor dem Kauf folgende Fragen stellen:

  • Sind die Zusatzprodukte bei anderen Händlern günstiger?
  • Braucht du das Zubehör wirklich?
  • Bist du bereit, mehr Geld auszugeben?

Seriosität des Angebots am Black Friday prüfen

Günstige Angebote können gerade am Black Friday, Singles Day oder anderen Sonderaktionen zu überhasteten Käufen führen. Das ruft natürlich auch Betrüger auf den Plan, die das schnelle Geld suchen. Das Online-Verkaufsportal Amazon ist dadurch schon seit langem Ziel solcher Geschäfte. Oft und gerne werden unbemerkt Technikangebote zu Traumpreisen angekündigt – sie können sich jedoch schnell als Fake herausstellen. Du solltest die Angebote also abermals genau überprüfen und im Zweifel lieber vom Kauf absehen.

Das böse Erwachen gibt es spätestens dann, wenn der Artikel nicht die gewünschte Qualität aufweist. Oder noch schlimmer – gar nicht erst zu Hause eintrifft. In einem solchen Fall sollte man sich sofort mit dem Kundendienst in Verbindung setzen. Amazon verhält sich dabei in der Regel kulant. Auch dann, wenn man nicht direkt über den Amazon-Store einkauft.

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Mitreden

3 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Akinatorlord

    oft wird ein zu hocher uvp präsentiert der oft gar nicht mehr stimmt durchgestrichen daneben angezeigt um zum kauf zu animieren

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  2. Nutzerbild F. Feierabend

    Ich nenne das Betrug. Beim OTTO Versand und den dazugehörigen Firmen ( Das Netz gibt dazu Auskunft) ist es mir in diesem Jahr ganz besonders deutlich geworden. Ein Beispiel: Damen Regenstiefel sollten über 150,00 Euro gekostet haben und wurden für 13,99 Euro verkauft. Mehr wert sind diese Plastikstiefel auch nicht. Auch bei dem zum Otto Konzern gehörenden Schuh- und Modehaus Mirapodo wird gerne mit Mondpreisen getrickst. Besonders bei den Eigenmarken Ambelis, Freyling und Inselhauptstadt. Die UVP liegt hier immer vier bis fünfmal höher, als ein vergleichbares Produkt bei einem seriösen Unternehmen. Wer da glaubt, ein Schnäppchen zu machen, wird von der Ware schwer enttäuscht sein.

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  3. Nutzerbild W.L

    Ich bestelle beim Amazon seit sehr vielen Jahren. Es gab manchmal Probleme mit einigen Verkäufern der Amazonwebseite bezüglich der Qualität der Ware bzw. der Retour und Erstattung. Wenn man jedoch genau Beschreibung vom Amazon-Online-service befolgt, ist man am Ende zufrieden. Die Käufer sind beim Amazon durch die A-Z Garantie vollständig geschützt . Beim Amazon kauft man sicher. Der Online-Service arbeitet perfekt zu voller Zufriedenheit der Kundschaft. Mit diesem Prinzipien gewinnt Amazon immer neue Kundschaft die wo anders unzufrieden ist.

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