Laut einer aktuellen Umfrage der Stiftung Warentest geben 84 Prozent der E-Bike-Besitzer an, aufgrund ihres elektrische angetriebenen Rades öfter zu fahren als vorher. Der Elektromotor dient vielen dabei offensichtlich also auch als Motivator. Nach Angaben der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse gibt es in Deutschland aktuell rund 11 Millionen E-Bikes. Tendenz: steigend. Doch gelten für das E-Bike die gleichen Regeln wie für das Fahrrad ohne Elektromotor? Wie viel Bier und Wein darf man trinken und sich anschließend noch auf das E-Bike schwingen?
So verlierst du als Fahrradfahrer deinen Auto-Führerschein
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Fährst du mit deinem Fahrrad gefahrlos über die Straßen, kannst du bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut haben und musst mit keinerlei Konsequenzen rechnen. Aber: Für Fahrradfahrer gilt ebenso eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, die auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Solltest du dann schon auffällig werden und etwa schwankend fahren, können bereits hier Strafen drohen. Insbesondere dann, wenn ein Unfall passiert. Wer 1,6 Promille überschreitet und kontrolliert wird, bekommt eine Strafanzeige und drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Zudem musst du mit einer Geldstrafe rechnen, die meist in Höhe eines Nettomonatsgehaltes liegt. Auch dein Auto-Führerschein steht dabei auf dem Spiel.
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Das gilt beim Pedelec
Beim E-Bike gelten die gleichen Regeln wie bei nicht elektrifizierten Rädern. Das urteilte etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe. Pedelecs mit Begrenzung der Motor-unterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h seien demzufolge nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen.
Anders hingegen sieht es aus, wenn du wirklich ein E-Bike (S-Pedelec) fährst und kein Pedelec, das meist ebenso als E-Bike bezeichnet wird. Denn das gehört zur Kategorie der Kleinkrafträder, die auch ohne Unterstützung der eigenen Muskelkraft fahren können. Für solche S-Pedelecs benötigst du mindestens einen Mofa-Führerschein und ein Versicherungskennzeichen. Wie beim Mofa besteht zudem eine Helmpflicht.
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E-Bike ist nicht gleich E-Bike
Für Fahrer von E-Bikes gelten die gleichen Grenzen wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Im ersten Fall drohen eine Strafe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Im zweiten Fall kann es sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geben. Und der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg. Die gleichen Regeln gelten übrigens auch für E-Scooter.
Alter Falter, hat der Autor mal überhaupt keine Ahnung was der Unterschied zwischen einen E-Bike und einen Pedelec ist…richtig schlecht, am besten man studiert nochmal Journalismus, echt unklar!
Ein Pedelec ist immer unterstützend per Muskelenergie und ein E-Bike ist das eigentliche Gerät was vom Stand aus beschleunigt.
Da siehts man wieder das die deutschen keine Ahnung haben und das dümmste Volk auf Erden ist.
Ich fühle mich echt schlecht ein deutscher zu sein…
Nicht schlimm, nun weisst auch du es endlich, lieber Autor.
Was ist an „Denn E-Bikes gehören zur Kategorie der Kleinkrafträder, die auch ohne Unterstützung der eigenen Muskelkraft fahren können.“ nicht zu verstehen?
We gibt auch Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec…
@E-Lillyput, du solltest den Artikel erst mal richtig lesen und versuchen das Gelesene zu verstehen.
Und was hat ein Artikel mit deinem nicht vorhandenen Nationalstolz zu tun?
@Blasius Kawalkowski, danke.
Der Bericht ist lückenhaft. Was ist mit dem S- Pedelec? Es ist zwar ein Kleinkraftrad, erfordert aber muskuläre Kraft bei der Unterstützung.
Mein Bike hat ein Chip und ich brauche trotzdem Muskelkraft was dann und warum geht ihr immer davon aus daß jeder ein Pkw Führerschein hat und warum müsst ihr dummen deutschen euch immer angreifen lasst doch jeden das sagen was er will !!!
Der Reporter hat gut recherchiert, es gibt allerdings Leute die unsere Gesetze nicht richtig verstehen wollen! Wenn ihnen diese Gesetze nicht gefallen, sollen sie doch auswandern. Motzköpfe brauchen wir hier nun wirklich nicht!
Wenn E-liliput sich schlecht fühlt, liegt das vielleicht am schlechtem Deutsch. Zuviel davon macht Magenschmerzen!
HAb ein Bike mit 750 Watt ? Hab aber auch den 1 er Führerschein also Helm auf und kleines Nummernschild und alles OK?
Man sollte auch Saktionen für Suff auf E-Scoter erläutern…
Für Bikes mit Kennzeichenpflicht,also auch S-pedelecs, gilt die gleiche Promille Grenze wie für PKW Fahrer.
E-Bike ist der Oberbegriff. unterteilt wird dann in Pedelec ( muskelkraftunterstützt) und S-Pedelec ( Selbstfahrend, Helm-und Kennzeichenpflicht)
Ohne auf irgendwelche Kommentare einzugehen hier mal für ALLE…
Pedelec = Max 250 Watt Dauerleistung und mit Tretkraft max. 25km/h (1,6 o/oo
S-Pedelec = Max. 500 Watt Dauerleistung mit Tretkraft max. 45km/h
( Helm- u. Kennzeichenpflichtig, Promillegrenzen wie für alle Kfz)
E- Bike = Verfügt über einen Gasgriff und bedarf keiner Trettkraft max. 45km/h
( gleiche Regel wie S-Pedelec)
Ich finde es ausgesprochen beeindruckend das man so bedacht ist so oft wie möglich zu berichten wie viel man saufen darf wenn man mit oder ohne elektronische Unterstützung unterwegs ist. Wenn irgendwas fährt ist sofort die Frage „Wie viel Promille darf ich haben“, Wieviel Alkohol an der Motorsäge? Wieviel Alkohol im Riesenrad, wieviel Alkohol auf dem Roller, im Boot auf dem Wasser? Das ist alles was wichtig ist.