Dieses Jahr hält noch einige Veränderungen für Balkonkraftwerke bereit. Das Solarpaket I der Bundesregierung sollte die Vorschriften für Balkonkraftwerke in 2024 eigentlich bereits im Januar ändern. Stattdessen warten die neuen Gesetze noch immer auf ihre Abstimmung. Der Gesetzgebungsprozess dürfte sich noch eine Weile länger verzögern. Mit einer großen Änderung an den angekündigten Neuerungen ist jedoch nicht mehr zu rechnen.
Balkonkraftwerke in 2024 – Vereinfachungen für Besitzer stehen im Vordergrund
Die Gesetzesänderungen des Solarpakets I sollen den Einsatz von Balkonkraftwerken in Deutschland fördern. Um möglichst vielen Menschen den Zugang zu einer Mini-PV-Anlage zu ermöglichen, stehen daher viele Vereinfachungen und Erleichterungen für Interessenten im Vordergrund. Dadurch soll nicht nur der Anschluss von Anlagen mit mehr Leistung ermöglicht werden. Auch die durchschnittliche Wartezeit, die Interessenten jetzt bis zum Anschluss der Anlage in Kauf nehmen müssen, will man mit mehreren Maßnahmen reduzieren. Das Solarpaket I umfasst viele Änderungen, deren genaues Inkrafttreten bisher leider noch nicht bekannt ist. Sobald ein Datum feststeht, werden wir dieses in diesem Ratgeber für dich ergänzen.
Stark vereinfachte Meldepflicht
Balkonkraftwerke müssen künftig nicht mehr beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister angemeldet werden. Stattdessen genügt eine einfache Anmeldung beim Marktstammdatenregister für die Nutzer. Die Anmeldung selbst soll zusätzlich stark vereinfacht werden, indem die anzugebenden Daten auf ein Minimum beschränkt werden. Dadurch soll nicht nur der bürokratische Aufwand für Netzbetreiber und Nutzer sinken – im Schnitt dürfte die Erlaubnis zum Anschluss von Balkonkraftwerken viel schneller erteilt werden.
Zustimmungspflicht für Balkonkraftwerke
Voraussichtlich ab dem 18. Januar soll im Bundestag darüber beraten werden, eine Zustimmungspflicht für Balkonkraftwerke durchzusetzen. Denn eine der größten Hürden für viele Interessenten bleibt bisher eine Ablehnung von Vermietern, Hausverwaltungen oder Eigentümergemeinschaften. Die Zustimmungspflicht sieht vor, dass Balkonkraftwerke in den Katalog der privilegierten Maßnahme im WEG/BGB aufgenommen werden. Künftig könnte die Installation von Balkonkraftwerken dann nur noch mit guten und konkreten Begründungen abgelehnt werden. Egal, ob Mieter oder Miteigentümer, sämtliche Interessenten hätten damit ein gesetzlich verankertes „Recht auf ein Balkonkraftwerk“.
Kein Anschluss mit Fachkraft über Wielandstecker mehr nötig
Der Anschluss der Balkonkraftwerke darf über den herkömmlichen Schukostecker erfolgen. Dadurch kannst du die Anlage eigenständig direkt in die haushaltsübliche Steckdose einstecken, ohne dass du auf einen Elektriker angewiesen bist. Bisher wurde eine sogenannte Wieland-Steckdose für die Einspeisung empfohlen, die ausschließlich Fachkräfte installieren dürfen. Es empfiehlt sich dennoch einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, wenn du dein Balkonkraftwerk mit 800 Watt Leistung anschließt. Da die übliche Netzreserve nur auf 600 Watt begrenzt ist, kann unter ungünstigen Umständen ein Schwelbrand drohen.
Zähler dürfen rückwärts drehen
Rückwärts laufende Zähler sind erlaubt. Du musst mit deinem alten Ferraris-Zähler nicht mehr länger darauf warten, bis der Austausch des Zählers durch deinen Messstellenbetreiber folgt. Diese neue Regelung dürfte die mitunter größte Zeitersparnis für Nutzer bedeuten. Denn aktuell müssen Interessenten an vielen Orten weiterhin monatelang auf den Austausch ihrer Zähler warten. Zeit, in der das Balkonkraftwerk bereits angeschlossen sein könnte. Ewig darf der Zähler dabei jedoch nicht rückwärts drehen. Messstellenbetreiber sind in der Pflicht, den alten gegen einen neuen Zweirichtungszähler auszutauschen. Bis dahin verrechnet der alte Zähler jedoch jede eingespeiste Stunde ins öffentliche Netz mit den bezogenen Kilowattstunden, sodass neue Balkonkraftwerksbesitzer davon doppelt profitieren. Denn so spart nicht nur jede selbst genutzte Kilowattstunde den Kauf einer aus dem öffentlichen Netz. Auch jede eingespeiste Einheit erleichtert die Rechnung um die gleiche Menge.
800-Watt-Grenze für Wechselrichter
Sobald das Solarpaket I in Kraft tritt, dürfen Balkonkraftwerke einen Wechselrichter mit einer Ausgangsleistung von 800 Watt statt der bisher zugelassenen 600 Watt verwenden. Dadurch kannst du mit deiner Mini-PV-Anlage mehr Strom für deinen eigenen Verbrauch erzeugen, sofern die Leistung deiner Module zur Wechselrichterleistung passt. Ideal ist stets eine Modulleistung, die etwas über der zulässigen Wechselrichterleistung liegt. So kannst du auch an dunkleren und grauen Tagen noch immer mehr Strom mit deiner Anlage erzeugen. Bereits jetzt kannst du Wechselrichter kaufen, die über ein Update von 600 Watt auf 800 Watt umschalten können, sobald die Regelung in Kraft tritt.
2.000-Watt-Grenze für Solarmodule
Passend zur größeren Wechselrichterleistung wurde auch die zugelassene, installierte Leistung von Solarmodulen auf großzügige 2.000 Watt erhöht. Mit diesen 2.000 Watt ist dabei die gesamte Leistung aller Solarmodule gemeint, die zu deinem Balkonkraftwerk zählt. Üblicherweise werden diese in Form von Kilowattpeak bei deinem Kauf angegeben. Bereits jetzt verkaufen Anbieter Sets bestehend aus upgradefähigen Wechselrichtern und Solarmodulen, die diese Grenzen entsprechend berücksichtigen. Nicht immer ist der Kauf eines Sets mit einer so großen Leistung jedoch sinnvoll. Da der Wechselrichter die Leistung, die dein Hausnetz erreicht, ohnehin auf 800 Watt begrenzt, kannst du beruhigt zu kleineren und günstigeren Komplettpaketen greifen.
Nachtrag zum 27. Februar 2024: Mittlerweile befindet sich die Produktnorm VDE 0126-95 in der Ausarbeitung. Diese sieht vor, dass anstelle der 2.000-Watt-Grenze lediglich 960 Watt als angemessen betrachtet werden sollen. Bei der VDE-Norm handelt es sich nicht um eine gesetzliche Vorgabe. Sollte sie missachtet werden, könnten Besitzer von Balkonkraftwerken jedoch auf Schäden sitzenbleiben.