Als die O2-Kundin Beate Sandey auf ihre Rechnung schaute, muss sie wohl aus allen Wolken gefallen sein. Insgesamt sollte sie 982,07 Euro bezahlen – für Dienste von Drittanbietern. Darunter befanden sich in diesem Zusammenhang bekannte Unternehmen wie Docomo oder Mocopay sowie der Abrechnungsdienstleister Dimoco, der es erst möglich macht, dass Geld über die Handyrechnung abgebucht werden kann. In einem einzigen Monat soll Sandey 93 Mal das Abo „Jetzt kochen wir“ abgeschlossen haben. Gesamtpreis dafür: 464,07 Euro. Die O2-Kundin saß in der Abofalle. Die Reaktion von O2: Zuerst erhielt die Kundin Mahnungen, später sperrte der Anbieter ihr den Anschluss, berichtet die Stiftung Warentest. Dabei beteuert die 57-Jährige: „Ich habe nichts abonniert.“
Einen anderen schwerwiegenden Fall beschreibt ein Leser von inside digital, dessen Tochter in eine Abofalle tappte. Der Mobilfunkanbieter Klarmobil stellte ihr dreimal in Folge 4,99 Euro in Rechnung. Die Familie widersprach dem angeblichen Abonnement, da keinerlei Dienstleistungen in Anspruch genommen wurden. Aus der Abofalle wurde ein Rechtsstreit. In diesem Fall waren es vermeintlichen Abonnements von Anbietern wie Pink Mobile, Liberty Mobile und Vascom, die ihre Sitze jeweils im Ausland haben. Sämtliche Anbieter sind keine unbeschriebenen Blätter, sondern vielmehr für ihre Abofallen bekannt.
Abofalle und Abzocke: Mobilfunker verdienen mit
Das sind nur zwei von unzähligen Fällen. So und so ähnlich wurden in den vergangenen Jahren hunderttausende Kunden von Drittanbietern betrogen und abgezockt. Eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums ergab bereits 2016, dass jeder achte Handynutzer schon einmal Opfer dubioser Drittanbieter geworden ist. Das Perfide an der Abzock-Masche: Die Mobilfunkanbieter schauten nur zu und unternahmen meist nichts.
Der Grund, warum Vodafone, O2, Klarmobil und Co. meist nichts unternehmen und nur auf den Drittanbieter verweisen ist so einfach wie fragwürdig: Die Mobilfunkanbieter verdienen an den Geschäften der Drittanbieter mit. Wie? Sie kaufen dem Drittanbieter diese Dienste ab und stellen das Abo dann zu einem deutlich höheren Preis ihren Kunden in Rechnung. Letztlich verdienen Drittanbieter und Mobilfunkanbieter meist zu gleichen Teilen an den Handy-Abos.
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Bei diesen Mobilfunkanbietern gibt es die meisten Beschwerden
Im vergangenen Jahr erhielt die Stiftung Warentest gut 2.350 Beschwerden. Dabei kamen die meisten von Kunden von Mobilcom-Debitel, Klarmobil und Vodafone. Doch auch Kunden von Telefónica und Telekom haben sich an die Verbraucherschutzorganisation gewandt.
Drittanbieter schweigen
Die Redaktion hat immer wieder Drittanbieter wie CloudCover, die Net Mobile AG und Docomo Digital sowie den Abrechnungsdienstleister Dimoco um eine Stellungnahme gebeten – ohne Erfolg. Fragen bezüglich einer Abo-Bestätigung per Button oder SMS oder weshalb man den Drittanbieter-Status ausnutze und Kunden abzocke, blieben allesamt bis heute unbeantwortet. Auch Erklärungen dazu, wie angebliche Kunden unrechtmäßig oder irrtümlich eingezogenes Geld zurückfordern können, gab es keine.
Wie funktioniert das System Abofalle?
Die Angebote solcher Drittanbieter reichen von Musik- oder Filmdownloads über Onlinespiele und Horoskope bis hin zu animierten Emojis für WhatsApp, die man am Ende eh nicht nutzen kann. Es reicht oft ein versehentliches Antippen eines Werbebanners und du bist in der Abofalle.
Das Vorgehen ist in der Regel immer das Gleiche: Drittanbieter stellen dem Nutzer ein nicht abgeschlossenes Abo in Rechnung und informieren ihn darüber per SMS. Zeitgleich bekommst du eine SMS von deinem Mobilfunkbetreiber, der das Handy-Abo noch einmal bestätigt. Die Nachricht des Drittanbieters enthält meist eine Telefonnummer oder einen Link zu einer Seite im Internet. So kannst du das Abo normalerweise direkt über das Handy relativ einfach und schnell wieder kündigen. Dass das so einfach geht, nimmt vielen Opfern den Schrecken. Sie bezahlen ein paar Euro Lehrgeld und verfolgen es nicht weiter, da sie froh sind, das Abo los zu sein.
Die aktuelle Gesetzeslage seit Februar 2020
Doch seit dem 1. Februar 2020 gilt: Kunden sollen über ihre Handyrechnung nur noch für das bezahlen, was sie per Smartphone wirklich gekauft haben. Somit soll die Zeit der Abofalle auf dem Handy vorbei sein. Telekom, Telefónica, Vodafone und Co. müssen mobiles Bezahlen sicherer und vor allem transparenter machen. Das hat ihnen die Bundesnetzagentur vorgeschrieben.
Im Detail sieht das so aus: Kaufst du etwas bei einem Drittanbieter im Internet, muss dein Mobilfunkanbieter dich auf seine eigene Internetseite umleiten. Erst hier schließt du dann den Kauf per Klick auf einen Button mit eindeutiger Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“ ab. Zwar schreibt diese Transparenz das Gesetz (§ 312j des Bürgerlichen Gesetzbuchs) schon seit Langem vor. Jedoch steht es erst seit Februar auch in den Regelungen der Bundesnetzagentur.
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Mobilfunker müssen Geld anstandslos erstatten
Sollte dennoch ein Abo eines Drittanbieters unfreiwillig auf deiner Rechnung landen, muss dein Anbieter dir nach einer Reklamation dein Geld bis zu einem Betrag von 50 Euro „unbürokratisch“ zurückzahlen. Begründen musst du deine Forderung etwa dann, wenn ein Kind mit deinem Handy etwas bestellt hat. Und ein minderjähriges Kind darf ohne Einwilligung oder Genehmigung der Eltern keinen Kaufvertrag abschließen.
Abofalle Handy: Das können Betroffene tun
Sollte es trotz Gesetz vorkommen, dass du ein Abo eines Drittanbieters auf deiner Rechnung findest, solltest du umgehend reagieren. Hast du nichts bestellt, solltest du auf keinen Fall bezahlen. Du solltest das Abo auch nicht kündigen, schließlich hast du nichts bewusst abonniert. Vielmehr solltest du beim Drittanbieter (hier ist eine von Congstar bereit gestellte Liste vieler Unternehmen) bestreiten, dass überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist und das gesamte Geld zurückverlangen. Zudem solltest du dich an deinen Mobilfunkanbieter wenden. Er muss sich um Reklamationen kümmern. Ein Muster für den Einspruch gegen eine Telefonrechnung findest du beispielsweise auf der Internetseite des Verbraucherschutzes oder der Stiftung Warentest.
Beim Mobilfunkanbieter lässt sich die Handyrechnung bis zu acht Wochen nach der Rechnungszustellung beanstanden. Zwar kannst du auch per E-Mail widersprechen. Wir empfehlen aber die Beanstandung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Ohne Rückschein kann es passieren, dass der Widerruf seitens des Mobilfunkanbieters nicht weiter beachtet wird und in „Vergessenheit“ gerät.
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Drittanbieter anzeigen
Sagt der Mobilfunkanbieter die Gutschrift nicht innerhalb von zwei Wochen zu, kannst du den gesamten abgebuchten Rechnungsbetrag von deiner Bank zurückholen. Überweise dann nur den Betrag für die eigentlichen Telefonkosten – abzüglich des Gelds für Abos der Drittanbieter.
Bist du in eine Abofalle geraten, solltest du den Drittanbieter wegen Betrugs bei der Polizei anzeigen und bei der Bundesnetzagentur melden. Damit diesen Unternehmen das Handwerk gelegt wird – wenn man dieses miese Vorgehen denn als Handwerk bezeichnen möchte.
Drittanbieter-Sperre einrichten
Bist du schon einmal in die Abofalle getappt und möchtest das in Zukunft verhindern, kannst du Drittanbieter mit einer sogenannten Drittanbieter-Sperre von deinem Mobilfunkanbieter sperren lassen. Das funktioniert per Anruf bei der jeweiligen Kunden-Hotline oder online auf der jeweiligen Service-Seite deines Anbieters und ist kostenlos.