Ab August können knapp 4 Millionen Menschen einen Zuschuss von 300 Euro für ihr Balkonkraftwerk erhalten. Ermöglicht wird das durch ein neues Förderprogramm des Landes Sachsen, das private Haushalte in der Anschaffung von Balkonkraftwerken unterstützen soll. Neben Besitzern von privaten PV-Anlagen können auch Kommunen kräftig von Fördergeldern profitieren. Als erstes Bundesland fördert Sachsen auch gezielt die Anschaffung von Energiespeichern.
300 Euro Zuschuss für Balkonkraftwerke in Sachsen
Sachsens neu beschlossene Förderprogramme gliedern in sich in zwei Teile, für die das Land insgesamt 21,5 Millionen Euro bereitstellt. 6,5 Millionen Euro sind dafür rein für Balkonkraftwerke vorgesehen. Die verbleibenden 15 Millionen hingegen können sowohl Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, Unternehmen, Vereinen oder ähnlichen Gruppen beantragen. Sie stehen als erste Fördermittel ebenso für die Anschaffung von Energiespeichern zur Verfügung, können jedoch auch für PV- oder Geothermie-Anlagen genutzt werden. Bei diesen 15 Millionen handelt es sich um sogenannte Tilgungszuschüsse auf Darlehen.
Alle Anträge können Interessierte bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen. Die Antragsverfahren für Balkonkraftwerke sollen ab Ende August öffnen, den Antragsstart für den zweiten Teil der Förderprogramme erwartet man hingegen im Frühherbst. Vor allem für die Förderung von Energiespeichern gibt es bereits eine enorme Nachfrage, wie Fraktionschefin Franziska Schubert (Grüne) gegenüber der „Sächsischen“ verrät. Sämtliche Mittel stammen aus einem Klimafonds, den die Grünen-Fraktion in dieser Legislaturperiode eingerichtet hat.
300 Euro Zuschuss für ein Balkonkraftwerk sind eine ordentliche Summe. Insbesondere dann, wenn man sich die heutige Preisentwicklung der Mini-PV-Anlagen ansieht. Seit Wegfall der Mehrwertsteuer und dem gestiegenen Angebot kannst du gute Balkonkraftwerke bereits für 600 Euro erhalten. Damit zahlst du also praktisch die Hälfte deines Anschaffungspreises und kannst deine eigenen Kosten für ein Balkonkraftwerk noch schneller ausgleichen. Je nachdem, wie verschattungsfrei deine Mini-PV-Anlage steht, könntest du die Anschaffungskosten innerhalb von nur zwei bis drei Jahren ausgeglichen haben.
Welche Balkonkraftwerke qualifizieren sich für die Fördermittel?
Die 300 Euro Fördermittel gelten dabei pro Haushalt. Es handelt sich dabei um einen Festbetragszuschuss, den alle Balkonkraftwerke unabhängig von ihrem Anschaffungspreis erhalten. Du könntest dir also auch ein günstigeres Modell mit lediglich einem Solarmodul aussuchen, um deine eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Wichtig ist jedoch, dass dein Balkonkraftwerk mindestens eine Leistung von 300 Wattpeak besitzen muss, um sich für die Förderung zu qualifizieren. Ebenso muss sie die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten werden. Entscheidend für die Förderung ist, dass du dein Balkonkraftwerk nicht vor dem 22. Juni 2023 gekauft hast, da erst ab diesem Tag die Förderrichtlinie gilt. Alle Anlagen, die du nach dem 22. Juni 2023 kaufst oder bereits gekauft hast, sind in Sachsen förderfähig.
Im Gegensatz zu anderen Ländern erfolgt der Antrag auf Förderung in Sachsen nach Abschluss des Vorhabens, also nach dem durchgeführten Kauf und der erfolgreichen Installation deiner Mini-PV-Anlage. Du musst somit nicht bis zum Beginn der Antragsstellung Ende August warten, sondern kannst ab sofort in ein Balkonkraftwerk investieren. Die bereitgestellten 6,5 Millionen Fördermittel reichen für rund 21.666 Mini-PV-Anlagen in Sachsen. Du solltest deinen Antrag daher so bald wie möglich nach Öffnung des Verfahrens stellen, damit die bereitgestellten Mittel nicht erschöpft sind, bevor du davon profitieren kannst. Alle Privatpersonen mit einem Erstwohnsitz in Sachsen, die entweder Mieter in Wohngebäuden in Sachsen oder Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum in Sachsen sind, können einen Antrag stellen. Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften müssen hingegen ihre Anträge über den zweiten Teil der Fördermaßnahmen stellen.