Wohngeld-Abzocke aufgeflogen – Gibt's jetzt Geld zurück?

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Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen entlasten. Es scheint jedoch auch dazu genutzt zu werden, um eben jene Bürger auszunehmen. Nun prüft die Verbraucherzentrale eine Sammelklage. Ist diese erfolgreich, könnten Verbraucher Rückzahlungen erhalten.
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Verbraucherzentrale deckt Wohngeld-Abzocke aufBildquelle: Maren Winter / shutterstock.com

In Deutschland ist Wohnraum vor allem in Ballungsräumen knapp. Wer sich auf eine Wohnung bewirbt, muss sich oftmals gegen hunderte weitere Wohnungssuchende durchsetzen. Ein Umstand, der seinerseits sowohl die Miet- als auch die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren in die Höhe schießen ließ. Um Haushalte mit geringerem Einkommen zu unterstützen, hat die Bundesregierung eine Wohngeldreform durchgeführt. Dank des Wohngeld-Plus-Gesetzes erhalten seit Anfang 2023 nach offiziellen Angaben viel mehr Menschen in Deutschland Wohngeld. Und auch die Höhe ist deutlich angehoben worden. Dennoch spricht die Verbraucherzentrale aktuell von Abzocke. Und das hat auch mit dem Rundfunkbeitrag zu tun.

Verbraucherzentrale deckt Wohngeld-Abzocke auf

Die Verbraucherzentrale NRW warnt aktuell vor Wohngeld-Betrug. Im Fokus steht die Website „online-wohngeld.de“, welche mittlerweile offline genommen zu sein scheint. Hier soll den Verbrauchern bisher der Eindruck vermittelt worden sein, Wohngeld beantragen zu können. Was hingegen nicht klar ersichtlich war, ist, dass die Betreiber anschließend für eine grundsätzlich kostenlose Dienstleistung eine Rechnung in Höhe von 29,99 Euro stellten – ohne den Antrag zur zuständigen Behörde weiterzuleiten.

Nach Aussage der Betreiber hätte man „formlose fristwahrende Erstanträge“ gestellt. Stattdessen sollen tausende Anträge per Post an das Bauministerium (BMWSB) weitergeleitet worden sein. Ein Ministerium, das nicht zuständig ist und die zugeschickten Wohngeld-Anträge daher auch nicht zu bearbeiten vermag. Ferner sei die Seite nach Auffassung der Verbraucherschützer so gestaltet, dass Nutzer den Preis nicht warnahmen und erst anschließend von der Rechnung überrascht wurden.

Nicht zum ersten Mal

Hinter der fraglichen Website steckt das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH. Dieses hat die Verbraucherzentrale bereits kürzlich verklagt, weil die Firma für Formulare zum Anmelden, Ummelden und Abmelden des Rundfunkbeitrags rund 30 Euro in Rechnung stellte. Formulare, die der offizielle ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kostenlos bereitstellt. Hier soll ein Großteil der schätzungsweise 90.000 Betroffenen ihr Geld zurückerhalten. Ob auch betrogene Wohngeld-Antragsteller mit einer Rückzahlung rechnen können, ist aktuell noch unklar. Die Verbraucherzentrale hat die SSS-Software Special Service GmbH abgemahnt und prüft eine Sammelklage, an der sich Betroffene beteiligen können.

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