WLAN: Falsche Nutzung kann tausende Euro Strafe bedeuten

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WLAN ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch was nur die wenigsten Nutzer wissen dürften: Nutzt du die Frequenzen falsch, drohen dir Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro. Wir zeigen dir, wie du sie vermeidest.
Ein WLAN-Router

Vorsicht bei der falschen Nutzung von WLAN

Als WLAN in den 2000er Jahren zum Massenphänomen wurde, gab es nur Frequenzen um 2,4 GHz. Das reichte damals für die Nutzung aus, denn die Datenmengen waren noch gering und die Zahl der WLAN-Netze auch. Doch schnell wuchs der Bedarf an der drahtlosen Datenübertragung, und damit kam das 5 GHz-Band hinzu, um höhere Datenraten und mehr gleichzeitige Übertragungen zu ermöglichen. Inzwischen ist mit 6 GHz sogar noch ein weiteres Frequenzband am Start, das bei den Standards WiFi 6E und WiFi 7 zum Einsatz kommen kann (aber nicht in jedem Fall von den Routern unterstützt wird).

WLAN-Frequenzen: Allgemeinzuteilung legt Nutzung fest

Solange du deinen WLAN-Router zu Hause nutzt, musst du nicht befürchten, etwas falsch zu machen. Doch ein Blick in die Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur lohnt sich. Dieses Dokument ist entscheidend dafür, dass jedermann ein WLAN-Gerät auf den entsprechenden Frequenzen nutzen darf. Diese Allgemeinzuteilung legt auch fest, wie hoch die Sendeleistung sein darf. Das ist vor allem eine entscheidende Information für die Router-Hersteller, um die du dich normalerweise nicht kümmern musst.

Es lohnt sich dennoch, einen Blick in die Allgemeinzuteilung zu werfen, um weitere Nutzungsbedingungen zu erfahren. Diese dürften allgemein weitgehend unbekannt sein. So darfst du die neuen 6-GHz-Frequenzen aktuell beispielsweise nur bis Ende 2025 nutzen. Es ist zwar zu erwarten, dass es eine Verlängerung der Zuteilung gibt, doch war das lange nicht klar, da auch die Mobilfunknetzbetreiber diese Frequenzen nutzen wollten.

Viel interessanter ist aber, dass du die Frequenzen nicht überall nutzen darfst. So ist der Betrieb der Frequenzen im Bereich von 5945 bis 6425 MHz nur in Innenräumen zulässig. Dazu gehören auch Züge mit metallbeschichteten Fenstern (beispielsweise der ICE) und Luftfahrzeuge, heißt es. Ein Einsatz im Außenbereich und in Straßenfahrzeugen ist jedoch nicht zulässig. Im Klartext: Solltest du auf dem Campingplatz oder im (Schreber-)Garten einen WLAN-Router mit 6 GHz in Betrieb nehmen, verstößt du gegen die Frequenzauflagen in Deutschland. Im Frequenzbereich von 5945 bis 6425 MHz können durch unrechtmäßige WLAN-Nutzung insbesondere Richtfunk, feste Funkdienste über Satellit und militärische Anwendungen gestört werden.

Viele verschiedene Regeln im 5-GHz-Bereich

Nun gibt es noch nicht so viele Router mit 6 GHz, dass das ein Massenphänomen wäre. Was aber ebenfalls viele nicht wissen dürften: Für die viel weiter verbreiteten 5 GHz-Frequenzen gilt Ähnliches. „5150–5250 MHz: Zulässiger Betrieb für Innenraumeinsatz, auch in Anlagen innerhalb von Straßenfahrzeugen, Zügen und Luftfahrzeugen; sowie beschränkter Einsatz im Außenbereich“ ist in der Allgemeinzuteilung zu lesen. Beim Einsatz im Außenbereich darf die Ausrüstung weder an einer ortsfesten Außenantenne noch an einer ortsfesten Infrastruktur oder am Außenkörper von Straßenfahrzeugen befestigt werden, heißt es im astreinen Behördendeutsch weiter.

Das heißt aber nicht, dass du 5 GHz grundsätzlich nicht außerhalb deiner eigenen Wohnung einsetzen darfst. Denn der 5-GHz-WLAN-Bereich ist unterteilt in mehrere Abschnitte, und jeder bringt eigene Regeln mit sich. So ist die Nutzung der Frequenzen zwischen 5250 und 5350 MHz im Außenbereich komplett untersagt. Nutzt du wiederum Frequenzen zwischen 5470 und 5725 MHz, so darfst du diese ausdrücklich auch im Außenbereich nutzen.

Flugsicherung und Militär könnten gestört werden

Was bedeutet das nun für dich? Nutzt du beispielsweise dein Handy für einen WLAN-Hotspot oder hast gar einen mobilen WLAN-Hotspot für LTE oder 5G in Betrieb, so sollten die Hersteller die Auflagen kennen und nur im letztgenannten Frequenzbereich senden. Es schadet aber auch nicht, dies einmal zu überprüfen. Nutzt du hingegen deinen heimischen WLAN-Router im Außenbereich, kann es problematisch werden. Denn es ist möglich, dass du dann andere Funkdienste störst. Bevor du also mit einem Stromspeicher und einer Starlink-Schüsseln samt WLAN-Router eine Party auf freiem Feld planst, macht es Sinn, die richtigen Einstellungen zu treffen.

Auf Anfrage teilte uns die Bundesnetzagentur mit, dass du im Bereich von 5 GHz Störungen bei militärischen Radarsystemen, Flugsicherungsradaren, Wetterradaren und Satellitenkommunikation verursachen könntest. „Die Beschränkungen für den Außenbereich dienen vor allem dem Schutz dieser primären Funkdienste. WLAN-Systeme ohne die vorgeschriebenen Störungsminderungstechniken (z.B. Dynamic Frequency Selection, Transmitter Power Control) können Radarsysteme beeinträchtigen und zu Sicherheitsrisiken führen“, so die Bundesnetzagentur.

Tausende Euro Strafe drohen – zumindest theoretisch

Doch welche Strafen drohen? Wenn du nur mal eine Party im Park oder Schrebergarten schmeißt, ist es unwahrscheinlich, dass direkt der Peilwagen der Bundesnetzagentur vor deiner Tür steht. Das bestätigt uns indirekt auch die Bundesnetzagentur. „In der Praxis liegt der Fokus auf der Unterbindung dauerhafter Störungen, etwa durch fest installierte Geräte und wiederholt auftretende Störungen.“ Falls eine unzulässige Nutzung von WLAN-Frequenzbereichen festgestellt werde, sehe die Allgemeinzuteilung eine sofortige Abschaltung von störenden Geräten auf Anordnung der Bundesnetzagentur vor. „Bei Störungen militärischer Radarsysteme können weitere Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergriffen werden“, heißt es nebulös. Zudem können Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe eines Bußgeldes sei abhängig vom Einzelfall, „insbesondere davon, ob nachgewiesen werden kann, dass durch die illegale Nutzung tatsächlich Störungen verursacht wurden.“ Im Falle erheblicher oder vorsätzlicher Verstöße sind Bußgelder im vierstelligen Bereich möglich, heißt es von der Aufsichtsbehörde abschließend.

Bevor du also dauerhaft einen WLAN-Router im Außenbereich oder einem Fahrzeug betreibst, solltest du sicherheitshalber einmal die verwendeten Frequenzen überprüfen. Es empfiehlt sich dann dringend, den WLAN-Kanal fest einzustellen und auf den sonst sinnvollen Autokanal-Modus zu verzichten.

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