Viele haben es mittlerweile verinnerlicht, während andere nach wie vor unwissend sind. Doch das ändert nichts an dem Fakt, dass zwei der größten sozialen Netzwerke und Messenger zu Facebook respektive Meta gehören: Instagram und WhatsApp. Dieser Sachverhalt sorge in den vergangenen Jahren bereits für zahlreiche Kritik – insbesondere aus den Reihen der Datenschützer. Doch auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten ist die digitale Dreifaltigkeit umstritten. Darum soll diese nun zerschlagen werden.
US-Bundesstaaten fordern Verkauf von Instagram & WhatsApp
Unter der Führung von New York und des Justizministeriums fordern aktuell 46 US-amerikanische Bundesstaaten vor einem Bundesberufungsgericht die Wiederaufnahme einer Kartellklage aus dem Jahr 2020. Darin behaupten die Kläger, Facebooks Vorgehen und Aktionen hätten der Wirtschaft und dem Markt geschadet – und würden es auch weiterhin tun. Facebooks Anwalt Aaron Panner argumentierte dagegen, dass die beiden Übernahmen einerseits in ausreichendem Maße kommuniziert wurden. Andererseits hob Panner die Popularität nicht zu Meta gehörender Dienste hervor, wie etwa TikTok und Twitter.
Die ursprüngliche Klage wurde von einem untergeordneten Gericht abgewiesen, da diese als Sammelklage eingestuft und als „verjährt“ abgetan wurde. Laut Barbara Underwood, der Generalstaatsanwältin von New York, gehöre die Klage dagegen eher zur Strafverfolgung. Daher sei es falsch gewesen, ein Limit auf den Klagezeitraum zu setzen.
Grundsätzlich fordern sowohl die Bundesstaaten als auch die US-amerikanische Bundeshandelskommission, dass Meta sowohl Instagram als auch WhatsApp abstößt. Ersteren übernahm Facebook im Jahr 2012 für 1 Milliarde US-Dollar, während WhatsApp im Jahr 2014 für 19 Milliarden US-Dollar den Besitzer wechselte.
Datenweitergabe zwischen den Meta-Unternehmen
Auch in puncto Datenschutz wurden die Besitzverhältnisse von WhatsApp und Instagram bereits öfters kritisch betrachtet. So hob Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar 2021 hervor, dass WhatsApps Datenschutzbestimmungen „umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen“ enthalten. Und auch Facebooks Datenschutzrichtlinie sehe eine allgemeine, unternehmensübergreifende Nutzung und Auswertung von Daten verbundener Unternehmen vor. Meta betonte dagegen permanent, ein Austausch von Nutzerdaten fände nicht statt.
Bei den Nutzern scheinen die US-Staaten indes offene Türen einzurennen. So nahm ein großer Teil der Kommentatoren auf Reddit die potenzielle Aufspaltung positiv auf. Darüber hinaus forderten zahlreiche Nutzer auch eine Aufspaltung weiterer (Beinahe-)Monopolisten.