Wer dieses Licht am Auto hat, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen

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Welches Licht am Auto dran sein muss und darf, ist gesetzlich geregelt. Auch die genauen Stellen sind definiert. Eine Unterbodenbeleuchtung etwa ist verboten. Wer trotzdem eine hat, muss mit der Stilllegung des Fahrzeugs rechnen. Bei einem anderen Licht droht sogar eine Gefängnisstrafe.
Wer dieses Licht am Auto hat, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen

Wer dieses Licht am Auto hat, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen

Wenn es dunkel wird, schaltet man als Autofahrer das Abblendlicht ein. So weit, so klar. Doch ein Auto bietet noch viel mehr als nur Abblendlicht. Die Lichthupe etwa, die sogar den Führerschein kosten kann, wenn man sie falsch benutzt. Zudem gibt es Blinker, Bremsleuchte sowie Nebelscheinwerfer und Nebenschlussleuchte. Was bei den beiden letztgenannten was ist und welches Licht man wann einschalten darf, zeigen wir in einem gesonderten Ratgeber. Doch es gibt ein Licht, das man als Autofahrer lieber nicht nutzen sollte.

Dieses Licht am Auto ist verboten – aber nicht für alle

Nur weil man es kaufen kann, heißt es noch lange nicht, dass man es auch legal benutzen darf. Das gilt zum Beispiel für Blitzer-Warner fürs Auto, wie es sie gerade bei Lidl im Angebot gibt. Auch Rennwagen oder Militärfahrzeuge darf man zwar kaufen, aber nicht ohne Weiteres im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Und dann gibt es noch ein Licht, dass man für wenige Euro in Onlineshops bestellen kann, aber lieber nicht am Auto nutzen sollte.

Es geht los: Neues Licht am Auto ist da

Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt, in welchen Fällen die Nutzung von Blaulicht möglich ist. Blaulicht ist demzufolge nur erlaubt, wenn Menschenleben, schwere Gesundheitsschäden oder große Sachschäden drohen beziehungsweise, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Auch die Verfolgung flüchtiger Personen mit Blaulicht ist erlaubt. Im Detail heißt es: „Die Verwendung von blauem Blinklicht allein ist nur den damit ausgerüsteten Fahrzeugen vorbehalten und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden zulässig.“

Diese Strafen drohen

Blaulicht am Auto nutzen dürfen: Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Zolldienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe und Rettungsdienste. Im Umkehrschluss darf niemand, der nicht zu diesen Gruppen gehört, Blaulicht am Auto haben.

→ „Vergessen“ zu Blinken: So teuer ist es

Wer als normaler Autofahrer mit Blaulicht erwischt wird, muss aufgrund von Amtsanmaßung – was eine Straftat ist – mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Kommt man glimpflich davon, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70 Euro. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen. „Neben der Gefahr, dass die Behörden die illegale Verwendung eines Blaulichts als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgen, kann es im Einzelfall sogar zu Zweifeln an der Fahreignung kommen“, erklärt der ADAC. Und das könne dazu führen, dass die Führerscheinstelle zur Überprüfung der Fahreignung eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnet.

Bildquellen

  • Ab sofort: Dieses Licht am Auto ist jetzt verboten: Solaiman Hossen / Unsplash
  • Wer dieses Licht am Auto hat, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen: Barna Bartis / Unsplash

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