Weltweite Reisewarnung gilt nicht mehr
Nun, zwei Monate später, rückt das Auswärtige Amt aber ein Stück von der ursprünglichen Prognose ab, dass ein Strandurlaub im Jahr 2020 nicht möglich ist. Zwar warnt das Außenamt nach wie vor davor, touristische Reisen ins Ausland vorzunehmen. Das schließt aber ab dem 15. Juni ausdrücklich nicht Reisen innerhalb der EU, in die Schweiz, nach Norwegen, Island und Liechtenstein und nach Großbritannien ein. In alle anderen Länder ist die Reisewarnung des Auswärtigen Amts weiter gültig. Von Fernreisen solltest du also weiterhin Abstand nehmen, wenn du sie für die kommenden Wochen geplant hast. Vorerst gilt die angepasste Reisewarnung bis einschließlich 31. August. Eine vorzeitige Aufhebung ist bei positiver Entwicklung der Pandemie für weitere Länder möglich. Vorausgesetzt, in Zielländern ist ein stabiles Gesundheitssystem zu finden und die Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus vor Ort sind stimmig. Auch eine sichere Hin- und Rückreise setzt das Amt voraus, um weitere Reisebeschränkungen aufheben zu können. Wer aktuell eine Reise buche, sollte laut Auswärtigem Amt darauf achten, möglichst umbuchbare Flüge und stornierbare Unterkünfte zu buchen; für den Fall einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage vor Ort. Wichtig für geplante Reisen nach Großbritannien und Spanien: Wenn du in das vereinigte Königreich einreist, musst du dich weiterhin vorübergehend in eine Quarantäne begeben. Und Spanien hat touristische Reisen erst ab Anfang Juli wieder erlaubt. Du solltest dich vor einem Ausflug ins Ausland also informieren, welche Regeln bei einer Einreise gelten. Von der Teilnahme an Kreuzfahrten rät das Auswärtige Amt übrigens weiterhin dringend ab. Grund seien die besonderen Risiken auf Kreuzfahrtschiffen. Wenn du übrigens ein Flugzeug besteigst, um zum Beispiel in die USA, nach Südafrika oder Thailand zu fliegen, so ist das auf dem Papier möglich. Denn das Auswärtige Amt warnt nur ausdrücklich vor derartigen Reisen, verbietet sie aber nicht. Zu beachten ist, dass das Bestehen einer Reisewarnung mittelbar rechtliche Auswirkungen haben kann. Zum Beispiel was die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung betrifft.Kein normales Reisen möglich
Begründet wurde die weltweite Reisewarnung damit, dass nicht mit einer normalen Abwicklung von Reisen ins Ausland zu rechnen sei. Geschlossene Grenzen, drastische Einschränkungen im internationalen Luftverkehr und Quarantäneregelungen machten normale Reisen in das Ausland unmöglich. Inzwischen läuft in Europa aber der Luftverkehr wieder an. Nicht nur Lufthansa und Eurowings, sondern auch viele andere Airlines nehmen nach und nach viele der zuletzt gestrichenen Flüge wieder auf.Empfohlener redaktioneller Inhalt
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