Wie verschiedene Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa berichten, hat die Bundesnetzagentur schon im September ein Bußgeldverfahren gegen Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) eingeleitet. Es geht dabei um die Funklöcher in Deutschland, die die drei Netzbetreiber eigentlich mit dem Jahreswechsel 2022/2023 hätten beseitigen müssen. Dazu hatten sie sich mit der Ersteigerung der Frequenzen verpflichtet. Doch die Netzbetreiber sehen das anders.
500 Funklöcher in Deutschland
„Wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen“ hat die Bundesnetzagentur laut dpa vor zwei Monaten ein Verfahren eingeleitet, das erst jetzt öffentlich bekannt wurde. Es geht um insgesamt 500 Funklöcher in ganz Deutschland, die längst hätten gestopft werden sollen. Hier erreicht bis heute keiner der Netzbetreiber eine Datenrate von 100 Mbit/s. Die drei Netzbetreiber hatten das Netz aber offenbar gerne ausgebaut, sehen sich dazu aber nicht in der Lage. Denn sie finden in den betreffenden Orten nach eigenen Angaben keine Grundstücke, auf denen sie ihre Sendemasten aufstellen können. Diese Begründung gilt als Ausnahmeregelung von der Ausbauverpflichtung.
Nach Medienberichten ist die Bundesnetzagentur aber der Ansicht, dass die Begründung der fehlenden Grundstücke nicht in allen Fällen gilt und mancherorts Antennen hätten installiert werden können. Auch haben die Netzbetreiber in einigen Bundesstraßen-Tunneln bis heute kein Netz, was ebenfalls Bestandteil der Ausbauverpflichtung ist. Aktuell gilt eine Region als versorgt, wenn einer der drei Netzbetreiber dort ein Netz aufgebaut hat – auch wenn die Kunden der anderen Anbieter dort im Funkloch sind. Eine aktuelle Karte zeigt, wo du die meisten Funklöcher findest.
Verfahren gegen 1&1 läuft bereits
Das Verfahren der Bundesnetzagentur gegen Telekom, Vodafone und O2 ist in dieser Form einmalig. Bisher hatte die Bundesnetzagentur bei allen Ausbauauflagen in der Vergangenheit auf einen solchen Schritt verzichtet. Branchenkenner gehen aber auch davon aus, dass die Höhe des Bußgeldes überschaubar sein dürfte. Gegen den vierten deutschen Netzbetreiber 1&1 hatte die Bundesnetzagentur bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet. 1&1 hätte zum Jahresende 2022 eigentlich 1.000 aktive Sendemasten haben müssen. Tatsächlich waren es nur fünf Sender. Aktuell sind es gerade einmal 60 Masten, die in ganz Deutschland aktiv sind. Zum Vergleich: Die drei etablierten Anbieter haben jeweils etwa 25.000 bis 35.000 Standorte in ganz Deutschland.
Die drei großen Netzbetreiber haben in den vergangenen Jahren bereits an verschiedenen Punkten zusammengearbeitet, um die Netze zu verbessern. So geben sie sich teilweise gegenseitig Zugriff auf die Antennen, um das eigene Handynetz über das Netz des Mitbewerbers senden zu können. Dieses als MOCN bezeichnete Verfahren kommt in extrem ländlichen Regionen zum Einsatz, wo der Aufbau von drei Netzen auf Jahre nicht wirtschaftlich wäre.