Nach bereits erfolgter Abmahnung des Discounters verklagt die Verbraucherzentrale Aldi nun wegen arglistiger Täuschung. Aus Sicht der Verbraucherschützer bewirbt Aldi seine Balkonkraftwerke mit bewusst irreführenden Informationen. So suggerieren die Aussagen des Anbieters den Kunden eine viel höhere Leistung für das Balkonkraftwerk, die von dem Modell gar nicht erwartet werden kann. Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterlassung der Werbung erzielen.
Irreführung der Kunden im Onlineshop
Die Verbraucherzentrale verklagt Aldi aufgrund einer irreführenden Formulierung in der Produktbeschreibung des Balkonkraftwerks im Onlineshop des Discounters. Das dort verfügbare Modell wird mit einer „Ausgangsspitzenleistung max. 600 W“ beworben, was den Kunden suggeriert, dass bis zu 600 Watt Leistung mit dem Steckersolargerät erzielt werden können. Tatsächlich bezieht sich diese Ausgangsleistung jedoch nicht auf die Leistungsfähigkeit der Module, sondern auf den beigefügten Wechselrichter. Dieser würde die gewonnene Strommenge stets auf 600 Watt limitieren, um die bisher geltende 600-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke einzuhalten. Ein solcher Wechselrichter ist nötig, damit man die durch die Solarmodule erzeugte Gleichspannung in Wechselspannung für den Haushalt umwandeln kann. Die PV-Module selbst erreichen hingegen lediglich eine maximale Leistung von 350 Wattpeak (Wp).
Kaufinteressenten, die diese Feinheiten über Balkonkraftwerke nicht wissen, nehmen schnell fälschlicherweise an, dass eine Modulleistung von bis zu 600 Watt möglich ist. Aus Sicht der Verbraucherzentrale hat Aldi angesichts der Werbeaussagen mit einer Gesamtleistung geworben, die das Gerät gar nicht liefern kann. Kombiniert mit dem vermeintlich günstigeren Preis im Gegensatz zu Modellen, die tatsächlich 600 Watt liefern, könnten viele Kunden zum Kauf verführt werden. Verbraucher sind „auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen“, wie die Verbraucherzentrale gegenüber der Zeit Online betont.
Interesse an Balkonkraftwerken weiterhin stark
Noch immer sind die kleinen Steckersolargeräte besonders beliebt unter den Menschen. Verschafft sich nun ein Discounter einen unfairen Wettbewerbsvorteil, in dem Kunden arglistig getäuscht werden, kann er gehörig von der Beliebtheit profitieren. Andere Unternehmen, die hingegen klare und transparente Beschreibungen liefern, gehen leer aus – ebenso wie die Verbraucher, die mit gänzlich anderer Leistung für die Modelle rechnen. Wie schnell ein Gerichtsurteil in dieser Angelegenheit fällt, kann man bislang nicht vorhersagen.
Verbrauchern bleibt bis dahin lediglich eine gesunde Portion Misstrauen in Bezug auf Werbung für Produkte. Sollte ein Balkonkraftwerk bei einem Anbieter deutlich günstiger ausfallen, lohnt sich ein zweiter Blick auf die genauen technischen Details. Zurzeit sollten Balkonkraftwerke mit einer Modulleistung von 600 bis 800 Watt nicht mehr als 500 bis 700 Euro kosten. Übersteigt der Preis eines Steckersolargeräts diese 700-Euro-Grenze, sollte bereits Zubehör wie eine Metallaufständerung im Lieferumfang enthalten sein. Mini-PV-Anlagen, die deutlich weniger als 500 Euro kosten, bieten in der Regel eine geringere Modulleistung. Häufig handelt es sich dabei um Steckersolargeräte, die nur über ein Modul verfügen, um einen günstigeren Einstiegspreis zu ermöglichen. Mit dem passenden Wechselrichter können Interessenten jedoch zukünftig ein zweites Solarmodul anschließen, solange die Anlage dank des Wechselrichters nicht mehr als die erlaubten 600 Watt oder 800 Watt ins Hausnetz einspeist.