Bereits ab dem 1. Januar 2026 werden handelsübliche Warndreiecke in Spanien ausschließlich auf Landstraßen und innerorts zum Einsatz kommen dürfen. Auf Autobahnen und Schnellstraßen sind sie dagegen schon bald verboten. Stattdessen setzt die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) auf eine batteriebetriebene Alternative: ein spezielles Blinklicht. Und dieses kann mehr als nur leuchten.
Blinklicht ersetzt Warndreieck
Die Vorteile eines Blinklichts (V16 Warnleuchte) liegen laut ADAC auf der Hand. Demnach sind Autofahrer aktuell gezwungen, ihre Fahrzeuge zu verlassen, um das Warndreieck in ausreichender Entfernung aufzustellen. Das birgt ein zusätzliches Risiko, das dank der neuen Blinklichter beseitigt wird. Denn diese sollen eine Sichtweite von bis zu einem Kilometer ermöglichen und auch bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel, Regen oder Dunkelheit gut erkennbar sein.
Ein weiterer großer Vorteil des neuen Blinklichts ist, dass dieses über eine Verbindung zum Mobilfunknetz verfügen muss. Sobald das Gerät aktiviert ist, respektive leuchtet, wird die Fahrzeugposition mit einer 100-sekündigen Frequenz an die DGT sowie an Rettungsdienste übermittelt. Dies soll im Notfall eine möglichst schnelle Reaktion gewährleisten.
Deutsche Touristen müssen aufpassen
Zunächst einmal die Entwarnung: Als Tourist musst du dir keine V16 Warnleuchte anschaffen, nur um mit dem Auto nach oder durch Spanien zu fahren. Ein Warndreieck genügt hier nach wie vor vollkommen. Denn die neue Regelung gilt ausschließlich für in Spanien zugelassene Fahrzeuge – und folglich auch Mietfahrzeuge. Wer sich also einen Mietwagen in Spanien zu mieten gedenkt, sollte unbedingt darauf achten, dass das Auto über ein Blinklicht verfügt. Auch empfiehlt es sich, sich die Handhabung bei der Übernahme des Fahrzeugs erklären zu lassen. Ergänzend rät die Verkehrsbehörde dazu, das Blinklicht griffbereit im Handschuhfach aufzubewahren, um es im Notfall schnell auf dem Autodach platzieren zu können, ohne den Wagen verlassen zu müssen.
Ob eine ähnliche Regelung auch in Deutschland in Planung ist, ist nicht bekannt. Wir haben beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nachgehakt und werden dich informieren, sobald uns eine Antwort vorliegt.
Was wir schon immer postulierten, wenn man glaubt, es kann nicht irrer werden:
Großer, ganz großer Irrtum !!
Oh Tempora o Mores
😎😎😇😇