Vielen Autofahrern droht jetzt der „Idiotentest“

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Was viele Autofahrer als ein Kavaliersdelikt ansehen, kann zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen. Dieser Umstand wurde vor einigen Jahren rechtlich bekräftigt. Und jetzt warnt auch der ADAC. Was steckt dahinter?
Hände am Lenkrad
Urteil rechtmäßig: Vielen Autofahrern droht die MPUBildquelle: Pexels / Pixabay

Behörden ordnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nur bei schwerwiegenden Vergehen an. Etwa bei Alkohol oder Drogen am Steuer – oder bei zu vielen Punkten in Flensburg. Richtig? Nicht ganz. Wie ein Urteil beweist, können auch auf den ersten Blick deutlich harmlosere Vergehen zum „Idiotentest“ führen.

Kleine Handlung, große Wirkung

Der ADAC hebt gegenwärtig ein nunmehr mehrere Jahre altes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München hervor, mit dem klaren Entscheid: Die Anordnung der MPU war rechtens. Doch alles der Reihe nach. Was war geschehen? Ein Autofahrer fuhr im Dezember 2019 mit seinem Pkw für etwa 550 Meter dicht auf ein weiteres Fahrzeug auf. Dabei betätigte der Fahrer mehrfach sowohl die Hupe als auch die Lichthupe. Das vordere Vehikel entpuppte sich jedoch als eine Zivilstreife der Polizei. Laut den Beamten war der Abstand zwischen den Fahrzeugen so gering, dass diese weder das Kennzeichen noch den Kühlergrill des hinteren Fahrzeugs in ihrem Rückspiegel sehen konnten.

Es folgte eine Verkehrskontrolle sowie eine Anordnung vom Landratsamt Augsburg zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten – wegen Nötigung. Der Fahrer habe sich selbst und weitere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht. Ferner verhängte das Landratsamt eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen.

Der Autofahrer nahm den Untersuchungstermin wahr, legte das Gutachten jedoch nicht vor. Als ihm anschließend die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wehrte er sich dagegen mit einem Eilantrag. Dieser wurde abgelehnt und die Sache ging in die nächsthöhere Instanz vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) München. Dieser urteilte, dass sowohl der Entzug der Fahrerlaubnis als auch die Anordnung der MPU mit Blick auf die zuvor genannten und einige weitere Aspekte rechtmäßig seien. Kurzum: Ein zu dichtes Heranfahren und das Betätigen der (Licht-)Hupe kann als eine Nötigung gewertet werden. Und entsprechend auch zur Anordnung einer MPU führen.

Diese Strafen drohen

Geht man ausschließlich von einem Abstandsverstoß aus, drohen laut dem Bußgeldkatalog Geldsanktionen zwischen 25 und 400 Euro sowie bis zu zwei Punkte in Flensburg und bis zu drei Monate Fahrverbot. Der Mindestabstand zum voran fahrenden Fahrzeug soll laut der gängigen Faustformel innerorts übrigens mindestens drei Fahrzeuglängen betragen. Außerorts darf der Abstand hingegen nicht weniger als den halben Tachowert betragen.

Bei einer Nötigung könnten die Folgen derweil unter Umständen sogar noch schwerer ausfallen als im zuvor aufgeführten Fall. Hier drohen nicht nur eine Geldstrafe, bis zu drei Punkte in Flensburg, bis zu drei Monate Fahrverbot und eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Bildquellen

  • Fußgänger sollen auch bei Rot über die Straße dürfen: Peeradontax / shutterstock.com
  • Kostenlose Produkttests: Kann das wirklich jeder?: Daria Nipot / shutterstock.com
  • Urteil rechtmäßig: Vielen Autofahrern droht die MPU: Pexels / Pixabay

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6 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Hyourinmaru

    Tja, wer sich im Straßenverkehr wie ein Arschloch benimmt, der muss halt ausm Straßenverkehr gezogen werden. Selber schuld.

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    • Nutzerbild Michael

      Sie haben vollkommen Recht wer sich so auffällig aufführt darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

      Antwort
  2. Nutzerbild René

    Was ich mich frage, wie schnell ist die Zivilstreife gefahren. Wenn es auf einer Autobahn geschehen ist, so kann der Autofahrer vorbei fahren. Fährt die Zivilstreife jedoch auf der linken Spur zum Überholen, aber überholt niemanden wirklich so macht sie sich strafbar wegen des Rechtfahrgebots. Auf einer Landstraße kann er einfach überholen. Da es zügig passieren muss, geht es ohne kurzzeitige überhöhte Geschwindigkeit nicht. In diesem Fall fehlt der Streife sicherlich der Nachweis. Nur zu sagen er ist zuschnell gefahren reicht meines Wissens nicht.

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  3. Nutzerbild Florian Mrugalla

    Drogenkonsum ist in den meisten Fällen auch ein harmloses Vergehen, obwohl MPU droht. Der meiste Drogenkonsum schränkt die Fahrfähigkeiten nicht nennenswert ein und es wird auch nüchternes Fahren bestraft, wenn man irgendwann anders Drogen verwendet hat. Es ist unfair das hier so zu nennen als wäre das ein schlimmeres Problem als Nötigung. Eigentlich eher im Gegenteil. Leute, die zur Nötigung tendieren, sollten wahrscheinlich mal mehr kiffen.

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  4. Nutzerbild Thomas

    ‚innerorts übrigens mindestens drei Fahrzeuglängen betragen‘
    Wissen wahrscheinlich 80 % aller Autofahrer nicht. Ist auch gar nicht umsetzbar, je größer eine Gemeinde oder eine Stadt ist. Stelle mir das bildlich vor, was da für Staus entstehen würden. In Berlin würde man für sowas erbarmungslos ausgehuppt werden. Auch die Polizei hält sich nicht daran, hehe…

    Was den hiesigen Fall angeht bzw. dichtes auffahren, Lichthupe, bei der Zivilstreife, muss man einfach mal sagen, Pech gehabt. Auf YouTube findet man z.B.
    – RLP Dashcam
    – Dashcam Drivers Germany
    – Eure Videos Fahrnünftig
    – …
    und man muss nicht lange solche Videos suchen, um MPU Kandidaten zu finden, wenn man danach geht. Hier ist nur deswegen was passiert, weil es eine Polizeistreife war, nichts anderes. Der Typ hatte nur Pech. Wäre es ein „ganz normaler Bürger“ gewesen, hätte man das Verfahren eingestellt, weil der Fahrer nicht ermittelbar sei, oder kann sich nichts an nichts erinnern usw.

    Achja, gerne mal ein Beispiel:
    Oder: YouTube -> Suche: Eure Video #467 -> Time: 2:20 (mit dem Ford auf der Autobahn).

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  5. Nutzerbild Joe Doe

    Außerorts halber Tacho soll ich mal lachen. Wenn auf einer Bundesstraße ein LKW mit 80 unterwegs ist und eine ganze Kolonne Autos hinter ihm festhängt wegen Gegenverkehr, dann halten die typischerweise keine drei autolängen Abstand, also höchstens 15 Meter… ist nämlich doch mal frei und man versucht einige davon zu überholen, muss man sich in eine Lücke quetschen, wo man sofort angehupt wird weil man sich quasi reindrängt… Bei halbem Tacho also 40m, entsprechend acht Autolängen müsste man sich aber nicht reinquetschen… Nur mal als kleines Beispiel für Theorie und Praxis. Eigentlich müsste so ziemlich jeder der auf der Straße unterwegs ist regelmäßig zu MPU… typischer Panikmachartikel.

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