Grundsätzlich schreibt das „Gesetz über faire Verbraucherverträge“ ab dem 1. Juli 2022 den sogenannten Kündigungsbutton vor. Er gilt für alle Webseiten, auf denen du einen kostenpflichtigen Vertrag mit Laufzeit abschließen kannst. Dieser muss dann auch über die Webseite und einen sogenannten Kündigungsbutton wieder kündbar sein. Darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale NRW hin.
Das neue Gesetz gilt vom Zeitschriften-Abo über Fitnessstudio-Mitgliedschaften bis zu Mobilfunkverträgen: Wenn ein Unternehmen über eine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss künftig auch die Möglichkeit bestehen, über die Webseite wieder kündigen zu können. Das gilt auch für Versicherungs- oder Unterrichtsverträge oder auch Streamingdienste. Wichtig: Es ist nicht wichtig, ob du deinen Vertrag auch online abgeschlossen hast. Es reicht aus, wenn das Unternehmen den Onlineabschluss generell anbietet.
Diese Ausnahmen gibt es
In diesem Fall kannst du einen Vertrag in jedem Fall über den Kündigungsbutton beenden. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden. Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen. Das sind zum Beispiel Miet- oder Arbeitsverträge. Auch Webseiten, die Verträge über Finanzdienstleistungen betreffen, sind von der Pflicht ausgenommen.
Für die Gestaltung des Kündigungsbuttons gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Wer es rechtlich mag: Es gilt § 312 k neue Fassung BGB. Es muss sich bei dem Kündigungsbutton um eine deutlich gestaltete Schaltfläche handeln, die die Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung beinhaltet. Diese muss zu einer Bestätigungsseite führen, auf der du konkrete Angaben zum Vertrag machen können, den du kündigen möchtest. Die Kündigung muss dann mittels einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche, etwa mit dem Hinweis „jetzt kündigen“ oder einer genauso klaren Formulierung, abgeschlossen werden können.
Beide Schaltflächen, die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur Abgabe der Kündigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. Das Unternehmen muss den Eingang der Kündigung sofort auf elektronischem Weg in Textform bestätigen. In der Regel erfolgt dies über eine automatische Eingangsbestätigung. Wichtig: Wenn du einen DSL-Vertrag kündigst, solltest du einige Dinge beachten
Wenn du möchtest, kannst du deine Verträge auch weiterhin über die gewohnten Wege, wie zum Beispiel per Brief oder per E-Mail kündigen. Für zahlreiche Handy- und Internetanbieter haben wir für die entsprechenden Vorlagen in unserem Kündigungskonfigurator hinterlegt.