Nach welchen Regeln die Deutsche Bahn und andere Bahn-Unternehmen ihre Fahrgäste entschädigen, ist in erster Linie nicht die Entscheidung der Bahn, sondern eine Vorgabe der EU. Ausgerechnet bei diesen Fahrgastrechten hat die EU nun etwas geändert und schränkt damit deine Rechte als Fahrgast ein. Dabei sind diese EU-Fahrgastrechte als Mindest-Level zu verstehen. Wenn ein Bahn-Betreiber kulantere Regeln anbieten möchte, kann er das tun. Bei der Deutschen Bahn ist das zumindest teilweise der Fall. Sie behält ihre „hohen Standards bei Fahrgastrechten bei“, wie das Unternehmen mitteilte. Für die meisten Kunden werde sich nichts ändern – für einige aber eben doch.
Bahn-Verspätung: Diese Regeln gelten ab heute für Erstattung und Entschädigung
Gemäß der EU-Vorgabe sind Bahnunternehmen ab dem heutigen 7. Juni nicht mehr verpflichtet, dir eine Entschädigung zu zahlen, wenn die Verspätung oder der Ausfall auf bestimmte Gründe zurückgeht. Das betrifft beispielsweise höhere Gewalt, das Verschulden eines Fahrgastes oder das Verhalten Dritter. Bei einer Sabotage (Kabeldiebstahl), Personen im Gleis oder einem Suizid gibt es demnach keine Entschädigung mehr.
Nach Angaben der Deutschen Bahn sei im Rahmen der Rechte zwischen Erstattung und Entschädigung zu unterscheiden. Demnach bekommst du als Fahrgast weiterhin eine Rückzahlung („Erstattung“), wenn du deine Fahrt aufgrund von Verspätungen von mindestens 60 Minuten nicht antreten willst oder abbrechen musst. Das Recht auf eine Erstattung des Ticketpreises in vollem Umfang und völlig unabhängig vom Verspätungs- oder Ausfallgrund bleibt bestehen. Es bestehe ebenfalls unabhängig vom Grund weiterhin ein Anspruch auf die Übernahme von Hotel- oder Taxikosten, wenn die bekannten Bedingungen erfüllt sind. „Für die meisten unserer Kunden wird sich in Sachen Erstattung nichts ändern“, heißt es von der Bahn.
Etwas anders sieht das bei Entschädigungen aus. Das ist eine prozentuale Zahlung, die dir bei Verspätungen ab 60 Minuten ausgezahlt wird. Die bekannten Entschädigungssätze bleiben dabei auch weiterhin bestehen. Bei einer Verspätung von 60 Minuten und mehr bekommst du 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des Kaufpreises zurück. Für Bahncard 100 Kunden gilt weiterhin, dass es maximal 10 Euro pro Fahrt in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse sind.
Die neue EU-Verordnung sieht vor, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Entschädigung zahlen müssen, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände, wie Naturkatastrophen, verursacht wird. Gewöhnliches Unwetter fällt aber nicht unter diese Kategorie. Demnach wirst du auch in Zukunft bei Unwettern, wie Stürmen oder Hochwasser, in vollem Umfang im Rahmen der Fahrgastrechte entschädigt und bekommst Geld zurück. „Lediglich bei wenigen Ausnahmeereignissen, wie der Jahrhundertflut 2021 oder anderen großen Naturkatastrophen, gibt es künftig keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf Entschädigung“, so die Bahn. Man schaue sich aber jeden Einzelfall genau an und biete eventuell Kulanzgutscheine für künftige Fahrten an.
Kein Geld bei Polizeieinsatz am Gleis oder Kabeldiebstahl
Problematischer wird es für dich, wenn du in einem Zug sitzt, der wegen “Eingriffen durch menschliche Dritte“ nicht mehr fährt oder Verspätung hat. Das sind beispielsweise ein Kabeldiebstahl oder Polizeieinsätze am Gleis. Hier wird dir künftig keine Entschädigung mehr gezahlt. Nach Angaben der Deutschen Bahn verursachen diese aktuell nur einen verschwindend kleinen Teil an Fahrgastrechtefällen. Die meisten Fahrgäste der Deutschen Bahn dürften da andere Erfahrungen haben. Die Bahn verspricht aber, kulant zu handeln. Hat ein Zug etwa mehrere Verspätungsursachen, habe Kulanz Vorfahrt. „Die DB zahlt nur dann keine Entschädigung, wenn die Verspätung ausschließlich und zweifelsfrei auf einen Eingriff Dritter zurückzuführen ist“, so die Bahn.
Und: Im Streikfall wird die DB wie bisher vollumfänglich entschädigen. Übrigens hast du zum Einreichen deiner Beschwerden künftig nur noch drei Monate nach der Fahrt Zeit. Bisher war es ein Jahr. Auch hier werde die Bahn weiterhin kulant sein, verspricht sie. 97 Prozent der Beschwerden würden ohnehin schon binnen drei Monaten eingereicht.
Es gibt übrigens noch eine weitere Änderung ab heute: Das Deutschlandticket gilt jetzt als deutlich ermäßigte Fahrkarte, bei der du faktisch keine Fahrgastrechte mehr hast.