Wer bisher wissen wollte, wie viel er über das Jahr hinweg an Heizkosten zahlen muss, musste stets die Jahresabrechnung abwarten. Das hat viele Nachteile für den Verbraucher, da er häufig so nicht weiß, ob er eine große Rückzahlung erhält – oder sogar eine Nachzahlung droht. Genau das soll sich für Verbraucher jetzt ändern. Während bei Stromzählern die Digitalisierung hinterherhinkt, ist man bei Wärmezähler bereits deutlich weiter, wie eine Erhebung des Ablesedienstleisters Ista ergab. Mehr als drei Viertel aller Zähler für Heizungs- und Warmwasserverbrauch in Mehrfamilienhäusern sind bereits sowohl digital als auch aus der Ferne ablesbar. Genau genommen sind es 77 Prozent aller Haushalte. Im Vergleich sind lediglich fünf Prozent aller Haushalte in Mehrfamilienhäusern mit einem Smart Meter ausgestattet.
Vermieter soll Verbrauchsinformationen regelmäßig zur Verfügung stellen
Nur weil sich die Zähler aus der Ferne ablesen lassen, bedeutet das jedoch noch lange nicht, dass Mieter diese Informationen regelmäßig erhalten. In 43 Prozent der Wohnungen erhalten Mieter bisher keine Monatsauflistungen darüber, wie viel sie verbraucht haben, obwohl diese Übermittlung technisch umsetzbar wäre. Dabei wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass Haushalte, die jeden Monat erfahren, wie viel Wärme sie verbraucht haben, sich aktiver um ein Energiesparen bemühen. Die Effekte wären direkt greifbarer als ein gesamtes Jahr abzuwarten. Bisher konnte diese als „Nudging-Effekt“ bezeichnete Wechselwirkung in Studien zwar nicht untersucht werden. Da Verbraucher jedoch aus eigenem Interesse um Kostenreduktion bemüht sind, dürfte sich die monatliche Abrechnung als praktikable Selbstkontrolle erweisen.
Seit Anfang 2022 müssen beim Gerätetausch oder dem ersten Einbau von Wärmezählern bereits fernablesbare Zähler integriert werden. Bis Ende 2026 müssen sämtliche Geräte umgestellt werden. Laut Verordnung müssen Vermieter ihren Mietern dann auch jeden Monat über den Verbrauch informieren. Erfolgt das nicht, können die Mieter die Heizkosten kürzen – um drei Prozent. Von der Regelung sind sämtliche Immobilien betroffen, die mit zentraler Heiz- und Warmwasseranlage ausgestattet sind und wenigstens zwei Wohneinheiten besitzen. Die Lebensdauer der Zähler spielt dabei keine Rolle. Auch wenn der Zähler erst kürzlich eingesetzt wurde, muss er bis 2026 getauscht werden.
Digitale Wärmezähler sind bisher attraktiver als Smart Meter
Doch warum sind schon heute so viele Zähler aus der Ferne ablesbar, während die Smart Meter vergleichsweise selten installiert werden? Der Grund dafür dürfte sein, dass die Beteiligten ein größeres Interesse daran hatten, die Hilfsmittel auch tatsächlich anzubringen. Die Hardware der Geräte mag zusätzliches Geld kosten, dafür entfallen jedoch die Gebühren für eine jährliche Ablesung durch die Mitarbeiter. Da diese oft lange Wege auf sich nehmen müssen und dabei nicht selten mehrere Versuche für einen Ablesetermin benötigen, ist der Umstieg auf die fernablesbare Messtechnik kosteneffizienter.
Ein Betreten von Wohneinheiten durch Mitarbeiter ist nicht mehr notwendig, die Datenübertragung kann direkt per Funk an den Messdienstleister erfolgen. Die smarten Wärmezähler kosten im Baumarkt mittlerweile nicht mehr als zuvor übliche, analoge Geräte. Ob der gewünschte Energiespareffekt durch die monatlichen Verbrauchsinformationen eintritt, wird die Zukunft zeigen. Zumindest dürften Vermieter ein Interesse daran haben, sie pünktlich bereitzustellen, um keinen eigenen Anteil an den Heizkosten tragen zu müssen. Smart Meter hingegen sind bisher vorrangig für Haushalte attraktiv, die von den Vergünstigungen auf den Strompreis profitieren, wenn man eine Wallbox oder Wärmepumpe an ihnen anschließt.