Ob beim Abbiegen ober beim Spurwechsel, ob beim Verlassen des Kreisverkehrs oder beim Einparken: Man könnte den Eindruck gewinnen, dass viele Autofahrer blinkfaul geworden sind. Mit Sicherheit gibt es Menschen, die auch mal vergessen zu blinken. Doch das dürfte eher eine Ausnahme sein. Ob es plötzlich cool ist, den Blinker in seinem BMW nicht mehr zu betätigen? Das dürften wohl nur diejenigen wissen, die am Steuer sitzen. Denn für andere Teilnehmer im Straßenverkehr ist das ziemlich uncool. Biegt man an der Ampel ab und hat vergessen zu blinken, kann das Fußgänger und Radfahrer in Gefahr bringen, die sich darauf verlassen haben, man fährt weiter geradeaus. Was die meisten Autofahrer nicht wissen: Wer nicht blinkt und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld.
Bußgeld: Das kostet „vergessen zu blinken“
Das Blinken gehört zum Autofahren, wie das Gas geben und Bremsen oder das Einschalten der Scheibenwischer, wenn es regnet. Doch diese Routine ist bei einigen Autofahrern in den vergangenen Jahren abhandengekommen. Dabei ist es verboten, nicht zu blinken. Laut Straßenverkehrsordnung muss jeder Fahrtrichtungswechsel durch Blinken angekündigt werden. Selbst dann, wenn man einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss man blinken.
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Trotzdem fragen sich viele Verkehrsteilnehmer: Haben die neuen Autos keine Blinker mehr? Oder sind die Fahrer arrogant oder faul? Es gibt wohl mehrere Ansätze, warum man zum Blinkmuffel wird. Doch man sollte sich das „vergessen zu blinken“ schnell abgewöhnen. Nicht nur, weil für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahrensituation entstehen kann, sondern auch, weil es ein Bußgeld gibt. So werden laut Bußgeldkatalog 10 Euro fällig, wenn man den Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt. Hat man vergessen zu blinken und es werden andere gefährdet oder es kommt zu einem Unfall, werden 35 Euro fällig.
Wann und wie blinkt man richtig?
Wer abbiegt, muss blinken. Und zwar so lang, bis der Abbiegevorgang beendet ist. Auch wer Hindernissen, etwa einem einparkenden Auto, ausweicht, muss blinken. Beim Überholen muss vor dem Ausscheren und vor dem Wiedereinordnen der Blinker betätigt werden. Und beim Verlassen eines Kreisverkehrs muss man blinken, nicht beim Einfahren. Übrigens: Wer rechts oder links blinkt, aber trotzdem geradeaus fährt und anschließend mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammenstößt, trägt eine Mitschuld am Unfall.