Verbraucherzentrale warnt vor Abofallen: Firmen tricksen Kunden massiv aus – jetzt wird ermittelt

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Einfach einen Vertrag kündigen. Das sollte für jeden Verbraucher unkompliziert möglich sein, doch in der Realität ist das Gegenteil oft der Fall. Die Verbraucherzentrale warnt nun vor massiven Tricksereien und ermittelt gegen zahlreiche Unternehmen.
Person kündigt Vertrag
So tricksen dich Unternehmen bei Vertragskündigungen aus.Bildquelle: Scott Graham/Unsplash

Neue Kunden mit günstigen Verträgen und Monatsgebühren locken. Das ist Usus in der Branche und vor allem an Schnäppchen-Tagen wie dem Black Friday besonders beliebt. Doch was viele Verbraucher gern übersehen: Nach einem spezifischen Zeitraum erhöht sich der Grundgebühr wieder auf den ursprünglichen Preis. Kündigt man nicht rechtzeitig, hängt man schnell in einer Abofalle oder mindestens einem verlängerten Vertrag drin. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Denn selbst wenn man kündigen will, ist das oft gar nicht so einfach.

Verbraucherzentrale: Vertragskündigung oft zu versteckt

Diese Tatsache kritisiert nun die Verbraucherzentrale. Denn von Rechts wegen muss vor allem im Internet ein deutlich sichtbarer sowie leicht erreichbarer Kündigungsbutton vorhanden sein. Die neue Regelung gilt seit Juli dieses Jahres. Dabei ist egal, um welche Firma und welchen Vertragsabschluss es sich handelt, etwa um ein Streaming-Abo oder einen Mobilfunkvertrag. Ein entsprechender Button ist aber in vielen Fällen rechtswidrig angebracht.

Wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt, sind nach eingehender Prüfung von mehr als 800 Webseiten nur 273 Seiten zufriedenstellend mit dem Kündigungs- und Widerrufsrecht umgegangen. In 349 Fällen war der Button überhaupt nicht auffindbar, in 65 Fällen befand er sich versteckt auf einer Webseite und 38 Fällen war die Beschriftung des Buttons irreführend oder falsch. Insgesamt prüfte die Verbraucherzentrale zwischen dem 18. Juli und dem 14. Oktober dieses Jahres.

Rechtswidriges Vorgehen: Viele Unternehmen abgemahnt

Das mangelhafte Ergebnis förderte auch einige Abmahnungen zutage. Wie die Verbraucherzentrale angibt, verwarnte man im Zuge der Überprüfung 152 Unternehmen. Darunter auch solche, die gleich aufgrund mehrerer Webseiten und rechtswidrigem Umgang mit einem Kündigungsbutton abgemahnt wurden.

Bereits bis Anfang November gingen 86 Unternehmen auf die Forderung der Verbraucherschützer ein. „Auch andere Unternehmen, die von uns noch keine Abmahnung erhielten, haben ihre Seiten direkt nachgebessert“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren damit unmittelbar von unserer Abmahnaktion.“ In anderen Fällen geht die Verbraucherzentrale sogar bis vor Gericht. Die generelle Prüfung soll auch nach dieser ersten Abmahnwelle weitergehen.

Verbraucher, denen der nicht sachgemäße Umgang mit Kündigungs- und Widerrufsbutton auffällt, können die Verbraucherzentrale unterstützen. Sie können die entsprechenden Webseiten online melden. Um einen Vertrag fristgerecht zu kündigen, hilft dir darüber hinaus unser Kündigungskonfigurator mit zahlreichen Vorlagen und Erinnerungen.

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