Verbraucherschützer: Warnung vor diesen Glasfaser-Verträgen der Telekom

4 Minuten
Der Glasfaserausbau ist derzeit Land auf Land ab ein Thema. Alleine die Telekom will nach eigenen Aussagen in diesem Jahr drei Millionen Haushalte ans Netz bringen. Doch es gibt Probleme – vor allem bei den Verträgen.
Ein Warnschild vor einer Glasfaser-Baugrube der Telekom
Ein Warnschild vor einer Glasfaser-Baugrube der TelekomBildquelle: inside digital / Thorsten Neuhetzki

Verbraucherinnen und Verbraucher werden aktuell vermehrt zu Vertragsabschlüssen an der Haustür überredet. Das zumindest berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Als Vorwand diene der Ausbau des Glasfaser-Netzes in der Hansestadt. Vor allem über sogenannte Haustür-Ranger der Telekom haben sich Hamburgerinnen und Hamburger zuletzt bei der Verbraucherzentrale beschwert. Das Unternehmen Ranger Marketing ist seit vielen Jahren im Auftrag der Deutschen Telekom beim sogenannten Direktvertrieb tätig.

Vorwurf: Tarife für Anschlüsse, die es nicht gibt

„Telefonanbieter scheinen den geplanten Glasfaserausbau in der Stadt zum Anlass zu nehmen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern teure Daten- und Servicepakete anzudrehen“, heißt es von den Verbraucherschützern aus Hamburg. „Dabei ist oft noch unklar, ob und wann Glasfaserleitungen vor Ort verlegt werden“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale der Hansestadt. Die Folge laut Verbraucherschützern: Vielfach könnten die Betroffenen die Leistungen der Verträge gar nicht in Anspruch nehmen, weil entweder noch kein Glasfaserkabel in der Erde liege oder die Leitungen im Wohnhaus nicht für schnelle Datenübertragungen ausgelegt seien. „Es fehlt die notwendige Infrastruktur, um von den teuren High-Speed-Paketen zu profitieren“, so Rehberg. Doch jeder neu abgeschlossene Vertrag hat in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Erst nach Ablauf der 24 Monate ist eine monatliche Kündigung möglich.

Unklar ist in diesem Zusammenhang, um welche Verträge es im Konkreten geht. Denn Anschlüsse mit 100 oder 250 Mbit/s, die für die meisten Haushalte aktuell ausreichend sind, lassen sich auch über VDSL-Technik realisieren. Telekommunikationsverträge beinhalten zudem eine garantierte Mindestgeschwindigkeit. Wird diese nicht eingehalten, kann der Verbraucher den Vertrag vorzeitig kündigen. Das wäre also im Fall eines verkauften Gigabit-Tarifes ohne Glasfaserleitung kein Problem.

Die Verbraucherschützer empfehlen dennoch bei Vertreterbesuchen an der Haustür einen kühlen Kopf zu bewahren. Richtig ist der Hinweis der Verbraucherschützer, dass viele Menschen im Alltag nicht mehr als die schon verfügbaren Bandbreiten zur Datenübertragung zwingend benötigen. Dennoch ist es sinnvoll, dass schon heute die Glasfaserleitungen zumindest bis in die Gebäude kommen. Dann kannst du die Leitung später, wenn die Nachfrage da ist, ohne weitere Baggerarbeiten bestellen. 

Widerspruch bei Haustürgeschäft möglich

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, sollte laut Rehberg zunächst klären, ob das Glasfaserkabel auch tatsächlich bis in die Wohnung verlegt wird. „Ist die erforderliche Infrastruktur vorhanden und wird die hohe Bandbreite von Glasfaser tatsächlich benötigt, ist es trotzdem ratsam, den Vertrag fürs Highspeed-Internet nicht sofort zu unterzeichnen“, sagt die Verbraucherschützerin. Wer überstürzt in einen zu teuren Vertrag eingewilligt hat, kann diesen bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Hierfür ist lediglich eine Erklärung, aus Beweisgründen per Einschreiben, gegenüber dem Vertragspartner erforderlich.

Für die Telekom sind die Haustürgeschäfte ein wichtiges Standbein in ihrer Vertriebsstruktur. Schon im März teilte sie mit, es sei wichtig, „dass wir in den Glasfaserausbaugebieten die Menschen auf die Angebote aufmerksam machen und sie dazu persönlich beraten. Schließlich passiert da etwas Wichtiges vor der eigenen Haustür, und der Anschluss muss in die Häuser rein.“ Man informiere und berate dazu auf vielen verschiedenen Kanälen „und eben auch mit Partnerunternehmen im Direktvertrieb“. Die Firma Ranger sei laut Telekom spezialisiert auf Direktmarketing. Nach Angaben der Telekom werden die Direktvermarkter über Postwurfsendungen und Anzeigen in lokalen Medien angekündigt. Sogar die jeweiligen Gemeinden und die Polizei informiere man oftmals.

„Wenn es irgendwo Beschwerden gibt, wird sofort mit den verantwortlichen Mitarbeitenden gesprochen und auch nachgesteuert. Das kann im schlimmsten Fall auch personalrechtliche Konsequenzen haben bis hin zur Entlassung“, sagte damals Georg Schmitz-Axe, Leiter Partner bei der Telekom Deutschland. „Ich sage das unumwunden: Diese Fälle gibt es in der Praxis, das sind schwarze Schafe, wie sie in allen Branchen und Bereichen vorkommen.“ Nach seiner Darstellung sei aber nur einer von 1.000 Kundenkontakten nicht in Ordnung.

Telekom: Glasfaser für über 80-Jährige

Beim Haustürgeschäft wird der Telekom und auch anderen Anbietern immer wieder vorgeworfen, gerade ältere Menschen an der Haustür zu überrumpeln. „Das macht die Telekom ausdrücklich nicht“, so der Telekom-Manager. Man habe schon seit rund acht Jahren eine Über80-Regelung eingeführt. Diese Kunden werden an den nächsten Shop oder die Hotline verwiesen, heißt es. Doch es gibt eine Ausnahme: „Glasfaseranschlüsse bis ins Haus vermarkten wir vor Ort bis zum Alter von 85 Jahren. Denn viele Immobilien sind im Besitz älterer Personen. Ein Glasfaseranschluss ist in jedem Fall eine Aufwertung der Immobilie. Das Einverständnis für den Hausanschluss ist dabei nicht grundsätzlich an eine Tarifbuchung bei der Telekom gebunden.“ Zudem gebe es einen Bestätigungsanruf von Telekom-Mitarbeitern, die zusätzlich in der Gesprächsführung mit älteren Menschen geschult seien. 

Und was sagst du?

Bitte gib Dein Kommentar ein!
Bitte gibt deinen Namen hier ein