Immer wieder beanstandet die Wettbewerbszentrale Werbeversprechen von Unternehmen, die sie als irreführend einstuft. So musste etwa ein Onlinehändler das Angebot für sein Balkonkraftwerk überarbeiten, um den Trugschluss einer höheren Leistung auszuschließen. Ähnlich knüpfte sich die Wettbewerbszentrale nun ein anderes Werbeversprechen eines PV-Anbieters vor.
Verbraucherschützer beanstanden Mahnung für „kostenlosen Strom“
Auf einem Flyer warb der PV-Anbieter 1Komma5° mit „kostenlosem Strom für Braunschweig“ dank eines dynamischen Stromtarifs mit Smart-Meter. Die Wettbewerbszentrale empfand das Versprechen des „kostenlosen Stroms“ als irreführend. Bei Verbrauchern würde die Botschaft ankommen, dass sie per Saldo nichts mehr für ihren Strom zahlen müssten. Der Eindruck entsteht, dass die Schwankungen der Strompreise von 1Komma5° in den Strompreisen genutzt würden, damit keine Kosten mehr entstehen. Diese Erwartung kann jedoch nicht erfüllt werden. Allein durch Netzentgelte, Steuern und Abgaben kann der Strom bei Privathaushalten auch bei negativen Preisen an der Strombörse nicht ohne gewisse Kosten bezogen werden. Dadurch bleiben die Stromkosten zumindest zweistellig. Da es im Jahr auch nur eine begrenzte Anzahl an Stunden mit negativen Börsenstrompreisen gibt, kann niemand vorhersagen, dass diese genügen würden, um den Verbrauch eines Haushalts zu decken. Solar- und Windenergie schwanken stark in ihren Erträgen.
Neben der Formulierung genügte den Wettbewerbshütern die Transparenz des Angebotes nicht. Der scheinbar kostenlose Strom kann nämlich nur zusätzlichen Bedingungen bezogen werden. Nämlich, wenn die Endkunden zusätzlich zum dynamischen Stromtarif auch eine PV-Anlage, einen Heimspeicher sowie eine Wärmepumpe oder Wallbox beim Anbieter erwerben. Da sich allein diese Anschaffungskosten auf eine fünfstellige Investition belaufen, sieht die Wettbewerbszentrale, „dass dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten werden, die er für eine informierte geschäftliche Entscheidung benötigt“. Das Unternehmen hat bereits auf die Beanstandungen durch die Wettbewerbshüter reagiert. Nun wirbt das Unternehmen stattdessen mit „nahezu kostenlosem Strom“ und weist mit dem Zusatz von „mit Heartbeat AI und PV-Anlage“ auf die nötigen Anschaffungen klarer hin.
Viele PV-Anbieter offerieren eigene Stromtarife an
1Komma5° ist dabei nicht das einzige Unternehmen in der Branche, das neben PV-Anlagen auch mit einem eigenen Stromtarif wirbt. Verbraucher sollten bei Angeboten zu „kostenlosem Strom“ daher genau erfragen, zu welchen Konditionen dieses Versprechen gilt. In der Regel solltest du nicht damit rechnen, dass du dich tatsächlich völlig kostenlos mit Strom versorgen kannst. Selbst smarte Systeme, die den Stromverbrauch gezielt in Zeiten planen, in denen er besonders günstig ist, müssen Netzentgelte und weitere Abgaben einziehen. Ebenso gelten solche Versprechen häufig nur für einen bestimmten Jahresstromverbrauch, der von solchen Gewährleistungen abgedeckt ist.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste..