Ein US-Film, Zombies, Menschen, die versuchen ihnen zu entkommen. Daran ist erst einmal nichts Ungewöhnliches festzustellen. Doch je nachdem, wie gewalttätig Szenen dargestellt werden, bekommen unter anderem Filme Probleme. Das Resultat: Sie landen auf der Liste der verbotenen Inhalte und dürfen – zumindest nicht in der ungeschnittenen Version – gezeigt werden. Ausgerechnet ein öffentlich-rechtlicher Sender hat ein verbotenes Original nun doch gezeigt.
Dieser Horrorfilm steht auf dem Index – und war trotzdem im TV
Das Ereignis liegt nun schon einige Wochen zurück, wird nun aber erst brisant. Der deutsch-französische Sender arte strahlte in der Nacht zum 3. Februar den Horrorfilm „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ aus, der Mitte der 1980er Jahre von George A. Romero herausgebracht wurde. Übertriebene Effekte sind nicht das Problem, sondern vielmehr die explizite Inszenierung von Gewalt, die dem Film in Deutschland zum Verhängnis wurde. Der Film wurde seinerzeit, wenn überhaupt, nur stark gekürzt ausgestrahlt und landete postwendend auf dem Index zugunsten des Kinder- und Jugendschutzgesetzes. Das Verbot des Originals ist nach wie vor gültig.
arte strahlte Anfang Februar hingegen die unzensierte Version von „Zombie 2“ aus und stellte den Horrorfilm zuvor schon in der Mediathek zum Streamen zur Verfügung. Der Sender entschuldigte sich zwar mittlerweile dafür und bezeichnete die Ausstrahlung als einen Fehler, der „aufgrund eines bedauerlichen Versehens“ geschehen sei. Der Sender bezieht sich hierbei auf ein „FSK ab 18“-Logo, das vorgeblich auf einer DVD im Internet zu sehen gewesen sein soll. Laut Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist das Logo für „Zombie 2“ aber nicht vergeben worden, sondern sei weiterhin indiziert. Dennoch hat das Vorgehen nun rechtliche Konsequenzen für den Sender.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Wie die taz berichtet, geht jetzt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden gegen arte vor – zumindest indirekt. Da verantwortliche Personen derzeit noch unklar sind, laufen die Ermittlungen augenblicklich gegen Unbekannt. Hintergrund dazu ist, dass man im Strafrecht nur gegen explizite Personen vorgehen kann, aber nicht gegen arte als Sender. Der Vorwurf: Der deutsch-französische Sender verstieß mit der unzensierten Ausstrahlung des Films gegen §4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags sowie gegen §131 des Strafgesetzbuchs. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang; wie der Prozess ausgeht, ist unklar.
Filme, die beschlagnahmt und indiziert sind, dürfen in Deutschland weder beworben, noch verbreitet werden. Wer generell dagegen verstößt und solche Inhalte zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafen oder Geldbußen bestraft.
Darum geht es in „Zombie 2“
Wie der Titel schon sagt, stehen die Untoten im Fokus des Films. Die Menschheit muss sich erneut mit ihrem möglichen Untergang auseinandersetzen, denn: In den Städten leben nur noch Zombies, die überlebende Menschen aufspüren und fressen. Unter den Überlebenden sind Wissenschaftler, die sich als Team in einem Bunker verschanzt haben und einen Ausweg aus der Misere suchen. Doch die Stimmung ist angespannt und die Wissenschaftler sind überfordert – bis einer von ihnen mit auf eine absurde Idee kommt: Zombies zu trainieren und die Lust auf Menschenfleisch vergessen zu lassen.
„Zombie 2“ ist keineswegs der erste indizierte Film, den arte ausstrahlt. Unter anderem zeigte der Sender auch den ebenfalls auf dem Index stehenden Horrorfilm „Freitag der 13.“.