Verbot für Öl- und Gasheizung naht: Es greift früher als gedacht

3 Minuten
Das Aus für fossile Heizungen gilt schon lange als besiegelt. Uneinigkeit herrschte jedoch über den Zeitpunkt, zu dem sie aus Deutschland verschwinden sollten. Hatte man ursprünglich ein hartes Verbot geplant, wurde stattdessen eine lange Übergangsphase gewährt. Das könnte sich jetzt ändern.
Verbot für Öl- und Gasheizung naht - es greift früher als gedacht
Verbot für Öl- und Gasheizung naht - es greift früher als gedachtBildquelle: brizmaker/Shutterstock

Es war eine Phase voller Unsicherheiten, während die Ampel-Koalition über die Einzelheiten der Erneuerungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) diskutierte. Im Volksmund wird es „Heizungsgesetz“ genannt, da es sich vorwiegend mit dem Beheizen von Gebäuden und den dafür gültigen Richtlinien befasst. Nach langer Wartezeit erhielten wir schließlich die finale Form sowie ein Enddatum für Öl- und Gasheizungen. Nachdem man bereits zuvor ein hartes Ende für Öl- und Gasheizungen gefürchtet hatte, konnten Menschen zunächst aufatmen. Denn in Deutschland soll das Verbot für Öl- und Gasheizungen erst ab 2045 greifen, sodass eine lange Phase mit Übergangsregelungen für Haushalte besteht. Eine andere Instanz zögert jedoch deutlich weniger und setzt den Cut für die fossilen Anlagen wesentlich früher.

Verbot für Öl- und Gasheizungen schon 2040

Das EU-Parlament lieferte bereits einen Beschluss zur Dekarbonisierung des EU-Gebäudesektors – mit klaren Vorgaben. Schon ab 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben. Ab dem kommenden Jahr gilt sogar ein Verbot für Subventionen von Heizkesseln, die fossile Brennstoffe verwerten. Lediglich Zuschüsse für hybride Heizanlagen, die teilweise auf fossile Brennstoffe und teilweise auf erneuerbare Heizmedien setzen, dürfen noch Fördergelder durch die EU-Staaten erhalten. Möglich wäre eine solche Kombination etwa durch die Verbindung eines Heizkessels mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage. Ausnahmen sind laut der Pressestelle für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude möglich. Ähnliche Regelung gelte für Öl- und Gasheizungen, die in provisorischen Gebäuden und Kirschen eingesetzt würden.

Mit diesem Beschluss müssen alle EU-Länder die Vorgaben lokal umsetzen. Somit bleibt auch Deutschland nicht vor einem fünf Jahre früheren Verbot für Öl- und Gasheizungen verschont. Die Ausarbeitung in die landeseigenen Gesetze steht für viele EU-Staaten jedoch noch aus. Ebenso die genauen Vorgaben für Ausnahmen dieser Regelung. Es ist somit möglich, dass es zu weiteren Abschwächungen und Übergangsfristen kommen wird. Dennoch sollten gerade Haushalte, die zwischen heute und 2040 eine Heizung austauschen müssen, die Vor- und Nachteile einer fossilen Heizung gut abwägen. Denn nicht nur das anrückende Verbot sorgt dafür, dass diese immer unattraktiver werden. Der steigende CO₂-Preis in den kommenden Jahren sowie die drohende Erhöhung von Netzentgelten sollte ebenso wenig vernachlässigt werden.

Maßnahmen sollen ebenso Energiearmut bekämpfen

Die neue Richtlinie soll nicht nur einen großen Teil der CO₂-Emissionen dämpfen, da der Gebäudesektor rund 36 Prozent aller Ausstöße verursacht. Ihr Ziel ist es ebenso, die Ursachen der sogenannten Energiearmut zu bekämpfen. Gerade Geringverdiener müssen einen großen Teil ihrer Einnahmen häufig für Heizen und Stromkosten ausgeben. Werden sie durch zusätzliche hohe CO₂-Abgaben belastet, etwa weil der Eigentümer des Mietobjektes keine bessere Heizung einbaut, vergrößert sich diese Belastung in den kommenden Jahren noch stärker. Gerade Mieter gelten daher häufig als Verlierer in der Energiewende. Sie haben keine Möglichkeit, ihren Vermieter zu einem Austausch der Heizung auf effiziente Modelle zu zwingen. Geschieht ein Austausch jedoch, dürfen Kosten für die Maßnahmen auf die Miete umgelegt werden. Wie stark die sozial schwächeren Gesellschaftsschichten von diesem Beschluss jedoch profitieren können, lässt sich heute noch kaum einschätzen. Vor allem die länderspezifischen Umsetzungen dürften sich hier als Zünglein an der Waage erweisen.

Mitreden

4 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild oli

    Bevor jemand anfängt nun hir die GRÜNEN zu bashen: Das initiale GEG wurde von der CDU verabschiedet! Die GRÜNEN haben das ENTSCHÄRFT. Nun kommt halt die EU und macht Nägel mit Köpfen. Ach ja, in der EU haben die Konservativen auch die Mehrheit….

    Antwort
    • Nutzerbild Karsten Frei

      Wer CDU wählt, kriegt Grün.
      Das hat Frau Merkel eindeutig bewiesen.
      Eine Partei, die „Dinosaurier“ an der Spitze hat, ist einfach unattraktiv.
      CDU koaliert gerne mit Grün und ist mit einem 68 Jahre !!! altem Kanzlerkandidaten weder für junge, noch für konservative Wähler wählbar.
      Es gibt und wird noch mehr Alternativen geben.
      Und jeder Verbot kann genauso schnell aufgehoben werden, wie er kommt.

      Antwort
  2. Nutzerbild Bolli

    Verbote und Verordnungen haben wir viel zu viele, benötigen wir auch nicht.
    Unsere Freiheit wird jeden Tag mehr und mehr beschnitten und somit werden wir jeden Tag ärmer. ( auch pekuniär )
    😎😎😇😇

    Antwort
  3. Nutzerbild Sonnenprinz

    Diese abgehobene Politikerkaste mit völlig überzogenen Gehältern interessiert die Bevölkerung überhaupt nicht. Es werden Vorschriften durchgesetzt, um Macht auszuüben und sie sich zu sichern.
    Es ist denen völlig egal, was dieser Heizungsmurks den kleinen Mann kostet.
    Solange in China die fossilen Kraftwerke noch die nächsten 60 Jahre laufen, will ich auch mit Öl heizen dürfen.

    Antwort

Und was sagst du?

Bitte gib Dein Kommentar ein!
Bitte gibt deinen Namen hier ein