Die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung für Elektroschrott in Deutschland basiert auf der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie). Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Sammlung, Rücknahme und zum Recycling von Elektroschrott zu ergreifen. Das soll die Umwelt schützen und wertvolle Ressourcen wiedergewinnen. Die EU fordert von den Mitgliedsländern, dass Einzelhändler, die Elektrogeräte verkaufen, auch die Verantwortung für die Rücknahme der Altgeräte übernehmen. Die WEEE-Richtlinie zielt darauf ab, die Sammelquote für Elektroschrott zu steigern und umweltfreundliches Recycling zu gewährleisten. In Deutschland setzt das Elektrogesetz diese Vorgabe um. Es verpflichtet Einzelhändler wie Lidl mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche, alte Elektrokleingeräte kostenlos zurückzunehmen.
Das ist bei Lidl passiert
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Zuge von Testbesuchen bei Lidl festgestellt, dass sie der Verpflichtung der Annahme von Elektroschrott nicht nachkam und daraufhin geklagt. Lidl argumentierte zuvor damit, dass die Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott im Lebensmitteleinzelhandel unverhältnismäßig sei. Daraufhin erklärten Richter, dass gesetzliche Regelungen den Umwelt- und Verbraucherinteressenten dienen, da Supermärkte mit großer Verkaufsfläche, wie Lidl, eine besondere Verantwortung bei der Entsorgung der von ihnen verkauften Elektroobjekte haben. Das Gericht hat der DUH Recht gegeben und bestätigte, dass Lidl gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verstoßen hat.
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So lautet die Entscheidung vom Oberlandesgerichtshof Koblenz
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Urteil entschieden, dass Lidl verpflichtet ist, alte Elektrogeräte von Kunden kostenlos zurückzunehmen, wie es das Gesetz seit Juni 2022 vorschreibt. Das Gericht entschied zugunsten der DUH und stellte fest, dass Lidl die gesetzlichen Vorgaben zur Rücknahme von Elektroaltgeräten nicht eingehalten hat.
Der Gerichtshof fordert also die Einhaltung der Richtlinien, sodass die Rücknahme von Elektrokleinstgeräten garantiert wird. Eine Revision gegen das Urteil des OLG Koblenz ist nicht möglich. Allerdings hat Lidl die Option, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie ihre alten Elektrogeräte, insbesondere kleinere Geräte unter 25 cm wie Rasierer oder elektrische Zahnbürsten, kostenlos bei großen Supermärkten und Discountern wie Lidl zurückgeben können. Größere Altgeräte müssen die Märkte nur beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts kostenlos zurücknehmen.
So äußert sich die DUH
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte sich zufrieden mit dem Urteil: „Supermärkte wie Lidl müssen Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen verkauften Produkte übernehmen. Wir müssen die Elektroschrott-Sammelquote dringend steigern, um die Umwelt zu schützen.“ Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts liegt die Sammelquote für Elektroschrott in Deutschland 2023 bei nur 29,5 Prozent. Das ist weit entfernt von den gesetzlich geforderten 65 Prozent.
Dieses Urteil ist Teil einer Reihe von rechtlichen Schritten der DUH gegen verschiedene Handelsunternehmen, die ihrer Rücknahmepflicht nicht nachgekommen sind. Zuvor hatten bereits das Landgericht Mainz Aldi Süd und das Landgericht Frankenthal Lidl zur Rücknahme von Elektrokleinstgeräten verurteilt. Die DUH fordert nun konsequente Kontrollen durch die zuständigen Landesbehörden und kündigt weitere Testbesuche bei Supermärkten und Drogerien an. So wollen sie sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Außerdem empfiehlt die DUH, dass Händler professionelle und brandschutzsichere Sammelbehälter im Kassenbereich aufstellen oder eine schnelle persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden ermöglichen, um den Rückgabeprozess für Kunden zu erleichtern.