Bereits Anfang des Jahres stellte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen Gesetzesentwurf vor, der eine Update-Pflicht umfasste. Wann eine entsprechende Regelung in Kraft treten könnte, war damals allerdings noch nicht bekannt. Wie Handelsblatt berichtet, hat sich die Große Koalition nun auf ein Gesetzespaket verständigt. Dieses soll noch in der laufenden Woche vom Bundestag beschlossen werden und am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die ungenaue Formulierung könnte die neuen Verbraucherrechte jedoch stark eingrenzen.
Update-Pflicht viel zu vage
Grundsätzlich verpflichtet die neue Regelung Hersteller dazu, Software-Updates für jegliche Geräte, die Software verbaut haben, bereitzustellen. Für Verbraucher bedeutet das, dass ihre Produkte sowohl die neuesten Funktionsaktualisierungen als auch wichtige Sicherheitspatches erhalten. Laut CDU-Politiker und Rechtsanwalt Jan-Marco Luczak schaffe man mit den neuen Regelungen Rechtssicherheit und Durchblick im dichten Dschungel von digitalen Produkten und Dienstleistungen und mache das Vertragsrecht fit für die Zukunft.
Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung (Digitalverband) kritisierte die Regelung dagegen bereits Anfang 2021: „Es bleibt völlig unklar, wie lange smarte Geräte künftig aktualisiert werden müssen. Die Erwartungshaltung der Verbraucher muss hier mit Angebotsvielfalt und Preisstabilität in Balance gebracht werden. Lebenslange Update-Verpflichtungen etwa würden zu deutlichen Preissteigerungen bei Produkten und Anwendungen führen. Letztlich würden viele günstige Produkte aus dem Markt verschwinden, die Anzahl der Hersteller abnehmen.“
Eine lebenslange Update-Pflicht stellt eine Seite der Medaille dar. Es könnte jedoch auch der Fall sein, dass der von der neuen Regelung abgedeckte Update-Zeitraum viel zu kurz ausfällt. Im Gesetz steht lediglich, dass „der Verbraucher während des Zeitraums Aktualisierungen erhält, den er aufgrund der Art und des Zwecks der Sache und der digitalen Elemente und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann“. Wie Hersteller, Verbraucherzentralen oder gar Gerichte diesen Satz auslegen werden, ist allerdings ungewiss. Und auch bei der Häufigkeit der Aktualisierungen sieht es ähnlich aus.
Anpassung der Gewährleistung
Während die Update-Pflicht noch viel Raum für Spekulationen bietet, stellt ein weiterer Aspekt der kommenden Regelungen eine aus Verbrauchersicht durchwegs positive Entwicklung dar. Das Gesetz soll die „Beweislastumkehr“ von aktuell sechs auf künftig zwölf Monate verlängern. Wenn Käufer in diesem Zeitraum einen Mangel am Produkt entdecken, muss der Hersteller beweisen, dass dieser nicht bereits beim Kauf bestand – und nicht wie aktuell der Verbraucher. Wieso das ein solch wichtiger Aspekt ist, verrät unser Garantie- und Gewährleistungs-Ratgeber.