Die Überraschung war groß, als das Wirtschaftsministerium um Robert Habeck (Grüne) am vergangenen Samstag (16. Dezember) verkündete: „Umweltbonus endet mit Ablauf des 17. Dezember 2023″. Insbesondere die kurze Frist von nur einem Tag sorgte vielerorts für Verwunderung. Und für Frust. Denn wer bereits ein E-Auto bestellt hat und jetzt mit keiner Förderung mehr rechnen kann, dürfte den einen oder anderen Fluch ausgestoßen haben. Immerhin geht es um (bis zu) 4.000 Euro, die der Staat beim Kauf eines Elektroautos plötzlich nicht mehr zuschießt. Entgegen jeglicher Versprechen. Denn eigentlich sollte der Umweltbonus für E-Autos erst Ende 2024 auslaufen.
Hersteller reagieren überrascht bis verärgert
Auch bei den Autoherstellern sorgte das abrupte Ende der staatlichen Subventionierung für hektische Betriebsamkeit. „Wenn die Transformation in Richtung Elektromobilität gelingen soll, benötigen Verbraucher stabile Rahmenbedingungen“, kritisiert etwa der Chef von Skoda Deutschland, Jan-Hendrik Hülsmann. Bei Stellantis, Muttergesellschaft von Marken wie Peugeot, Opel oder Jeep, habe man „die Entscheidung, den Umweltbonus mit weniger als 48 Stunden Vorlauf zu beenden, mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen“, sagt Deutschland-Chef Lars Bialkowski. Und Kia-Geschäftsführer Thomas Djuren hält die kurzfristige Beendigung des Förderprogramms für „eine böse Überraschung“.
Da verwundert es wenig, dass zahlreiche Pkw-Hersteller in die Bresche springen. Sie übernehmen den von vielen Kunden fest eingeplanten, aber ausgelaufenen Umweltbonus selbst. Die nachfolgende Tabelle gibt dir einen Überblick, wo du noch mit einer entsprechenden Extra-Zahlung rechnen kannst. In der Regel allerdings geknüpft an gewisse Bedingungen.
Hersteller | Umweltbonus gilt bei | Sonstiges |
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Citroën | Auslieferung bis 29. Februar 2024 | gilt nur für bereits getätigte Bestellungen; nur bei Zulassung bis 29. Februar 2029 |
Cupra (Seat) | Auslieferung bis 31. März 2024 | gilt nur für Bestellungen, die vor dem 18. Dezember 2023 erfolgten |
Dacia | Auslieferung bis 29. Februar 2024 | gilt nur für bereits getätigte Bestellungen |
Fiat | Auslieferung bis 29. Februar 2024 | gilt nur für bereits getätigte Bestellungen; nur bei Zulassung bis 29. Februar 2029 |
Hyundai | Auslieferung bis 31. März 2024 | gilt nur für Bestellungen, die vor dem 16. Dezember 2023 erfolgten |
Jeep | Auslieferung bis 29. Februar 2024 | gilt nur für bereits getätigte Bestellungen; nur bei Zulassung bis 29. Februar 2029 |
Kia | Kauf bis 31. März 2024 | --- |
Lexus (Toyota) | Kauf bis 31. Dezember 2023 | Zulassung muss bis 31. Dezember 2023 erfolgen |
Nissan | bereits bestätigtem Lieferdatum | gilt nur für Bestellungen, die bis zum 17. Dezember 2023 erfolgten |
Mazda | Auslieferung bis 31. März 2024 | Zulassung muss bis zum 31. März 2024 erfolgen |
Mercedes | Auslieferung bis 31. Dezember 2023 | --- |
MG Roewe | bereits getätigtem Kauf | gilt nur für Bestellungen, die vor dem 18. Dezember 2023 erfolgten; Zulassungen müssen bis zum 15. Januar 2024 erfolgen |
Opel | Auslieferung bis 29. Februar 2024 | gilt nur für bereits getätigte Bestellungen; nur bei Zulassung bis 29. Februar 2029 |
Peugeot | Auslieferung bis 29. Februar 2024 | gilt nur für bereits getätigte Bestellungen; nur bei Zulassung bis 29. Februar 2029 |
Renualt | Auslieferung bis 31. März 2024 | gilt nur für bereits getätigte Bestellungen |
Skoda | bereits bestätigtem Lieferdatum | gilt nur für Bestellungen, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden |
Smart | Kauf bis 31. Dezember 2023 | Zulassung muss im Jahr 2024 erfolgen |
Subaru | Kauf bis 31. Januar 2024 | Zulassung muss bis 29. Februar 2024 erfolgen |
Tesla | Auslieferung bis 31. Dezember 2023 | --- |
Volkswagen | Auslieferung bis 31. März 2024 | gilt nur für Bestellungen, die vor dem 15. Dezember 2023 erfolgten |
Rechtsanwalt rät von Klagen gegen den deutschen Staat ab
Aber könnte sich aus dem kurzfristigen Aus des Umweltbonus nicht der Anspruch auf Schadenersatz vom deutschen Staat ableiten lassen? Rechtsanwalt Claus Goldenstein von der gleichnamigen Verbraucherkanzlei hat dazu eine klare Meinung: „Wir raten von entsprechenden Klagen ab, da sich diese erfahrungsgemäß über mehrere Jahre hinziehen und der Ausgang ungewiss ist.“
Erfolgversprechender sei es, die Rechtsdurchsetzung gegenüber dem jeweiligen Händler in Angriff zu nehmen. Entsprechende Klagen seien möglich, wenn die Auszahlung des Umweltbonus während des Kaufprozesses aktiv beworben und Kaufentscheidung unter anderem deshalb getroffen worden sei. Dann sei sogar ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.