Verbraucherschutz klagt an: Diese Internetgiganten manipulieren dich

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Die Bundeszentrale für Verbraucherschutz wirft mehreren Internetkonzernen vor, ihre Nutzer zu manipulieren. Um die Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten zu erhalten, soll dabei auch gegen geltendes Recht verstoßen werden. Die Vorwürfe wiegen also schwer.
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Facebook Datenleck: Bist du betroffen? So findest du es herausBildquelle: Alex Haney - Unsplash

Für Amazon, Bytedance, Google und Meta sind die Daten ihrer Nutzer die Quelle ihrer Einkünfte. Allein Google generierte im vergangenen Jahr mit Werbung einen Umsatz von nahezu 238 Milliarden Dollar. Das sind, weit mehr als zwei Drittel des Gesamtumsatzes von rund 305,6 Milliarden US-Dollar. Doch um die mit ihren Plattformen und Diensten genierten Daten nutzen zu können, muss das Einverständnis ihrer Nutzer eingeholt werden.

Mit Manipulationen zur Dienst-übergreifende Datenverwendung

Dabei setzen die Anbieter allerdings auch auf Methoden, die nach europäischem Recht nicht gestattet sind. Die Bundeszentrale für Verbraucherschutz stört sich vorrangig an der Art und Weise, wie die Banner gestaltet werden, mit denen die Zustimmung zur Nutzung von Daten der Besucher eingeholt werden. Sowohl bei der optischen Gestaltung als auch mit Blick auf die verwendeten Texte wird einer Untersuchung der Bundeszentrale stark auf manipulative Designs gesetzt. 

So suggeriert Meta seinen Nutzern in verschiedenen Diensten, dass nur mit einer Einwilligung zur Zusammenführung dieser Daten das gewünschte Nutzererlebnis geboten werden kann. Ähnlich geht ByteDance, der Anbieter von TikTok, vor. Die Chinesen spielen nach Angaben der Verbraucherschützer mit der Befürchtung, dass der Dienst nur dann weiterhin kostenfrei zur Verfügung steht, wenn einer Datenzusammenführung zugestimmt wird. Werden die Einverständniserklärungen nicht wie gewünscht abgegeben, müssen die jeweiligen Nutzer eine Einschränkung des Angebots hinnehmen.

Damit wenden sich die Konzerne gegen den Willen ihrer Nutzer. Diese stehen mehrheitlich dem Zusammenführen von Daten aus unterschiedlichen Diensten skeptisch gegenüber. Nach einer Umfrage sprechen sich demnach 70 Prozent der Nutzer gegen das Erstellen von lukrativen Profilen zu Werbezwecken aus. 

Verstoßen Internetkonzerne gegen geltendes Recht?

Dementsprechend wünscht sich die Präsidentin des VzBv, Ramona Pop, vonseiten der Europäischen Union nicht nur eine umfassendere Regulierung. Sie fordert auch ein konsequentes Umsetzen der gesetzlichen Regeln. Denn mit dem Digital Markets Act (DMA) der EU wurden die Regeln für die großen Internetkonzerne verschärft. Als sogenannte Gatekeeper, die die Zugangskontrolle in ihren Händen halten, dürfen sie ihre zentralen Plattformdienste nicht mehr seit dem 7. März 2024 mit anderen Diensten koppeln.

Doch genau das geschieht nach wie vor, wie die Verbraucherschützer mit Blick auf Meta betonen. Sie stören sich etwa daran, dass für die Nutzung des Facebook Marketplace ein Facebook-Konto vorhanden sein muss. Nach ihrer Auffassung sollte der Marktplatz auch ohne ein solches Konto genutzt werden können.

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