Ob für Miete oder die Handyrechnung, ob für Strom oder die Versicherung: Überweisungen und Daueraufträge gehören heute zum Alltag. Wer Geld auf ein anderes Konto überweist, muss den Zahlungsempfänger und eine IBAN angeben. Eine neue Regelung des EU-Parlaments soll ein Detail ändern, von dem alle Bank-Kunden bei einer Überweisung profitieren.
Das ändert sich demnächst bei der Überweisung
Gut 8 Milliarden Überweisungen nehmen die Deutschen pro Jahr vor. Bis das Geld auf dem Konto des anderen nach einer erfolgten Überweisung erscheint, kann es einige Tage dauern. Künftig soll es innerhalb weniger Sekunden da sein – und das sogar kostenlos. Doch nicht nur das soll sich ändern. Das EU-Parlament führt eine weitere Regelung ein, die Banken und Sparkassen beachten müssen.
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So müssen den neuen Vorschriften nach Banken und Sparkassen, die sowohl eine normale als auch eine Echtzeit-Überweisung anbieten, einen Abgleich der IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen. Stimmen IBAN und Empfänger nicht überein, soll der Kunde sofort darauf aufmerksam gemacht werden. Und das, bevor er das Geld an eine andere Person oder ein Unternehmen abschickt. Das soll denjenigen, der die Überweisung vornimmt, auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam machen.
Ab wann gilt die neue Regel?
Das EU-Parlament verpflichtete alle Banken und Sparkassen in allen 27 EU-Ländern sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein zu dieser Prüfung. Alle EU-Länder werden aufgefordert, diese neue Regelung bis zum 9. Oktober 2025 umzusetzen. Das Gleiche gilt im Übrigen für die kostenlose Echtzeit-Überweisung, für die Banken derzeit noch gerne einen Euro oder mehr verlangen, oder – wie die DKB oder ING – gar nicht erst anbieten. Länder mit anderen Währungen, also etwa Norwegischen Kronen oder Schweizer Franken, haben etwas länger Zeit, um diese neue Regelung umzusetzen. Hier gilt die Frist bis zum 9. Juli 2027.