Ob für Miete oder die Handyrechnung, ob für Strom oder die Versicherung: Überweisungen und Daueraufträge gehören heute zum Alltag. Wer Geld auf ein anderes Konto überweist, muss den Zahlungsempfänger und eine IBAN angeben. Eine neue Regelung des EU-Parlaments soll ein Detail ändern, von dem alle Bank-Kunden bei einer Überweisung profitieren.
Das ändert sich demnächst bei der Überweisung
Gut 8 Milliarden Überweisungen nehmen die Deutschen pro Jahr vor. Bis das Geld auf dem Konto des anderen nach einer erfolgten Überweisung erscheint, kann es einige Tage dauern. Künftig soll es innerhalb weniger Sekunden da sein – und das sogar kostenlos. Doch nicht nur das soll sich ändern. Das EU-Parlament führt eine weitere Regelung ein, die Banken und Sparkassen beachten müssen.
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So müssen den neuen Vorschriften nach Banken und Sparkassen, die sowohl eine normale als auch eine Echtzeit-Überweisung anbieten, einen Abgleich der IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen. Stimmen IBAN und Empfänger nicht überein, soll der Kunde sofort darauf aufmerksam gemacht werden. Und das, bevor er das Geld an eine andere Person oder ein Unternehmen abschickt. Das soll denjenigen, der die Überweisung vornimmt, auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam machen.
Ab wann gilt die neue Regel?
Das EU-Parlament verpflichtete alle Banken und Sparkassen in allen 27 EU-Ländern sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein zu dieser Prüfung. Alle EU-Länder werden aufgefordert, diese neue Regelung bis zum 9. Oktober 2025 umzusetzen. Das Gleiche gilt im Übrigen für die kostenlose Echtzeit-Überweisung, für die Banken derzeit noch gerne einen Euro oder mehr verlangen, oder – wie die DKB oder ING – gar nicht erst anbieten. Länder mit anderen Währungen, also etwa Norwegischen Kronen oder Schweizer Franken, haben etwas länger Zeit, um diese neue Regelung umzusetzen. Hier gilt die Frist bis zum 9. Juli 2027.
Das Verfahren heißt nicht Sofort-Überweisung, sondern Echtzeit-Überweisung. „Sofort“ gehört zu Klarna.
Wäre interessant, wie genau die Prüfung ausfällt. Bei meiner Marktgemeinde-Abrechnung ist die Adresse so lang, dass sie keinen Platz hat. Reicht Gemeinde? Muss ich den Suffix „im Hausruckkreis“ Ausschreiben, oder reicht Hausruck oder /H oder -H …..
Wow, da wird 3/4 vom Text die Überweisung erklärt (auch wenn Hintergrundwissen wichtig ist, hätte ich bald nicht mehr weitergelesen), um endlich zum Punkt zu kommen….
Dürfte schwer zu realisieren sein. Wie will die Bank das vorab bei einem unbekannten Empfängerkonto prüfen? Es gibt ja kein Online-Verzeichnis aller Bankkonten und der zugehörigen Empfänger. Und das auch noch in Echtzeit. Ich glaube nicht, dass der Artikel richtig ist.