Rund 1,9 Millionen Haushalte dürfen sich ab Januar 2025 auf mehr Geld freuen. Denn das Bundeskabinett hat beschlossen, das Wohngeld zu erhöhen. Es wird alle zwei Jahre automatisch an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Die berechtigten Empfänger erhalten ab dem kommenden Jahr durchschnittlich 15 Prozent mehr. Das seien etwa 30 Euro mehr Wohngeld pro Monat, teilte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit.
Mehr Wohngeld ab Anfang 2025 beschlossen
Das Wohngeld unterstützt Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Es soll also Menschen mit kleinen Einkommen helfen. Vor allem vielen Alleinerziehenden, Familien und Rentnern. Auch Studenten ohne BAföG haben unter gewissen Umständen das Anrecht, Wohngeld zu beantragen. Die entsprechende Verordnung für die Wohngelderhöhung wurde am Dienstagabend beschlossen. Damit die Erhöhung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Das zusätzliche Wohngeld muss nicht extra beantragt werden. Es wird allen Berechtigten automatisch überwiesen.
Zuletzt lag das Wohngeld durchschnittlich bei 370 Euro pro Monat. Die tatsächliche Höhe hängt aber von der Höhe des Einkommens, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung sowie von der Anzahl der Personen im Haushalt ab. Im Internet stellt die Bundesregierung einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Über ihn lässt sich eine erste Schätzung erstellen, die auch berücksichtigt, ob generell Anspruch auf Wohngeld besteht.
Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro. Damit bleibt Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Das Plus an Geld kommt automatisch
Nach einem Jahr ist es in der Regel notwendig, einen Nachweis zu erbringen, dass weiterhin der Anspruch auf Wohngeld besteht. Denn üblicherweise findet eine Bewilligung nur für zwölf Monate statt. Deswegen ist es wichtig, vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld zu stellen. Der Bewilligungszeitraum lässt sich auf 24 Monate verlängern, wenn zu erwarten ist, dass es keine wesentlichen Änderungen in den Einkommensverhältnissen geben wird, zum Beispiel bei Rentnerinnen und Rentnern.