Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Berlin eine Klage gegen den E-Autobauer Tesla eingereicht. Diese besteht inhaltlich im Allgemeinen aus zwei Punkten: einem Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht, der in Bußgelder für Tesla-Fahrer ausarten könnte. Und irreführender Werbung. Denn was viele Endverbraucher nicht wissen: Der US-amerikanische Hersteller verdient Unsummen mit CO₂-Emissionen und folglich mit der Förderung des Klimawandels.
Tesla und die Umwelt-Lüge?
Betrachtet man die von Tesla angegebenen CO₂-Emissionen für dessen Model 3 oder auch Model Y, steht auf der offiziellen Supportseite jeweils: 0 g/km. Auf einer anderen Seite heißt es derweil, Tesla stehe für eine Mission: „Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie.“ Ferner lautet das Tesla-Credo nach eigenen Angaben wie folgt: „Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen, desto besser.“
All das führe nach Auffassung des vzbv dazu, dass Käufer davon ausgehen, durch die Anschaffung eines Tesla-Fahrzeugs den allgemeinen CO₂-Ausstoß durch Pkw zu verringern. Ein wichtiger Kaufgrund, der so jedoch nicht der Realität entspricht. Stichwort: Emissionshandel.
Das Prinzip ist dabei recht simpel: Die Politik legt fest, wie viele Tonnen CO₂ von einer Gruppe insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die dazugehörigen Unternehmen, in diesem Fall Autobauer, erhalten oder kaufen Emissionsberechtigungen. Werden diese nicht benötigt, lassen sich die Emissionsrechte (Emission Credits) an andere Konzerne verkaufen. Auf diese Weise können letztere ihre Grenzwerte überschreiten, ohne Strafzahlungen befürchten zu müssen. Auch Tesla verdient an dem durch seine Automobile eingesparten CO₂. Und zwar nach eigenen Angaben allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden US-Dollar. Darüber informiert der E-Autobauer allerdings erst auf Seite 30 seines englischsprachigen Umweltverträglichkeitsberichts. Daher wirft der vzbv Tesla irreführende Werbung vor.
Massenüberwachung und Bußgelder für Kunden
Abseits der irreführenden Werbung zu CO₂-Emissionen kritisierte der vzbv auch den sogenannten Wächter-Modus. Mit diesem gehe eine Verarbeitung personenbezogener Daten einher, welche wiederum der Datenschutzgrundverordnung unterliege. Die Folge: Anwender müssen möglicherweise mit Bußgeldern rechnen. Ausführlichere Informationen dazu finden sich in diesem Artikel.