Eine Frau aus Los Angeles hat gegen Tesla geklagt, da sie mit ihrem Fahrzeug einen Unfall hatte und das trotz des aktivierten Autopiloten. In der Klage warf sie dem E-Auto-Riesen Mängel beim Autopiloten und beim Airbag vor. Daraufhin wurde eine Zahlung in Höhe von drei Millionen US-Dollar gefordert. Der Fahrerin zufolge ist sie mit ihrem Tesla Model S aus dem Jahr 2019 im FSD-Modus (Full Self-Driving Mode) gegen einen Randstein gefahren. Durch das Auslösen des Airbags erlitt sie schwere Verletzungen im Gesicht.
Tesla: Wer hat den Unfall verursacht?
Das Unternehmen forderte, für den Unfall nicht haftbar gemacht zu werden, da die Insassin den Autopiloten in einem städtischen Gebiet genutzt habe, obwohl der Hersteller im Handbuch davor abratet und warnt. Während einer Anhörung vor dem Los Angeles Superior Court erteilte die Geschworene der Klägerin keinen Schadenersatz. Zudem wurde festgestellt, dass der Airbag funktioniert habe und somit habe Tesla nicht versäumt, der Frau die jeweiligen Fakten zum Fahrzeug zu übermitteln.
Nach dem Urteil erklärte einer der Geschworenen: „Es ist kein selbstfahrendes Auto. Es ist ein Fahrassistent.“ Laut der Nachrichtenagentur Reuters wies das Geschworenengericht die Klage komplett zurück. Gleichzeitig habe der Elektroautobauer deutlich darauf hingewiesen, dass eine teilautomatisierte Fahrsoftware kein vollautonomes System ist. Dazu sei die Ablenkung der Fahrerin für den Vorfall verantwortlich gewesen.
Urteil: „Großer Sieg“ für Tesla?
Zwar sei das Urteil laut dem Juristen Ed Walters ein „großer Sieg“ für Tesla. Dennoch warnte er. Der „Fall sollte ein Weckruf für Tesla-Besitzer sein. Sie dürfen sich nicht zu sehr auf Autopilot verlassen, und sie müssen wirklich bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen.“ Auch wenn diese Verhandlung nun abgehakt ist, bereitet sich der Automobilhersteller auf weitere Prozesse vor.
Ich würde im Leben nicht auf die Idee kommen mir so eine amerikanische
$ – Elektromarmel – $ zu kaufen.
Ich trinke ja auch keinen japanischen Whiskey, oder chinesischen Wein.