Tesla-Elektrofahrzeuge erfreuen sich einer hohen Popularität in der Bevölkerung. Sie werden nicht nur elektrisch betrieben, sondern gehören zu den ersten Automobilen, die in gewissem Maße autonomes Fahren unterstützen. Doch so leuchtend Teslas Vorzüge auch sein mögen, der Autobauer bringt auch gewisse Schattenseiten mit sich. Ebensolche wurden nun von dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) bemängelt und in Form einer Klage hervorgehoben. Denn Datenschutz im Allgemeinen, aber auch die Risiken für Kunden, die einige digitale Funktionen mit sich bringen, scheinen den Hersteller nicht sonderlich stark zu interessieren.
Tesla-Fahrer müssen mit Bußgeldern rechnen
Besitzer eines Tesla-Fahrzeugs sollten von einem sogenannten Wächter-Modus bereits gehört haben. Dabei handelt es sich um eine Funktion, die dazu gedacht ist, verdächtige Aktivitäten rund um den Tesla zu erfassen. Erkennt das parkende Fahrzeug eine Bedrohung, wird die Aufzeichnung gestartet. Blöd nur, dass dies eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt, was wiederum laut dem vzbv der Datenschutzgrundverordnung unterliegt. Ferner ist auch die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld nicht zulässig. Somit soll der Einsatz des Wächter-Modus im öffentlichen Raum gesetzeswidrig sein: „Nutzer:innen müssten von Passant:innen, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen“, sagt Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. „Wer die Funktion nutzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.“ Dies soll Tesla nicht in ausreichendem Umfang kommuniziert haben. Zumindest auf der deutschen Tesla-Supportseite heißt es zum Wächter-Modus allerdings:
Hinweis: Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, alle örtlichen Vorschriften und Eigentumsbeschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Kameras zu beachten und einzuhalten.
Tesla
Dennoch stellt sich die Frage, weswegen der mit Datenschutzmängeln behaftete Wächter-Modus hierzulande überhaupt zugelassen wurden. Der vzbv sieht die Schuld in diesem Zusammenhang bei dem Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen. Daher fordert die Organisation, die Zusammenarbeit zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten zu stärken.
Irreführende Werbung
Abseits des Wächter-Modus kritisiert der vzbv irreführende Werbung zu CO₂-Emissionen beim Kauf von Teslas E-Autos. Denn entgegen den Werbeversprechen schaden auch Tesla-Käufe der Umwelt – wenngleich über einen Umweg. Stichwort: Emissionsrechtehandel.