Hintergrund der Änderung ist eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zu den von den Netzbetreibern verwendeten Mobilfunkrechten. Sie hat die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz übergangsweise um fünf Jahre verlängert. Das ist ein bisher unübliches Verfahren, da die Frequenzen normalerweise am Ende ihrer Laufzeit neu versteigert werden. Da man aber plant, in einigen Jahren weitere Frequenzen zu versteigern, wird es als sinnvoller erachtet, die neuen und die alten Frequenzen auf einmal zu vergeben oder zu versteigern. Damit will man einem Mangel an Frequenzen und voraussichtlich hohen Kosten entgegenwirken. Die Verlängerung ist für die Mobilfunknetzbetreiber aber mit Verpflichtungen verbunden, insbesondere mit Versorgungs- und weiteren Auflagen. Die Mobilfunknetzbetreiber werden außerdem durch ein Verhandlungsgebot verpflichtet, mit Diensteanbietern und virtuellen Netzbetreibern (MVNO) über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln.
Das sind die neuen Ausbau-Auflagen
Die neuen Auflagen besagen, dass Telekom, Vodafone und O2 vor allem auf dem Land deutlich ausbauen müssen. Ab 2030 sollen bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein. Bisher gibt es Versorgungsauflagen abhängig von der Bevölkerung, nicht aber von der Fläche. Weitere Auflagen sehen eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden sowie aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s vor. Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes sollen mindestens 50 Mbit/s haben. Alle Auflagen gelten ab 2029. Bis 2030 müssen alle Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.
Bestehende Netzbetreiber müssen Low-Band-Spektrum an 1&1 geben
Zudem verbindet die Bundesnetzagentur die Verlängerung mit speziellen Regelungen für den Neueinsteiger 1&1. Denn eigentlich hätte 1&1 mit der nun verschobenen Auktion Spektrum im sogenannten Low-Band ersteigern wollen. Das ist durch die Verlängerung um fünf Jahre nun nicht möglich. Dabei geht es dem Anbieter nicht um die Versorgung auf dem Land, sondern um die bessere Versorgung innerhalb von Gebäuden.
Die Verlängerung ist mit der Verpflichtung verbunden, dass die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica 1&1 einen Teil des ihnen zur Verfügung stehenden Low-Band-Spektrums zur gemeinsamen Nutzung bereitstellen. Es geht dabei um Frequenzen unterhalb von 1 GHz. Um dies zu erreichen, verpflichtet die Behörde die etablierten Netzbetreiber zu „fairen Verhandlungen“ mit 1&1. Sollte es 1&1 bis zum 1. Januar 2026 nicht gelingen, eine Einigung über die Nutzung dieser Frequenzen zubekommen, behält sich die Bundesnetzagentur vor, diese anzuordnen. 1&1 hat bereits angekündigt, unmittelbar auf die drei Mobilfunker zuzugehen, um keine Zeit zu verlieren. Dabei geht es um die Nutzung der Frequenzen in den Bereichen, in denen 1&1 sein eigenes Netz ausbaut. Weitere Auflagen umfassen eine Pflicht zur Überlassung von Frequenzen im Bereich 2.600 MHz für die Laufzeit der Verlängerung an 1&1 durch O2. Damit kann 1&1 auch LTE-Netze realisieren. Ferner gibt es ein Verhandlungsgebot zur Förderung von Kooperationen unter den Mobilfunknetzbetreibern sowie Berichtspflichten zu Verhandlungen über einen Zugang zu Mobilfunkvorleistungen.
Das jetzt verlängerte Frequenzspektrum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz soll zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden. Die heutige finale Entscheidung der Bundesnetzagentur zeichnete sich bereits ab, zuletzt durch ein Zeitungsinterview des BNetzA-Präsidenten in der vergangenen Woche.
