Zunächst einmal handelt es sich in dem von der Bundesnetzagentur noch um einen Entscheidungsentwurf für die Rahmenbedingungen. Das heißt, es läuft nun die Frist für Stellungnahmen der betroffenen Anbieter. Und so dröge das Thema zunächst klingt: Es geht für die Wettbewerber um den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Telekom. Das betrifft auch dich, wenn du künftig einen Glasfaseranschluss bei einem anderen Anbieter als der Telekom buchen möchtest, bei dir aber eine Telekom-Glasfaserleitung liegt.
„Der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom wird – anders als beim Kupfernetz – nicht ex-ante reguliert“, heißt es vom Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Das heißt, dass die Telekom ihre Vorleistungskosten, die sie Mitbewerbern in Rechnung stellen will, wenn diese ihre Leitung nutzen, nicht vorher genehmigen lassen muss. Das ist beispielsweise bislang bei DSL und VDSL der Fall. Hier wird regelmäßig durch ein kompliziertes Verfahren durch die Bundesnetzagentur der Vorleistungspreis festgelegt. „Dies ist ein großer Schritt und für die Telekom das Signal, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen“, heißt es von der Bundesnetzagentur.
Eingriff nur noch bei Missbrauch
Das Ganze soll aber kein Geschenk an die Telekom und eine Aufforderung zum Missbrauch sein. Denn die Telekom muss ihren Wettbewerbern im Gegenzug die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. „Nur für den Fall eines wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behält sich die Bundesnetzagentur ein Eingriffsrecht vor“, heißt es in einer Presseerklärung. Die Entgelte, die andere Anbieter wie 1&1 oder O2 für die Nutzung der Glasfaser-Netze zahlen, sollen bei Auffälligkeiten überprüft werden. Dieses Verfahren ist aus Sicht des Regulierers notwendig, weil die Telekom immer noch eine marktbeherrschende Stellung hat. Der Wettbewerbsverband VATM, in dem unter anderem 1&1 und Vodafone organisiert sind, begrüßt den Schritt,
Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom soll eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem EoI-Prinzip (Equivalence of Input) absichern. Wettbewerberverbände wie der VATM begrüßen diesen Ansatz und hatten ihn immer wieder gefordert. Der neue Ansatz sieht im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen. Damit der Glasfaserausbau in größtmöglichem Umfang gefördert wird, sieht der geplante Regulierungsrahmen auch einen erweiterten Leerrohrzugang vor. Hierdurch werde der Netzausbau beschleunigt und unnötige Tiefbaukosten eingespart. Die Entgelte für den Leerrohrzugang sollen wie bislang der Genehmigung unterliegen.
Telekom darf VDSL-Netz abbauen
Die Regulierung der Kupfernetze soll im Wesentlichen beibehalten werden. Dabei geht es um Anschlüsse mit DSL oder VDSL. Neu in diesem Zusammenhang ist die Verpflichtung der Telekom, eine mit dem Rückbau von Kupferinfrastruktur verbundene Migration auf Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und Migrationspläne vorzulegen. Heißt: Die Telekom darf VDSL abschalten, wenn es Glasfaser gibt. Den Wechsel muss die Telekom aber mit einem größeren Vorlauf an dich und deinen Anbieter kommunizieren.
Die Bundesnetzagentur will der Telekom aber keine Vorgaben machen, ob und wann sie Teile ihres Kupfernetzes abschalten muss. „Die Migration ist ein komplexer unternehmerischer Prozess, in den die Behörde nicht staatlich planend und anordnend eingreifen darf“, so die Behörde. Die Regulierung konzentriere sich darauf, den Übergang mit ausreichend langen Vorlaufzeiten für die Nutzer, Verbraucher und andere Anbieter transparent zu machen.
Telekom hatte sich in der Vergangenheit bereits mit O2, Vodafone und 1&1 sowie der Kölner NetCologne über die Vorleistungspreise für ihr Glasfasernetz geeinigt. Die Verträge beinhalten auch den Zugang zu VDSL. Die Bundesnetzagentur sieht darin eine „für beide Seiten erfolgversprechende Grundlage für den zügigen Übergang vom Kupfer-Netz auf die Glasfasernetze“. Angesichts der Vereinbarungen könne eine strenge Entgeltkontrolle in Form einer Genehmigungspflicht entfallen.
Alles Müll hier auf dem Land. Wir kriechen mut 6mbps bis max. 100mbps durch die Gegend. Das ist doch nur für größere Städte interessant. Schade eigentlich, aber das was ich vor etlichen Jahren schon auf den Philippinen hatte, 1GB up and down, wird es hier wohl nie geben.
Anderer Ort, andere Voraussetzung. Bei mir auf dem Land liegt der Glasfaseranschluss bei mir im Haus. Wechseln lohnt sich aber nicht, da die Preise bei allen Anbietern gleich hoch, sprich überteuert, sind. Ich habe eh das Gefühl das hier bei Telekommunikation kein Wettbewerb läuft. Aber wie wir bei Tankstellen erfahren durften: Abschauen ist ja nicht verboten.