Telekom gibt 5G für Discounter frei – doch es gibt Einschränkungen

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5G gibt es faktisch nur bei den Netzbetreibern – bis jetzt. Denn nachdem bisher nur einzelne Provider mit teuren Verträgen Zugriff auf den neuen Standard hatten, bekommt nun der erste Telekom-Discounter 5G. Aber es gibt Einschränkungen.
Telekom-Logo

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Wer 5G hört, denkt zumeist an Gigabit-Datenraten. Doch genau diese wird es mit dem Discounter-5G nicht geben. Wie der Telekom-Discounter congstar jetzt mitteilte, bekommt man vom Mutterkonzern zwar endlich Zugriff auf das neue 5G-Netz, doch es gibt massive Einschränkungen. Denn die Datenrate wird auf 50 Mbit/s im Downstream limitiert bleiben. Der Vorteil von 5G ist damit sehr überschaubar. Zumal du als congstar-Kunde für die Buchung von 5G auch noch extra in die Tasche greifen musst.

Buchbar ist die 5G-Option ab 27. Juni. Allerdings steht sie nur in den congstar Allnet Flat Tarifen und congstar X zur Verfügung. Zahlreiche Kunden und Tarife bleiben damit weiterhin außen vor. Die Kosten für die Option: 5 Euro im Monat. Unklar ist, ob sich die Option jederzeit auch wieder abbestellen lässt oder ob sie an eine Mindestlaufzeit gebunden ist.

Die Vorteile, die sich durch ein in der Geschwindigkeit reduziertes 5G ergeben, sind mehr als überschaubar. Lediglich an wenigen Orten, an denen 5G durch die Verwendung von neuen Frequenzbändern besser ausgebaut ist als LTE, könnten sich Vorteile ergeben. Das aber setzt auch voraus, dass dein Handy diese Frequenzbänder unterstützt. Ein weiterer Vorteil könnte sich bei Netzüberlastungen – etwa bei Konzerten, Messen oder Festivals ergeben. Die Datenrate von 50 Mbit/s ist generell auf Smartphones vollkommen ausreichend, sofern sie denn zur Verfügung steht. Dass diese Datenrate auch auf deinem Smartphone ankommt, wird durch die neue Option wahrscheinlicher, da du auf mehr Gesamtkapazität im Netz zugreifen kannst.

Ebenfalls zum 27. Juni bietet congstar neue Aktionstarife an. Hier bekommst du als Neukunde bis zu 32 GB Datenvolumen für 27 Euro. Mit 5G sind es 32 Euro monatlich.

Freigabe von 5G zufällig?

Die Freigabe des neuen Standards für Discounter ist für die Netzbetreiber ein Umstand, den diese nach Möglichkeit vermeiden möchten. Gerade erst waren Stimmen aus dem Beirat der Bundesnetzagentur laut geworden, die in den Lizenzauflagen der kommenden Frequenzvergaben gerne eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung sehen würden. Dann nämlich wären die Netzbetreiber verpflichtet, ihren Mitbewerbern den Zugang zum neuen Netz gegen entsprechende Entgelte zu gewähren. Bisher war das nicht vorgesehen.

Dass die Telekom nun ihrer Konzern-Marke congstar nur wenige Tage später die Buchung von 5G in einer Light-Variante erlaubt, mag Zufall sein – muss es aber nicht. Möglicherweise will man so auch signalisieren, dass es 5G im Telekom-Netz auch ohne Telekom-Vertrag gibt. Offen ist, ob und wann andere Discounter das 5G Netz nutzen können – und ob es dann auch mehr als 50 Mbit/s gibt.

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