Du hast einen neuen DSL-Vertrag bei der Telekom, 1&1 oder bei Vodafone abgeschlossen und wartest auf den Anschluss? Dein Internetanschluss funktioniert nicht mehr und dein Anbieter wollte einen Techniker rausschicken, der sich die Sache ansieht? Wenn der Techniker nicht kommt, ist das ärgerlich. Insbesondere dann, wenn man einen Termin vereinbart hat und zu Hause wartet. Doch ein neues Gesetz sorgt nun dafür, dass sich das in Zukunft ändern könnte. Mehr noch.
Techniker kommt nicht: Diese Strafe erwartet Telekom und Co.
Versäumen Anbieter wie die Telekom oder 1&1 Kundendienst- und Installationstermine, müssen sie dir ab sofort eine Entschädigung zahlen. Diese Strafe richtet sich nach dem Preis deines Vertrags und beträgt 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts. Beispiel: Du buchst einen „DSL 100“ Anschluss von 1&1 oder einen „Magenta Zuhause L“ Tarif der Telekom für jeweils rund 45 Euro im Monat.
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Vorausgesetzt der Techniker kommt nicht, müsste der Anbieter dir 9 Euro erstatten. Allerdings gibt es eine Mindeststrafe. Auch wenn du einen sehr günstigen Vertrag gebucht hast, müssen Anbieter eine Strafe von 10 Euro zahlen, wenn der Techniker nicht kommt. Hast du aber einen „Magenta Zuhause GIGA“ Tarif der Telekom, der monatlich knapp 80 Euro kostet, stehen dir rund 16 Euro als Entschädigung zu.
Diese Strafe müssen Anbieter zahlen, wenn die Störung anhält
Doch was, wenn du einen laufenden Vertrag hast und der Techniker kommt nicht, obwohl es eine Störung gibt? Haben Telekom, Vodafone oder ein anderer Anbieter dir einen Termin zugesichert, an dem ein Techniker kommen und die Störung beheben sollte und der Techniker kommt nicht, stehen dir auch in diesem Fall 20 Prozent oder mindestens 10 Euro zu. Dauert der Ausfall länger als drei Tage, bekommst du noch mehr Geld als Entschädigung.
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Ab dem 3. Kalendertag nach dem Eingang der Störungsmeldung muss dir dein Anbieter mindestens 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts zahlen. Das gilt für einen Komplettausfall des Telefon- und Internetanschlusses. Auch hier gibt es einen Mindestbetrag. Dieser beträgt 5 Euro. Die 10 Prozent oder 5 Euro gelten für den dritten und vierten Tag des Ausfalls. Zieht sich die Störung noch länger hin, erhöht sich auch die Strafe für Telekom, 1&1 und Co. Ab dem fünften Tag muss dein Anbieter dir für diesen und jeden weiteren Tag 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, aber mindestens 10 Euro zahlen. Unabhängig davon, ob der Techniker kommt oder nicht.