Die Methode ist offenbar immer dieselbe: In einem Brief wirbt die Firma für einen DSL– und Telefon-Anschluss, der günstiger ist als der aktuelle Telekom-Anschluss der Kunden, die den Brief bekommen. Diese unterschreiben den Vertrag, weil sie denken, dass das Schreiben von ihrem Anbieter käme. Mit der Unterschrift beauftragen sie jedoch keinen Tarifwechsel, sondern einen Anbieterwechsel. Erst einige Tage später, wenn die Deutsche Telekom ihren Kunden mitteilt, ihr liege ein Wechselwunsch vor, wird den Kunden oftmals klar: Sie haben keinen Tarifwechsel veranlasst, sondern einen neuen Vertrag abgeschlossen: mit der 1N Telecom GmbH. Über den Anbieter berichteten wir bereits im vergangenen Jahr.
1N Telecom fordert bei Stornierung 419,88 Euro
Das Problem: Möchte der Kunde den Vertrag rückgängig machen, scheitert er. Übereinstimmenden Kundenberichten zufolge ist das Unternehmen telefonisch nicht zu erreichen. Selbst an der angegebenen Firmenanschrift ist niemand anzutreffen, wie TV-Reporter des SWR Marktcheck herausfanden. Die Verbraucherzentralen haben seit dem Jahr 2023 mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter erhalten.
Vor allem ältere Menschen seien nach Angaben der Verbraucherzentrale betroffen. Wiederholt berichten Betroffene, dass sie erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bemerkt haben, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhindern sie anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom und fordert Schadensersatz in Höhe von 419,88 Euro. Das Geld lässt die Firma demnach auch von einer Inkassofirma eintreiben, berichten die Verbraucherschützer. Der vzbv hält die Regelung zur Vertragslaufzeit in den Verträgen für unwirksam und deswegen die Schadensersatzforderung für unberechtigt. Die Bundesnetzagentur hat nach Angaben der ARD Tagesschau im vergangenen Jahr 15.000 Wechselvorgänge gestoppt.
Verbraucherschützer prüfen Sammelklage
Der vzbv hatte den Anbieter nach eigenen Angaben bereits abgemahnt. 1N Telecom weigerte sich aber, eine Unterlassungserklärung abzugeben, berichten die Verbraucherschützer. Deswegen hat der vzbv Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht. Auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gehen gegen das Unternehmen vor. Und: Nach Angaben der Tagesschau ermittelt jetzt auch die Staatsanwaltschaft.
Der vzbv bittet Betroffene, sich an einer kurzen Umfrage unter www.sammelklagen.de/verfahren/1n-telecom zu beteiligen. Die Umfrageergebnisse nutzt der vzbv, um eine Sammelklage gegen 1N Telecom zu prüfen. Mit einer Sammelklage können im Erfolgsfall Rückzahlungen für Betroffene gerichtlich erwirkt werden, so die Verbraucherschützer.