Stromvertrag per SMS: Vorsicht vor diesem Angebot

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Seinen Stromanbieter zu wechseln, kann aktuell wieder sehr sinnvoll sein. Schließlich sind die Strompreise in den vergangenen Jahren stark gesunken. Doch es gibt Angebote, die solltest du meiden. Wir zeigen dir, worauf du achten solltest.
Stromzähler

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Energielaufzeitverträge sind nur wirksam, wenn beide Vertragsparteien sie schriftlich bestätigen. Darauf weist aktuell die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Der Grund: Aktuell versuchen offenbar Energieversorger, diese Verbraucherschutzvorschrift zu umgehen. Bei den Verbraucherschützern melden sich Betroffene, die nach einem Werbeanruf eine SMS erhalten haben. Per Link sollen sie den Anbieterwechsel bestätigen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor dieser Masche und gibt Tipps, wie sich Betroffene gegen einen untergeschobenen Stromvertrag wehren können.

Anrufer geben sich als Verbraucherschützer aus

Das Perfide: Die Anrufer geben sich als Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur oder lokaler Energieversorger aus. „Die Anrufer sind kreativ, wenn es darum geht, Vertrauen herzustellen“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „In der Regel sind sie an Informationen wie Zählernummer, Name und Adresse interessiert, um einen Anbieterwechsel zu veranlassen.“ Die Masche sei bereits bekannt. Da Energieverträge jedoch eine schriftliche Bestätigung erfordern, haben sich Anbieter jetzt etwas Neues einfallen lassen: Parallel zum Telefonat oder kurz danach erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine SMS mit einem Link.

Den Betroffenen sei oftmals nicht klar, dass sie mit einem Klick auf den Link dem Vertragsabschluss zustimmen. Diese Erkenntnis ergebe sich aus den Beratungsgesprächen. Andere berichten, sie hätten “zwar bewusst auf dem Handy unterschrieben“, fühlen sich aber über den Vertragspartner getäuscht.

Dabei ist für die Verbraucherschützer klar: Das bloße Anklicken des Links, kann noch nicht als Zustimmung gewertet werden. Wer jedoch auf eine Seite mit Vertragsformular weitergeleitet werde, könne hier ein Vertrag per Unterschrift am Smartphone wirksam bestätigen. Zusätzlich müssen sie aber auch korrekt über das Widerrufsrecht belehrt werden. „Mitunter wurde Betroffenen telefonisch gesagt, dass sie kein Widerrufsrecht hätten. Das ist natürlich Quatsch. Das Widerrufsrecht beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.“ Gut zu wissen: Wurde nicht ordnungsgemäß informiert, kann sich die Widerrufsfrist sogar auf 1 Jahr und 14 Tage verlängern.

Generell rät die Verbraucherzentrale dazu, dass Betroffene bei untergeschobenen Verträgen diese schnellstmöglich bestreiten und hilfsweise widerrufen sollten. Zudem sollten sie einen Nachweis über den konkreten Vertragsschluss und die ordnungsgemäße Belehrung zum Widerruf einfordern. Auf Werbeanrufe sollte man sich zudem gar nicht erst einlassen. „Anbieter versprechen am Telefon oft sehr günstige Tarife, die vertraglich dann nicht vereinbart sind“, so Zietlow-Zahl.

Stromvertrag nur bei seriösen Anbietern abschließen

Um dich vor unseriösen Anbietern zu schützen, kannst du auch selbst regelmäßig deinen Stromanbieter aktiv wechseln. Besonders, wenn du aktuell bei einem Grundversorger bist, kann sich der Wechsel lohnen. Ist dir das zu aufwendig sein oder du Angst haben, an eines der Schwarzen Schafe der Branche zu gelangen, empfehlen wird dir unseren Partner remind.me. Hier kümmern sich Experten um deinen Vertrag für Strom & Gas und sorgen dafür, dass du stets in einem günstigen Tarif bist. Dort überwacht man auch die Vertragsbeziehung und reagiert, sollte ein Anbieter seine Strompreise oder Gaspreise erhöhen. Zudem hat remind.me nach eigenen Angaben Zugriff auf Tarife, die du bei den öffentlichen Vergleichsseiten nicht bekommst. Denn wichtig ist, dass du bei einem Wechsel zu einem alternativen Anbieter einen seriösen Stromanbieter beziehungsweise Gasanbieter findest.

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